Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||||||||||||
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19.03.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 4 | öffentlich | Vorberatung | |||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erläutert den vorliegenden Sachverhalt: Im Rahmen der Rechnungslegung 2018 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2019 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln. Durch die Bildung
von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen
(Ansätze des Haushaltsplanes 2018 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein
weiteres Jahr verfügbar. Die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig;
sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu
deren Deckung bei. 1. Haushaltsausgabereste Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen
ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins
Haushaltsjahr 2019 übertragen werden: a) Verwaltungshaushalt 81.563,29 € b) Vermögenshaushalt 17.917.349,32 € ----------------------- Der Gesamtbetrag der HAR mit 17.998.912,61 € hat sich gegenüber dem Vorjahr (8.276.551,30)€ um 0,28 Mio. € verringert. Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der
Aufstellung und Beratung des Haushalts 2018 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel
einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung
gerechnet werden konnte. Dennoch müssen 9,27 Mio. €, das sind 45 % der Haushaltsansätze 2018 für Investitionen,
als HAR übertragen werden (Vorjahr 47 %). Hiervon entfallen 1,2 Mio. € auf die
Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk und einen
Investitionszuschuss von 1,0 Mio. € für das Retti-Palais. Für die Beschaffung von Fahrzeugen werden 0,9 Mio. € übertragen. Weitere HAR von 1,1 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der
Erschließung weiterer Siedlungsgebiete. Von den HAR aus 2017 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 9,36 Mio.
€ weiter übertragen werden (Vorjahr 6,07 Mio. €). Hiervon 2,2 Mio. € für die
Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,1 Mio. € für die
Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II und 0,3 Mio. € für
Sanierungsmaßnahmen an der Luitpoldschule. Weitere 0,19 Mio. € für Hochwasserschutzmaßnahmen, 0,3 Mio. € für den
Breitbandausbau und 0,4 Mio. € für die Erweiterung der Bauschuttdeponie.
Für Grunderwerbe (einschl.
Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung müssen 1,3 Mio. € weiter
übertragen werden. Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den
zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende
Schlussrechnungen, sowie Verzögerungen bei der Abrechnung die Ursache für die
erneute Restebildung. Reste i. H. v. 0,5 Mio. € für die Sanierung des Rezatparkplatzes werden 2020
neu veranschlagt. Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet. Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche: a) Stadtsanierung (u.a.
Schrammhaus und Retti-Palais) 4,2 Mio. €. b) Brand- und
Katastrophenschutz (u.a. Digitalfunk ILS)
2,0
Mio. €. b) Hochbaumaßnahmen (ohne
Stadtsanierung) 2,5 Mio. € hiervon: Generalsan. BSCH/WIS – BA II 0,31 Mio. € Energetische
Sanierung, barrierefreier Zugang und
Brandschutz Verwaltungsgebäude 0,26
Mio. € Kita-Maßnahmen 0,19 Mio. € Sanierungsmaßnahmen Luitpoldschule 0,29 Mio. € Sanierungsmaßnahmen Onoldiasaal 0,27
Mio. €. c) Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 4,4 Mio. € hiervon: - Straßen-
u. Brückenbaumaßnahmen: Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED) 0,20 Mio. € Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf 0,29 Mio. € Ausbau Ernst-Körner-Ring 0,22
Mio. € Ausbau Straße Am Drechselsgarten 0,30 Mio. € Ausbau Maximilianstraße 0,11 Mio. € Radweg B13 nach Höfstetten 0,21 Mio. € - Hochwasserschutz,
Hochwasserschutzkonzept 0,25 Mio.
€ - Sanierung
Onolzbach-/Dombachgewölbe 0,13
Mio. € -
Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge 0,35
Mio. €. d) Erwerb von Grundstücken 2,3 Mio. €. Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, deren Förderung erst Ende 2018
bewilligt wurden und somit erst 2019 durchgeführt werden können. U.a. sind
dies: a) Sanierung Fenster und
Sonnenschutz Luitpoldschule 0,27 Mio. € b) Karolinenschule – Brand-
u. Schallschutzmaßnahmen 0,14 Mio. € c) Fenstersanierung GS Eyb 0,07 Mio. € d) Gymn. Carolinum –
Sanierung Physikübungsrau 0,05 Mio. € e) FOS/BOS –
Brandschutzmaßnahmen 0,04 Mio. €. Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht
abgerechnet sind, müssen auch weiterhin Haushaltsausgabereste übertragen
werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung
der Promenade/Maximilianstraße mit ca. 0,3 Mio. und die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes
mit ca. 0,13 Mio. €. 2. Haushaltseinnahmereste (HER) HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr
gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die
Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von
3.609.338,60 € nach 2019 zu übertragen sind (Vorjahr: 6.538.880,00 €). Die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren HER sind dadurch begründet, dass
keine Kreditermächtigung ins Jahr 2019 übertragen wird (Vorjahr: 2.808.550,00 €). Von den zu übertragenden HER entfallen 1.224.000,00 € auf die Umstellung
der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk, 201.499,60 € auf Generalsanierung
der Weinbergschule BA II und 170.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS
– BA II. Weitere 1.294.000,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl.
