Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Gewährung freiwilliger Investitionskostenzuschüsse für Baumaßnahmen dritter Kita-Träger;
Generalsanierung Kita Christ-König

BezeichnungInhalt
Sitzung:02.07.2019   SR/006/2019 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 7
Vorlage:  REF4/008/2019 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs verweist auf den ausführlichen Sachvortrag im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 25.06.2019. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde dort der Tagesordnungspunkt zurück in die Fraktionen verwiesen.

Zudem erläutert Herr Jakobs einige wichtige Eckpunkte. Im Jahr 2018 wurde die zunächst geplante Sanierung des Kindergartens durch die Kirchenverwaltung Christ König zurückgenommen und angekündigt, die Trägerschaft für den Kindergarten aufzugeben. Die bereitgestellten Haushaltsmittel wurden daraufhin eingezogen. Zwischenzeitlich fanden Gespräche zwischen der Kirchenverwaltung Christ König und der Kirchengemeinde St. Ludwig bezüglich einer Übernahme der Trägerschaft und der Sanierung des Kindergartens statt. Zu den bisher bereits genehmigten 70 Plätzen sollen zusätzlich 15 Plätze für eine Kindergruppe geschaffen werden. 55% der zuwendungsfähigen Kosten der Generalsanierung werden nach Art. 10 FAG bezuschusst. Zusätzlich können die 15 neuen Krippenplätze mit einem weiteren Investitionsprogramm gefördert werden. Die Antragsfrist hierfür ende am 31.08.2019. Es sei nicht bekannt, ob diese Förderprogramme über den 31.08.2019 hinaus verlängert werden. Die vorläufige Kostenberechnung habe Gesamtkosten für die Baumaßnahme von 1.044.000 € ergeben. Hieraus ergebe sich folgende Kostenverteilung:

 

  • städtischer Investitionskostenzuschuss 65 v.H.                        600.000 €
  • Summe der staatlichen Förderung                                               367.000 €
  • Eigenmittel Stadt Ansbach                                                            233.000 €
  • Eigenmittel Kirchengemeinde St. Ludwig                                   444.000 €

 

Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes rate er von einer höheren freiwilligen Förderung ab.

 

Herr Hüttinger moniert, dass in der Stadt Ansbach die Elternbeiträge unterschiedlich seien und regt an, diese im gesamten Stadtgebiet einheitlich berechnet werden sollten. Er bittet die Verwaltung im Zuge des Förderverfahrens mit den Träger über einen kostenlosen Kindergartenbesuch von maximal 6 Stunden täglich zu verhandeln.

 

Herr Nießlein erklärt, dies sei sicherlich erstrebenswert, in der Durchführung wahrscheinlich nicht möglich.

 

Frau OB Seidel bestätigt, dass dies bereits in verschiedenen Gesprächen bereits thematisiert wurde, rechtlich aber nicht durchsetzbar sei.

 

Herr Reisner teilt mit, dass der Eigenanteil der Kirchengemeinde zu hoch sei und er befürchtet, dass diese das Projekt nicht umsetzen können. Er bittet um Information, ob die Kirchengemeinde St. Ludwig und Christ König sich zu den Kosten geäußert haben.

 

Herr Jakobs erwidert, dass bereits andere Institutionen Interesse an der Übernahme der von Trägerschaften angekündigt hätten.

 

Frau OB Seidel antwortet, dass eine Stellungnahme der Kirchengemeinde St. Ludwig allen Stadträten zugegangen ist. Es sei nachvollziehbar, dass der Träger einen höheren Zuschuss erhalten möchte. Das Gremium müsse über die Höhe des Zuschusses entscheiden, der im Übrigen bereits auf 233.000 € angehoben wurde.

 

Herr Reisner regt an, den städtischen Investitionskostenzuschuss auf 90% zu erhöhen.

 

Frau Beyer-Nießlein erinnert daran, dass die Kinderbetreuung grundsätzlich eine kommunale Pflichtaufgabe sei und wir dankbar sein sollten, dass diese Aufgabe durch Dritte wahrgenommen werde.

 

Herr Meyer führt aus, dass ein Gleichbehandlungsgrundsatz angestrebt werden sollte. Im Vergleich zu anderen Städten habe Ansbach einen hohen Anteil kirchlicher Träger. Den Maximalforderungen der Kirchengemeinde sollte nicht nachgegeben werden.

