Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Generalsanierung Kita Christ-König;
Gewährung freiwilliger Investitionskostenzuschüsse für Baumaßnahmen dritter Kita-Träger

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.06.2019   HFWA/006/2019 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  REF4/008/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Frau OB Seidel teilt mit, dass dieser Punkt etwas sehr Erfreuliches sei, da so zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten geschaffen würden. Es müsse aber natürlich auch Geld dafür ausgegeben werden.

 

Herr Jakobs berichtet, dass das Pfarramt Christ-König im Jahr 2018 aufgrund des sanierungsbedürftigen Zustandes des Kindergartens die Sanierung sowie mehrere bauliche Eingriffe zur Verbesserung der inneren Organisationsstruktur plante. Hierfür wurde im Haushalt 2018 ein städt. Investitionskostenzuschuss von  600.000 € auf Grundlage der damaligen, jetzt nicht gegebenen staatlichen Fördermöglichkeit, bereitgestellt. Der städtische Anteil hieraus hätte 60.000 € betragen. Im März 2018 kam die Mitteilung, dass das Pfarramt Christ-König die Trägerschaft für den Kindergarten aufgibt und die Generalsanierung nicht durchführt. Die bereitgestellten Haushaltsmittel wurden daraufhin eingezogen.

 

Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Kirchenverwaltung Christ-König und der Kirchenverwaltung St. Ludwig bezüglich der Übernahme der Trägerschaft und Sanierung des Kindergartens statt. Im Ergebnis wäre die Kirchengemeinde St. Ludwig bereit, die Trägerschaft einschließlich der Generalsanierung des Kindergartens zu übernehmen. Hierfür müsste ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen werden. Voraussetzung wäre, dass die Finanzierung mit einem städt. Investitionskostenzuschuss gesichert werden kann.

 

Aktuell umfasst die Betriebserlaubnis 70 genehmigte Kita-Plätze. Nach der Generalsanierung soll unter Einbeziehung bisher als Wohnung genutzter Räume zusätzlich eine Krippengruppe mit 15 Plätzen geschaffen werden.

 

Fördertechnisch wird ein städt. Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung mit voraussichtlich 55 v.H. nach Art. 10 FAG bezuschusst. Zusätzlich könnten die zusätzlichen 15 Krippenplätze im Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 (4.SIP) mit 35 v.H. gefördert werden. Hierfür endet die Antragsfrist bei der Regierung von Mittelfranken am 31.08.2019.

 

Aus der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten für die Generalsanierung von ca. 1.044.000 €. Hiervon sind voraussichtlich ca. 925.000 € zuwendungsfähig.

 

Bei einem städt. Investitionskostenzuschuss von Alternative 65 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten ergibt sich folgende Finanzierung:

 

Städt. Investitionskostenzuschuss 65 v.H. (925.000 € x 65 %)=                        600.000 €

 

            Förderung Art. 10 FAG (600.000 € x 55 %)=                                              330.000 €

            Förderung 4.SIP 15/85 (Anteil neuer Plätze)

            (15/85 von 600.000 € x 35 %) =                                                                      37.000 €

            Summe staatl. Förderung                                                                              367.000 €

           

Eigenmittel Stadt Ansbach                                                                                       233.000 €

            Eigenmittel Kirchengemeinde St. Ludwig                                                  444.000 €

 

Auf dem sich aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebenden Modellcharakter dieses Beschlusses, des sich abzeichnenden Sanierungsbedarfs anderer Kindertagesstätten, der gleichzeitig bestehenden Einnahmeerziehungsmöglichkeiten dritter Träger und anderseits bestehenden haushälterischer Rahmen wird dringlichst von einer höheren freiwilligen Förderung abgeraten. Die vorgeschlagene Förderung geht bereits über die staatliche Förderung hinaus und ist im Grund genommen über den investiven BayKiBiG-Anteil bereits gedeckt.

 

Herr Hüttinger berichtet, dass er festgestellt habe, dass die Gebühren bei Christ König höher seien als beim Kinderhaus Kunterbunt. Man sollte daher in die Vertragsverhandlungen als Auflage einfließen lassen, dass der Beitrag bis max.  6. Stunden so hoch sein darf, wie der Freistaat einen Zuschuss gewähre, so dass alle Eltern eine Beitragsfreiheit erhalten.

 

Herr Porzner sagt, dass er davon abrate, denn er sehe hier die Gefahr, dass die Plätze wegfallen, wenn man den Vertrag mit dieser knallharten Verhandlungstaktik angehe. Es sei wichtiger, dass die Plätze bleiben, dass saniert wird und dass neue Plätze dazukommen.

 

Herr Sauerhöfer erkundigt sich zum Stichwort „Gleichheitsgrundsatz“, in welcher Höhe andere Träger bezuschusst wurden.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass dies immer vom Förderprogramm abhänge. Gleiche Bedingungen gebe es nur, bei gleichem Förderprogramm. Und eine Sach- und Rechtslage, wie in diesem Fall, gab es bisher noch nicht.

 

Frau Dr. von Blohn schlägt vor, das Thema wegen der veränderte Förderbedingungen nochmal in den Fraktionen zu besprechen und dann im Stadtrat zu beschließen.

 

Frau OB Seidel sagt, sie könne diesem Vorschlag gerne folgen. Unter Umständen könne man hinsichtlich Förderung einen Blick darauf werfen, welche Kindergärten defizitär und welche ein Plus erwirtschaften.

 

Herr Schaudig erwidert, dass man hier hinsichtlich Förderung vorsichtig sein sollte. Er sehe die staatliche Förderung gefährdet, wenn weniger Beiträge verlangt würden.

 

Frau Dr. von Blohn weist darauf hin, dass man in Ansbach ein vielfältiges Angebot an Kindergärten habe. Man sollte sich hier nicht allzu sehr regulatorisch einmischen, da die Eltern ja auch selbst entscheiden können, wo ihr Nachwuchs untergebracht wird. Die Vielfalt und faire Bedingungen für alle sollte erhalten bleiben.

 

Herr Jakobs teilt mit, dass der Stadt die Defizite oder das Plus der Kindergärten von Dritten nicht bekannt seien. Auch sei eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der Betriebskosten kaum gegeben. Einige Träger haben teilweise eigene Gebäude und haben dafür auch Fördermittel bekommen. Dies werde nicht gegengerechnet. Eine Möglichkeit wäre eine Regelung, dass man künftig von allen, die von der Stadt Räume angemietet haben, eine Miete verlange und denen, die eigene Gebäude vorhalten, eine kalkulatorische Miete gegenrechet und hierfür dann einen gedeckelten Defizitzuschuss leiste.

 

Frau Dr. von Blohn sagt, ihr sei es wichtig zu schauen, wo die Unterschiede liegen. Sie erinnere sich an eine Sitzung, in der die Unterschiede zwischen den KiGas klar dargelegt wurden und dort wurde ihrer Erinnerung nach kein Problem dargestellt. Sie werde das Protokoll zu dieser Sitzung gerne nochmal raussuchen.