private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a. 600.000,00 € für das Retti-Palais
und 450.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt. Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der
betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der
bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab.
Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i. H. v. 4.351.266,62
€ bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 7.960.605,22 € ein Gegengewicht zu den
unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten. Die Frage von Herrn Sauerhöfer ob der Haushaltsrest für die
Sanierung des Rezatparkplatzes in 2020 neu veranschlagt werde, wird von Herrn
Jakobs bejaht. Herr Sauerhöfer beklagt die hohe Restsituation in den
zurückliegenden Jahren und bittet darum, die Gelder für dringend anstehende
Maßnahmen zu verwenden. Frau OB Seidel bestätigt, dass bei einer bereits
beschlossenen Maßnahme die Verpflichtung besteht, die Mittel weiterhin zur
Verfügung zu stellen. Man bewege sich hier in einem öffentlichen rechtlich
geregelten Bereich. Keine Bildung von Haushaltsreste sei nur möglich, wenn eine
Maßnahme noch nicht begonnen sei oder die Maßnahme zurückgenommen werde und
dies der Stadtrat beschließe. Herr Hayduk moniert, dass der Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zu viele Projekte beschließe, obwohl abzusehen sei, dass diese in dem genannten Haushaltsjahr nicht abgearbeitet werden könnten. Genau aus diesem Grund habe er dem letzten Haushalt nicht zugestimmt. Er fragt nach dem Grund, warum bestimmte, immer wiederkehrende Maßnahmen wie Sanierung Drechselsgarten oder Urlasstraße nicht in Angriff genommen werden. Herr Büschl erwidert, er warne jedes Jahr davor, zu viele Maßnahmen in den Haushalt aufzunehmen. Die gute Baukonjunktur sowie die knappe personelle Situation mit unbesetzten Stellen im Baureferat können nicht, wie gewünscht, abgearbeitet werden. Verzögerungen entstehen auch, da weitgehender Auftragsvergaben teilweise selbst die Bauherrenaufgaben mit dem bestehenden Personal kaum zu leisten seien. Im Bereich des Drechselgartens habe der Ausbau vor kurzem begonnen. Herr Jakobs ergänzt, dass aktuell 28 Stellenbesetzungsverfahren anstehen. Überregional und auch auf unkonventionellem Wege werde versucht Personal zu gewinnen. Die konjunkturelle Hochlage erschwere die Personalgewinnung. Intern werde auch versucht, die Prozesse zu optimieren. Die Lage sei schwierig, da vieles abzuarbeiten sei, was bereits beschlossen wurde. Herr Hüttinger merkt an, dass Haushaltsreste seit Jahrzehnten
übertragen werden. Unter den gegebenen Umständen sei es verwunderlich und
gleichzeitig erfreulich, dass nur 18 Millionen € übertragen werden. Beschluss: die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen - HAR
im Verwaltungshaushalt 81.563,29 € - HAR
im Vermögenshaushalt 17.917.349,32 € - HER
im Vermögenshaushalt 3.609.338,60 € in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, sowie die
Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich
ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu
berücksichtigen. | ||||||||||||||||||||||||||||
26.03.2019 Stadtrat | 10 | öffentlich | Entscheidung | |||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs verweist
auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 19.03.2019 und trägt nochmals die
wichtigsten Punkte vor. Ø begonnene Maßnahmen werden fortgeführt Ø §§ 19 sowie 79 KommHV-Kameralistik regeln die
haushaltsrechtliche Bereitstellung der Mittel für ein weiteres Jahr Ø Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten ist
nur für 1 Jahr und nur im Bereich des Vermögenshaushaltes (Zuwendung für
