Gewährung freiwilliger Investitionskostenzuschüsse für Baumaßnahmen dritter Kita-Träger; Generalsanierung Kita Christ-König

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25.06.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss4öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau OB Seidel teilt mit, dass dieser Punkt etwas sehr Erfreuliches sei, da so zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen würden. Es müsse aber natürlich auch Geld dafür ausgegeben werden.

 

Herr Jakobs berichtet, dass das Pfarramt Christ-König im Jahr 2018 aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des Kindergartens die Sanierung sowie mehrere bauliche Eingriffe zur Verbesserung der inneren Organisationsstruktur plante. Hierfür wurde im Haushalt 2018 ein städt. Investitionskostenzuschuss von  600.000 € auf Grundlage der damaligen, jetzt nicht gegebenen staatlichen Fördermöglichkeit, bereitgestellt. Der städtische Anteil hieraus hätte 60.000 € betragen. Im März 2018 kam die Mitteilung, dass das Pfarramt Christ-König die Trägerschaft für den Kindergarten aufgibt und die Generalsanierung nicht durchführt. Die bereitgestellten Haushaltsmittel wurden daraufhin eingezogen.

 

Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Kirchenverwaltung Christ-König und der Kirchenverwaltung St. Ludwig bezüglich der Übernahme der Trägerschaft und Sanierung des Kindergartens statt. Im Ergebnis wäre die Kirchengemeinde St. Ludwig bereit, die Trägerschaft einschließlich der Generalsanierung des Kindergartens zu übernehmen. Hierfür müsste ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Voraussetzung wäre, dass die Finanzierung mit einem städt. Investitionskostenzuschuss gesichert werden kann.

 

Aktuell umfasst die Betriebserlaubnis 70 genehmigte Kita-Plätze. Nach der Generalsanierung soll unter Einbeziehung bisher als Wohnung genutzter Räume zusätzlich eine Krippengruppe mit 15 Plätzen geschaffen werden.

 

Fördertechnisch wird ein städt. Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung mit voraussichtlich 55 v.H. nach Art. 10 FAG bezuschusst. Zusätzlich könnten die zusätzlichen 15 Krippenplätze im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 (4.SIP) mit 35 v.H. gefördert werden. Hierfür endet die Antragsfrist bei der Regierung von Mittelfranken am 31.08.2019.

 

Aus der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten für die Generalsanierung von ca. 1.044.000 €. Hiervon sind voraussichtlich ca. 925.000 € zuwendungsfähig.

 

Bei einem städt. Investitionskostenzuschuss von Alternative 65 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich folgende Finanzierung:

 

Städt. Investitionskostenzuschuss 65 v.H. (925.000 € x 65 %)=                        600.000 €

 

            Förderung Art. 10 FAG (600.000 € x 55 %)=                                              330.000 €

            Förderung 4.SIP 15/85 (Anteil neuer Plätze)

            (15/85 von 600.000 € x 35 %) =                                                                      37.000 €

            Summe staatl. Förderung                                                                              367.000 €

           

Eigenmittel Stadt Ansbach                                                                                       233.000 €

            Eigenmittel Kirchengemeinde St. Ludwig                                                  444.000 €

 

Auf dem sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebenden Modellcharakter dieses Beschlusses, des sich abzeichnenden Sanierungsbedarfs anderer Kindertagesstätten, der gleichzeitig bestehenden Einnahmeerziehungsmöglichkeiten dritter Träger und anderseits bestehenden haushälterischer Rahmen wird dringlichst von einer höheren freiwilligen Förderung abgeraten. Die vorgeschlagene Förderung geht bereits über die staatliche Förderung hinaus und ist im Grund genommen über den investiven BayKiBiG-Anteil bereits gedeckt.

 

Herr Hüttinger berichtet, dass er festgestellt habe, dass die Gebühren bei Christ König höher seien als beim Kinderhaus Kunterbunt. Man sollte daher in die Vertragsverhandlungen als Auflage einfließen lassen, dass der Beitrag bis max.  6. Stunden so hoch sein darf, wie der Freistaat einen Zuschuss gewähre, so dass alle Eltern eine Beitragsfreiheit erhalten.

 

Herr Porzner sagt, dass er davon abrate, denn er sehe hier die Gefahr, dass die Plätze wegfallen, wenn man den Vertrag mit dieser knallharten Verhandlungstaktik angehe. Es sei wichtiger, dass die Plätze bleiben, dass saniert wird und dass neue Plätze dazukommen.

 

Herr Sauerhöfer erkundigt sich zum Stichwort „Gleichheitsgrundsatz“, in welcher Höhe andere Träger bezuschusst wurden.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass dies immer vom Förderprogramm abhänge. Gleiche Bedingungen gebe es nur, bei gleichem Förderprogramm. Und eine Sach- und Rechtslage, wie in diesem Fall, gab es bisher noch nicht.