 

Herr Sauerhöfer bittet darum die Förderung analog der Förderung des Kindergartens in Schalkhausen auf 80% anzuheben, auch unter dem Gesichtspunkt, dass städtische Kindergärten zu 100% gefördert werden.

 

Herr Deffner kritisiert, dass im Vorfeld keine Abstimmung bezüglich der Kosten mit dem Träger vorgenommen wurde. Er befürchtet, dass der Eigenanteil für den Träger nicht zu stemmen sei.

 

Herr Schaudig verweist auf die ausführlichen Informationen zum Gesamtbericht KiGa-Einrichtungen und der Vorstellung der Bedarfsprognose bis 2030. Es sei bedauerlich, dass kein Konzept vorliege, wie ein Kindergarten gewinnbringend geführt werden könne. Auch er wünsche sich einen kostenlosen Kindergartenbesuch von maximal 6 Stunden. Dies stehe aber in keinem Zusammenhang mit dem heutigen Tagesordnungspunkt. Einerseits sehe er die Erhöhung des städtischen Zuschusses von 233.000 € auf 324.000 € mit Sorge, andererseits müsse man den Träger finanziell unterstützen. Daher beantrage er die Erhöhung des städtischen Zuschusses auf 90%.

 

Herr Fabi teilt mit, dass es diesem erweiterten Antrag zustimmen werde. Befremdlich empfinde er die Aussage, das Betreiben von Kinderbetreuungsstätten sei ein lukratives Geschäft. Die personelle Situation sowie der Betreuungsschlüssel werde von vielen Kindergärtnerinnen kritisch gesehen.

 

Herr Seiler spricht sich ebenfalls für den erweiterten Beschluss aus.

 

Herr Jakobs betont, dass die Aussage von Herrn Sauerhöfer hinsichtlich einer 100%- igen Finanzierung kommunaler Kindergärten nicht korrekt sei. Aus der jährlich erstellten und regelmäßig dem Stadtrat vorgelegten Kalkulationen ist ersichtlich, dass unter Einbeziehung der Abschreibungen auch die kommunalen Kindertagesstätten durch Elternbeiträge finanziert werden. So findet statt der Vorfinanzierung der Investitionskosten durch dritte Träger hier eine Vorfinanzierung durch die Kommune als Träger statt. Hinsichtlich der vorherigen Abstimmung verweist er auf die erfolgten Gespräche und die nun weiter notwendigen Vorgaben des Stadtrates. Die Politik müsse über die Höhe des Zuschusses entscheiden. Die Stadt Ansbach habe weiter nur bei seinen eigenen Kindertagesstätten einen Einfluss auf diesen. Bei den Kindertagesstätten in der Trägerschaft Dritter sei dies Angelegenheit des Freistaates im Rahmen des BayKiBiG.

 

Herr Stephan möchte wissen, ob die Träger eine Jahresrechnung vorlegen müssen, um festzulegen, ob eine Förderung überhaupt erforderlich ist.

 

Herr Jakobs erwidert, dass die Vorlage der Jahresrechnung eigentlich notwendig sei, dies leider in der Vereinbarung der Stadt nicht vorgesehen ist. Er habe in den Gesprächen mit den Trägern bereits angekündigt, dass dies zukünftig erforderlich sei. Seines Erachtens arbeiten die Kindergärten in der Regel nicht defizitär.

Er verliest den erweiterten Beschlussvorschlag.


Beschluss:

 

Für die Generalsanierung der Kita Christ-König durch die Kirchengemeinde St. Ludwig wird ein städt. Investitionskostenzuschuss in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 833.000 € (davon wiederum höchstens 324.000 € Eigenmittel Stadt Ansbach) verbindlich im Haushalt 2020 bereitgestellt.

 

Die Förderung wird auf der Grundlage derzeitiger Förderprogramme und vorbehaltlich der Haushaltslage beschlossen und stellt keinen verbindlichen Anspruch auf Förderungen Dritter dar.

 

Die Verwaltung wird beauftragt hierfür die höchstmögliche staatl. Förderung zu beantragen.