Investitionen, Kreditermächtigungen) möglich Ø Die Verwaltung war bei der Aufstellung und
Beratung für den Haushalt bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss
nach dem Stand der Vorbereitungen gerechnet werden konnte Ø 9,27 Mio € (45% der Haushaltsansätze 2018 für
Investitionen) müssen auf 2019 übertragen werden. Ø die wichtigsten Projekte sind hier: o Umstellung der ILS auf Digitalfunk o Rettipalais o Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehr und
Bauhof o Grunderwerb und Erschließung weiterer
Siedlungsgebiete Ø aus dem Jahr 2017 und den vorherigen Jahren
müssen 8,64 Mio € übertragen werden Ø die wichtigsten Projekte sind hier: o Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz o Generalsanierung der Berufs- und
Wirtschaftsschule o Sanierungsmaßnahme Luitpoldschule o Hochwasserschutzmaßnahme o Breitbandausbau o Erweiterung der Bauschuttdeponie o Grunderwerb zur Siedlungsentwicklung Ø erneute Übertragung nach Prüfung der
Einzelfälle und Begründung durch das zuständige Amt Ø Reste für die Sanierung des Rezatparkplatzes
wurden nicht übertragen. Diese werden nach Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes
neu veranschlagt Ø die wichtigsten Projekte sind hier: o Umstellung der ILS auf Digitalfunk o Generalsanierung der Weinbergschule o Generalsanierung der Wirtschaftsschule o Städtebauförderungsmaßnahmen (Rettipalais und
Neugestaltung Neustadt) Frau OB Seidel
ergänzt, dass auf Seite 2 und 3 der Vorlage Maßnahmen aufgeführt sind, die mit
dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden. Sie habe bereits bei den
Haushaltsberatungen darauf aufmerksam gemacht, mit Augenmaß Beschlüsse für
Maßnahmen zu fassen. Herr Porzner
bittet um Information, was genau in das nächste Jahr übertragen werde. Bei den
Haushaltsberatungen seien ja überraschend 300.000 € für den Eigenbetrieb
Stadtbau eingezogen worden. Er bittet um eine komplette Darstellung der durch
die Verwaltung eingezogenen Mittel und Informationen über die Reihung von
Projekten. Herr Jakobs verweist
darauf, dass kein Einzug von Haushaltsresten erfolge. Grundsätzlich sind
Haushaltsreste wie auch Haushaltsansätze im Rahmen der regulären
Haushaltsplanung von den jeweils zuständigen Fachämtern nach tatsächlichem
Bedarf und Notwendigkeit anzumelden. Damit sollen unnötige Haushaltsreste
vermieden werden. Frau OB Seidel
informiert, dass aber eine Priorisierungsliste zu den aktuellen Maßnahmen heute
vorliege und diese gerne mit dem Protokoll mitversandt werden könnte. Was den
Eigenbetrieb Stadtbau betrifft, so stehen derzeit Mittel in Höhe von 600.000 €
zur Verfügung, davon 400.000 € Haushaltsausgaberest. Es stehen damit ausreichend
Mittel zur Verfügung, die nun erst verausgabt werden müssten. Herr Büschl werde
jetzt über die, eigentlich als Bekanntgabe vorgesehene, Projektreihung der aktuellen
MAßnahmen im Tiefbauamt informieren. Herr Büschl
erläutert die Maßnahmen und Projektverteilung auf die Mitarbeiter im Tiefbauamt
für das Jahr 2019 anhand einer Tabelle. Eine Neuerstellung der Verteilung der
Projekte auf die vorhandenen Mitarbeiter musste erfolgen, da zwei Mitarbeiter
die Stadt verlassen haben bzw. verlassen werden, sowie weitere Stellen nicht
besetzt seien. Er habe mit dem Fachamt folgende Projektreihung mit nachrangiger
Abwicklung und sukzessive abhängig von der Wiederbesetzung der vakanten Stellen
erstellt.
Neu hinzu gekommen
sei die Maßnahme Ergänzung Lärmschutzwand Königsberger Straße-Westtangente. Ein
Teilstück sei vor Übergabe an die Stadt Ansbach durch das Staatliche Bauamt
nicht ausgeführt worden, was der Stadt Ansbach erst nachträglich bekannt wurde.
