Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.06.2019 HFWA/006/2019 |
Beschluss: | In die Fraktionen verwiesen. |
Vorlage: | REF4/008/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 193 KB |
Frau OB Seidel teilt
mit, dass dieser Punkt etwas sehr Erfreuliches sei, da so zusätzliche
Betreuungsmöglichkeiten geschaffen würden. Es müsse aber natürlich auch Geld
dafür ausgegeben werden.
Herr Jakobs
berichtet, dass das Pfarramt Christ-König im Jahr 2018 aufgrund des
sanierungsbedürftigen Zustandes des Kindergartens die Sanierung sowie mehrere
bauliche Eingriffe zur Verbesserung der inneren Organisationsstruktur plante. Hierfür
wurde im Haushalt 2018 ein städt. Investitionskostenzuschuss von 600.000 € auf Grundlage der damaligen, jetzt
nicht gegebenen staatlichen Fördermöglichkeit, bereitgestellt. Der städtische
Anteil hieraus hätte 60.000 € betragen. Im März 2018 kam die Mitteilung, dass
das Pfarramt Christ-König die Trägerschaft für den Kindergarten aufgibt und die
Generalsanierung nicht durchführt. Die bereitgestellten Haushaltsmittel wurden
daraufhin eingezogen.
Zwischenzeitlich
fanden Gespräche zwischen der Kirchenverwaltung Christ-König und der
Kirchenverwaltung St. Ludwig bezüglich der Übernahme der Trägerschaft und
Sanierung des Kindergartens statt. Im Ergebnis wäre die Kirchengemeinde St.
Ludwig bereit, die Trägerschaft einschließlich der Generalsanierung des
Kindergartens zu übernehmen. Hierfür müsste ein Erbbaurechtsvertrag geschlossen
werden. Voraussetzung wäre, dass die Finanzierung mit einem städt.
Investitionskostenzuschuss gesichert werden kann.
Aktuell umfasst die
Betriebserlaubnis 70 genehmigte Kita-Plätze. Nach der Generalsanierung soll
unter Einbeziehung bisher als Wohnung genutzter Räume zusätzlich eine
Krippengruppe mit 15 Plätzen geschaffen werden.
Fördertechnisch wird
ein städt. Investitionskostenzuschuss für die Generalsanierung mit
voraussichtlich 55 v.H. nach Art. 10 FAG bezuschusst. Zusätzlich könnten die
zusätzlichen 15 Krippenplätze im Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 (4.SIP) mit 35 v.H. gefördert
werden. Hierfür endet die Antragsfrist bei der Regierung von Mittelfranken am
31.08.2019.
Aus der vorliegenden Kostenberechnung ergeben sich Gesamtkosten für die
Generalsanierung von ca. 1.044.000 €. Hiervon sind voraussichtlich ca. 925.000
€ zuwendungsfähig.
Bei einem städt.
Investitionskostenzuschuss von Alternative 65 v. H. der zuwendungsfähigen
Kosten ergibt sich folgende Finanzierung:
Städt.
Investitionskostenzuschuss 65 v.H. (925.000 € x 65 %)= 600.000 €
Förderung Art. 10 FAG (600.000 € x
55 %)= 330.000 €
Förderung 4.SIP 15/85 (Anteil neuer
Plätze)
(15/85 von 600.000 € x 35 %) = 37.000
€
Summe staatl. Förderung
367.000 €
Eigenmittel Stadt Ansbach 233.000 €
Eigenmittel Kirchengemeinde St.
Ludwig 444.000 €
Auf dem sich aus dem
Gleichheitsgrundsatz ergebenden Modellcharakter dieses Beschlusses, des sich
abzeichnenden Sanierungsbedarfs anderer Kindertagesstätten, der gleichzeitig
bestehenden Einnahmeerziehungsmöglichkeiten dritter Träger und anderseits
bestehenden haushälterischer Rahmen wird dringlichst von einer höheren
freiwilligen Förderung abgeraten. Die vorgeschlagene Förderung geht bereits
über die staatliche Förderung hinaus und ist im Grund genommen über den
investiven BayKiBiG-Anteil bereits gedeckt.
Herr Hüttinger
berichtet, dass er festgestellt habe, dass die Gebühren bei Christ König höher
seien als beim Kinderhaus Kunterbunt. Man sollte daher in die
Vertragsverhandlungen als Auflage einfließen lassen, dass der Beitrag bis
max. 6. Stunden so hoch sein darf, wie
der Freistaat einen Zuschuss gewähre, so dass alle Eltern eine Beitragsfreiheit
erhalten.
Herr Porzner sagt,
dass er davon abrate, denn er sehe hier die Gefahr, dass die Plätze wegfallen,
wenn man den Vertrag mit dieser knallharten Verhandlungstaktik angehe. Es sei
wichtiger, dass die Plätze bleiben, dass saniert wird und dass neue Plätze
dazukommen.
Herr Sauerhöfer
erkundigt sich zum Stichwort „Gleichheitsgrundsatz“, in welcher Höhe andere
Träger bezuschusst wurden.
Herr Jakobs teilt
mit, dass dies immer vom Förderprogramm abhänge. Gleiche Bedingungen gebe es
nur, bei gleichem Förderprogramm. Und eine Sach- und Rechtslage, wie in diesem
Fall, gab es bisher noch nicht.
Frau Dr. von Blohn
schlägt vor, das Thema wegen der veränderte Förderbedingungen nochmal in den
Fraktionen zu besprechen und dann im Stadtrat zu beschließen.
Frau OB Seidel sagt,
sie könne diesem Vorschlag gerne folgen. Unter Umständen könne man hinsichtlich
Förderung einen Blick darauf werfen, welche Kindergärten defizitär und welche
ein Plus erwirtschaften.
Herr Schaudig
erwidert, dass man hier hinsichtlich Förderung vorsichtig sein sollte. Er sehe
die staatliche Förderung gefährdet, wenn weniger Beiträge verlangt würden.
Frau Dr. von Blohn
weist darauf hin, dass man in Ansbach ein vielfältiges Angebot an Kindergärten
habe. Man sollte sich hier nicht allzu sehr regulatorisch einmischen, da die
Eltern ja auch selbst entscheiden können, wo ihr Nachwuchs untergebracht wird.
Die Vielfalt und faire Bedingungen für alle sollte erhalten bleiben.
Herr Jakobs teilt
mit, dass der Stadt die Defizite oder das Plus der Kindergärten von Dritten
nicht bekannt seien. Auch sei eine Vergleichbarkeit hinsichtlich der
Betriebskosten kaum gegeben. Einige Träger haben teilweise eigene Gebäude und
haben dafür auch Fördermittel bekommen. Dies werde nicht gegengerechnet. Eine
Möglichkeit wäre eine Regelung, dass man künftig von allen, die von der Stadt
Räume angemietet haben, eine Miete verlange und denen, die eigene Gebäude
vorhalten, eine kalkulatorische Miete gegenrechet und hierfür dann einen
gedeckelten Defizitzuschuss leiste.
Frau Dr. von Blohn
sagt, ihr sei es wichtig zu schauen, wo die Unterschiede liegen. Sie erinnere
sich an eine Sitzung, in der die Unterschiede zwischen den KiGas klar dargelegt
wurden und dort wurde ihrer Erinnerung nach kein Problem dargestellt. Sie werde
das Protokoll zu dieser Sitzung gerne nochmal raussuchen.