 

Frau Dr. von Blohn schlägt vor, das Thema wegen der veränderte Förderbedingungen nochmal in den Fraktionen zu besprechen und dann im Stadtrat zu beschließen.

 

Frau OB Seidel sagt, sie könne diesem Vorschlag gerne folgen. Unter Umständen könne man hinsichtlich Förderung einen Blick darauf werfen, welche Kindergärten defizitär und welche ein Plus erwirtschaften.

 

Herr Schaudig erwidert, dass man hier hinsichtlich Förderung vorsichtig sein sollte. Er sehe die staatliche Förderung gefährdet, wenn weniger Beiträge verlangt würden.

 

Frau Dr. von Blohn weist darauf hin, dass man in Ansbach ein vielfältiges Angebot an Kindergärten habe. Man sollte sich hier nicht allzu sehr regulatorisch einmischen, da die Eltern ja auch selbst entscheiden können, wo ihr Nachwuchs untergebracht wird. Die Vielfalt und faire Bedingungen für alle sollte erhalten bleiben.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass der Stadt die Defizite oder das Plus der Kindergärten von Dritten nicht bekannt seien. Auch sei eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der Betriebskosten kaum gegeben. Einige Träger haben teilweise eigene Gebäude und haben dafür auch Fördermittel bekommen. Dies werde nicht gegengerechnet. Eine Möglichkeit wäre eine Regelung, dass man künftig von allen, die von der Stadt Räume angemietet haben, eine Miete verlange und denen, die eigene Gebäude vorhalten, eine kalkulatorische Miete gegenrechet und hierfür dann einen gedeckelten Defizitzuschuss leiste.

 

Frau Dr. von Blohn sagt, ihr sei es wichtig zu schauen, wo die Unterschiede liegen. Sie erinnere sich an eine Sitzung, in der die Unterschiede zwischen den KiGas klar dargelegt wurden und dort wurde ihrer Erinnerung nach kein Problem dargestellt. Sie werde das Protokoll zu dieser Sitzung gerne nochmal raussuchen.

02.07.2019 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 25.06.2019. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde dort der Tagesordnungspunkt zurück in die Fraktionen verwiesen.

Zudem erläutert Herr Jakobs einige wichtige Eckpunkte. Im Jahr 2018 wurde die zunächst geplante Sanierung des Kindergartens durch die Kirchenverwaltung Christ König zurückgenommen und angekündigt, die Trägerschaft für den Kindergarten aufzugeben. Die bereitgestellten Haushaltsmittel wurden daraufhin eingezogen. Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Kirchenverwaltung Christ König und der Kirchengemeinde St. Ludwig bezüglich einer Übernahme der Trägerschaft und der Sanierung des Kindergartens statt. Zu den bisher bereits genehmigten 70 Plätzen sollen zusätzlich 15 Plätze für eine Kindergruppe geschaffen werden. 55% der zuwendungsfähigen Kosten der Generalsanierung werden nach Art. 10 FAG bezuschusst. Zusätzlich können die 15 neuen Krippenplätze mit einem weiteren Investitionsprogramm gefördert werden. Die Antragsfrist hierfür ende am 31.08.2019. Es sei nicht bekannt, ob diese Förderprogramme über den 31.08.2019 hinaus verlängert werden. Die vorläufige Kostenberechnung habe Gesamtkosten für die Baumaßnahme von 1.044.000 € ergeben. Hieraus ergebe sich folgende Kostenverteilung:

 

  • städtischer Investitionskostenzuschuss 65 v.H.                        600.000 €
  • Summe der staatlichen Förderung                                               367.000 €
  • Eigenmittel Stadt Ansbach                                                            233.000 €
  • Eigenmittel Kirchengemeinde St. Ludwig                                   444.000 €

 

Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes rate er von einer höheren freiwilligen Förderung ab.

 

Herr Hüttinger moniert, dass in der Stadt Ansbach die Elternbeiträge unterschiedlich seien und regt an, diese im gesamten Stadtgebiet einheitlich berechnet werden sollten. Er bittet die Verwaltung im Zuge des Förderverfahrens mit den Träger über einen kostenlosen Kindergartenbesuch von maximal 6 Stunden täglich zu verhandeln.

 

Herr Nießlein erklärt, dies sei sicherlich erstrebenswert, in der Durchführung wahrscheinlich nicht möglich.

 

Frau OB Seidel bestätigt, dass dies bereits in verschiedenen Gesprächen bereits thematisiert wurde, rechtlich aber nicht durchsetzbar sei.

 

Herr Reisner teilt mit, dass der Eigenanteil der Kirchengemeinde zu hoch sei und er befürchtet, dass diese das Projekt nicht umsetzen können. Er bittet um Information, ob die Kirchengemeinde St. Ludwig und Christ König sich zu den Kosten geäußert haben.