Die Eigentümergemeinschaft pocht auf den Abschluss. eine Unterstützung bei der
Projektdurchführung sei vom Staatlichen Bauamt zugesagt worden, wenngleich eine
Begleitung der Stadt erforderlich sei. Da ein Rechtsanspruch aus dem
Planungsfeststellungsverfahren besteht, müsse die Maßnahme auch durchgeführt
werden. Dazu seien zunächst jedoch noch vorbereitende Dinge zu klären. Herr Deffner
weist darauf hin, dass Straßenbaumaßnahmen, wie alle Investitionsmaßnahmen
grundsätzlich der Entscheidung des Stadtrates unterliegen und eine Änderung
ebenfalls im Stadtrat vorgestellt und beschlossen werden müsste. Er bittet
darum, dies zukünftig wieder zu beachten. Frau OB Seidel
führt aus, dass im Bauausschuss deutlich gemacht wurde, dass die
Personalveränderungen im Tiefbauamt ganz aktuell aufgetreten seien und man erst
einmal selber wissen musste, wie man weiter vorgehen könne. Die Reihung der
aktuellen Maßnahmen sei nun erfolgt und wäre dem Gremium sowieso heute
präsentiert worden. Herr Büschl
verweist nochmals auf die angespannte personelle Situation im Tiefbauamt und
die damit verbundene Priorisierung der Projekte, da es auch zum Schutz der noch
vorhandenen Mitarbeiter geboten war, eine Reihung vorzunehmen, nachdem nicht
noch zusätzliche Arbeitsverdichtung möglich sei. Die Vielzahl an Maßnahmen und
Projekten hätte auch ohne eine Reihung bedeutet, dass es unweigerlich zu
Verzögerungen kommen werde. Vielmehr sei dieses Vorgehen ein Zeichen von
Transparenz. Herr Gowin
sieht die Problematik in der fehlenden Kommunikation. Eine beschlossene
Maßnahme herauszunehmen und nur auf Nachfrage aus dem Gremium darüber zu informieren,
sei nicht der richtige Weg. Frau OB Seidel
weist nochmals darauf hin, dass die Priorisierung der Projektliste
Tiefbaumaßnahmen nicht im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss zu den
Haushaltsresten stehe. Sie habe lediglich auf Bitte von Herrn Porzner, diese
Information vorgezogen. Die Projektliste werde auf der Tagesordnung des
kommenden Bauausschusses/ Stadtrates stehen, dann ausführlich erläutert und
beschlussmäßig behandelt. Herr Porzner
stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Er
sehe einen Zusammenhang zwischen Haushaltsresten und der Prioritätenliste. Er
bittet darum zunächst die Liste im Bauausschuss zu behandeln und über den TOP
der Haushaltsreste erst im nächsten Stadtrat zu beschließen. Er sehe sich nicht
in der Lage heute zu entscheiden, welche Maßnahme verschoben werden soll. Frau OB Seidel
erklärt nochmals, dass über die Haushaltsreste heute ein Beschluss gefasst
werden könne, da nicht bekannt sei, dass eine dieser Maßnahme herausgenommen
werden solle. Herr Meyer
sagt, er sehe keine Grundlage für den Antrag von Herrn Porzner. Es werde keine
Maßnahme gestrichen, sodass über die Haushaltsreste abgestimmt werden könne.
Über das weitere Vorgehen der Projektliste müsse der Bauausschuss in der
nächsten Sitzung beschließen. Frau OB Seidel
betont, dass die Projektliste und die dort gemachte Priorisierung Maßnahmen des
laufenden Jahres betreffe. Herr Büschl
werde die Liste in der nächsten Sitzungsrunde ausführlich erläutern. Sollte
hier eine andere Reihung, als von der Verwaltung, vorgeschlagen ergeben, stelle
dies kein Problem dar. Der heute gewünschte Beschluss über die Haushaltsreste
berühre die Thematik der Projektliste/ Priorisierung nicht. Herr Schalk merkt
an, dass auch ihn störe, dass über die Priorisierung der Projektliste keine
Abstimmung im Stadtrat erfolgte. Die Änderung von Prioritäten ohne Wissen des
Gremiums zeige ein schlechtes öffentliches Bild. Er möchte zukünftig bei
Änderung von Schwerpunkten eingebunden sein. Es gehe auch nicht um fehlende
Stellen in der Bauverwaltung. Die Stellen seien vorhanden, könnten allerdings
aus verschiedenen Gründen nicht besetzt werden. Er bittet darum den
Tagesordnungspunkt zu beschließen. Frau OB Seidel erwidert, man habe zeitnah, sobald man über aktuelle Veränderungen der
Personalsituation Kenntnis hatte, informiert.
Sie schlägt vor über den Punkt abzustimmen, er habe keinen Einfluss auf
eine andere Priorisierung. In der nächsten Sitzungsrunde werde dann die
Prioritätenliste Tiefbauamt behandelt. Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
vom 19.03.2019: Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen - HAR
im Verwaltungshaushalt 81.563,29 € - HAR
im Vermögenshaushalt 17.917.349,32 € - HER
im Vermögenshaushalt 3.609.338,60 € werden in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die
Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich
ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu
berücksichtigen. |