 

Herr Jakobs erwidert, dass bereits andere Institutionen Interesse an der Übernahme der von Trägerschaften angekündigt hätten.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass eine Stellungnahme der Kirchengemeinde St. Ludwig allen Stadträten zugegangen ist. Es sei nachvollziehbar, dass der Träger einen höheren Zuschuss erhalten möchte. Das Gremium müsse über die Höhe des Zuschusses entscheiden, der im Übrigen bereits auf 233.000 € angehoben wurde.

 

Herr Reisner regt an, den städtischen Investitionskostenzuschuss auf 90% zu erhöhen.

 

Frau Beyer-Nießlein erinnert daran, dass die Kinderbetreuung grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe sei und wir dankbar sein sollten, dass diese Aufgabe durch Dritte wahrgenommen werde.

 

Herr Meyer führt aus, dass ein Gleichbehandlungsgrundsatz angestrebt werden sollte. Im Vergleich zu anderen Städten habe Ansbach einen hohen Anteil kirchlicher Träger. Den Maximalforderungen der Kirchengemeinde sollte nicht nachgegeben werden.

 

Herr Sauerhöfer bittet darum die Förderung analog der Förderung des Kindergartens in Schalkhausen auf 80% anzuheben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass städtische Kindergärten zu 100% gefördert werden.

 

Herr Deffner kritisiert, dass im Vorfeld keine Abstimmung bezüglich der Kosten mit dem Träger vorgenommen wurde. Er befürchtet, dass der Eigenanteil für den Träger nicht zu stemmen sei.

 

Herr Schaudig verweist auf die ausführlichen Informationen zum Gesamtbericht KiGa-Einrichtungen und der Vorstellung der Bedarfsprognose bis 2030. Es sei bedauerlich, dass kein Konzept vorliege, wie ein Kindergarten gewinnbringend geführt werden könne. Auch er wünsche sich einen kostenlosen Kindergartenbesuch von maximal 6 Stunden. Dies stehe aber in keinem Zusammenhang mit dem heutigen Tagesordnungspunkt. Einerseits sehe er die Erhöhung des städtischen Zuschusses von 233.000 € auf 324.000 € mit Sorge, andererseits müsse man den Träger finanziell unterstützen. Daher beantrage er die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 90%.

 

Herr Fabi teilt mit, dass es diesem erweiterten Antrag zustimmen werde. Befremdlich empfinde er die Aussage, das Betreiben von Kinderbetreuungsstätten sei ein lukratives Geschäft. Die personelle Situation sowie der Betreuungsschlüssel werde von vielen Kindergärtnerinnen kritisch gesehen.

 

Herr Seiler spricht sich ebenfalls für den erweiterten Beschluss aus.

 

Herr Jakobs betont, dass die Aussage von Herrn Sauerhöfer hinsichtlich einer 100%- igen Finanzierung kommunaler Kindergärten nicht korrekt sei. Aus der jährlich erstellten und regelmäßig dem Stadtrat vorgelegten Kalkulationen ist ersichtlich, dass unter Einbeziehung der Abschreibungen auch die kommunalen Kindertagesstätten durch Elternbeiträge finanziert werden. So findet statt der Vorfinanzierung der Investitionskosten durch dritte Träger hier eine Vorfinanzierung durch die Kommune als Träger statt. Hinsichtlich der vorherigen Abstimmung verweist er auf die erfolgten Gespräche und die nun weiter notwendigen Vorgaben des Stadtrates. Die Politik müsse über die Höhe des Zuschusses entscheiden. Die Stadt Ansbach habe weiter nur bei seinen eigenen Kindertagesstätten einen Einfluss auf diesen. Bei den Kindertagesstätten in der Trägerschaft Dritter sei dies Angelegenheit des Freistaates im Rahmen des BayKiBiG.

 

Herr Stephan möchte wissen, ob die Träger eine Jahresrechnung vorlegen müssen, um festzulegen, ob eine Förderung überhaupt erforderlich ist.

 

Herr Jakobs erwidert, dass die Vorlage der Jahresrechnung eigentlich notwendig sei, dies leider in der Vereinbarung der Stadt nicht vorgesehen ist. Er habe in den Gesprächen mit den Trägern bereits angekündigt, dass dies zukünftig erforderlich sei. Seines Erachtens arbeiten die Kindergärten in der Regel nicht defizitär.

Er verliest den erweiterten Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Für die Generalsanierung der Kita Christ-König durch die Kirchengemeinde St. Ludwig wird ein städt. Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 833.000 € (davon wiederum höchstens 324.000 € Eigenmittel Stadt Ansbach) verbindlich im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

Die Förderung wird auf der Grundlage derzeitiger Förderprogramme und vorbehaltlich der Haushaltslage beschlossen und stellt keinen verbindlichen Anspruch auf Förderungen Dritter dar.

 

Die Verwaltung wird beauftragt hierfür die höchstmögliche staatl. Förderung zu beantragen.