Haushaltsreste 2018

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19.03.2019 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss4öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert den vorliegenden Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2018 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2019 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2018 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.

 

1.         Haushaltsausgabereste

 

Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden:

 

            a)         Verwaltungshaushalt                                                            81.563,29 €

            b)         Vermögenshaushalt                                                      17.917.349,32 €

                                                                                                                  -----------------------

Der Gesamtbetrag der HAR mit                                                            17.998.912,61 €

hat sich gegenüber dem Vorjahr                                                           (8.276.551,30)€

um 0,28 Mio. € verringert.

                         

Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2018 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.

 

Dennoch müssen 9,27 Mio. €, das sind 45 % der Haushaltsansätze 2018 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr 47 %). Hiervon entfallen 1,2 Mio. € auf die Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk und einen Investitionszuschuss von 1,0 Mio. € für das Retti-Palais.

 

Für die Beschaffung von Fahrzeugen werden 0,9 Mio. € übertragen.

 

Weitere HAR von 1,1 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der Erschließung weiterer Siedlungsgebiete.

 

Von den HAR aus 2017 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 9,36 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 6,07 Mio. €). Hiervon 2,2 Mio. € für die Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,1 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II und 0,3 Mio. € für Sanierungsmaßnahmen an der Luitpoldschule.

 

Weitere 0,19 Mio. € für Hochwasserschutzmaßnahmen, 0,3 Mio. € für den Breitbandausbau und 0,4 Mio. € für die Erweiterung der Bauschuttdeponie. Für   Grunderwerbe (einschl. Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung müssen 1,3 Mio. € weiter übertragen werden.

 

Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, sowie Verzögerungen bei der Abrechnung die Ursache für die erneute Restebildung.

 

Reste i. H. v. 0,5 Mio. € für die Sanierung des Rezatparkplatzes werden 2020 neu veranschlagt.

 

Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet.

 

Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:

 

a)         Stadtsanierung (u.a. Schrammhaus und Retti-Palais)               4,2 Mio. €.

 

b)         Brand- und Katastrophenschutz (u.a. Digitalfunk ILS)              2,0 Mio. €.

           

b)         Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                            2,5 Mio. €

                        hiervon:

 

Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                                      0,31 Mio. €

                        Energetische Sanierung, barrierefreier

                        Zugang und Brandschutz Verwaltungsgebäude          0,26 Mio. €

                        Kita-Maßnahmen                                                                 0,19 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Luitpoldschule                                    0,29 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Onoldiasaal                                         0,27 Mio. €.

 

            c)         Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                   4,4 Mio. €

                        hiervon:

 

                        - Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:

                          Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED)        0,20 Mio. €

                          Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf        0,29 Mio. €

                          Ausbau Ernst-Körner-Ring                                              0,22 Mio. €

                          Ausbau Straße Am Drechselsgarten                             0,30 Mio. €

                          Ausbau Maximilianstraße                                                0,11 Mio. €

                          Radweg B13 nach Höfstetten                                         0,21 Mio. €

                        - Hochwasserschutz, Hochwasserschutzkonzept         0,25 Mio. €

                        - Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe                   0,13 Mio. €

                        - Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge        0,35 Mio. €.

           

            d)         Erwerb von Grundstücken                                                   2,3 Mio. €.

 

Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, deren Förderung erst Ende 2018 bewilligt wurden und somit erst 2019 durchgeführt werden können. U.a. sind dies:

 

a)         Sanierung Fenster und Sonnenschutz Luitpoldschule             0,27 Mio. €

b)         Karolinenschule – Brand- u. Schallschutzmaßnahmen            0,14 Mio. €

c)         Fenstersanierung GS Eyb                                                                0,07 Mio. €

d)         Gymn. Carolinum – Sanierung Physikübungsrau                       0,05 Mio. €

e)         FOS/BOS – Brandschutzmaßnahmen                                           0,04 Mio. €.

           

Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen auch weiterhin Haushaltsausgabereste übertragen werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße mit ca. 0,3 Mio. und die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes mit ca. 0,13 Mio. €.

 

 

2.         Haushaltseinnahmereste (HER)

 

HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 3.609.338,60 € nach 2019 zu übertragen sind (Vorjahr: 6.538.880,00 €).

 

Die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren HER sind dadurch begründet, dass keine Kreditermächtigung ins Jahr 2019 übertragen wird

(Vorjahr: 2.808.550,00 €).

           

Von den zu übertragenden HER entfallen 1.224.000,00 € auf die Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk, 201.499,60 € auf Generalsanierung der Weinbergschule BA II und 170.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS – BA II.

 

Weitere 1.294.000,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a. 600.000,00 € für das Retti-Palais und 450.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt.

Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i. H. v. 4.351.266,62 € bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 7.960.605,22 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.

 

Die Frage von Herrn Sauerhöfer ob der Haushaltsrest für die Sanierung des Rezatparkplatzes in 2020 neu veranschlagt werde, wird von Herrn Jakobs bejaht.

 

Herr Sauerhöfer beklagt die hohe Restsituation in den zurückliegenden Jahren und bittet darum, die Gelder für dringend anstehende Maßnahmen zu verwenden.

 

Frau OB Seidel bestätigt, dass bei einer bereits beschlossenen Maßnahme die Verpflichtung besteht, die Mittel weiterhin zur Verfügung zu stellen. Man bewege sich hier in einem öffentlichen rechtlich geregelten Bereich. Keine Bildung von Haushaltsreste sei nur möglich, wenn eine Maßnahme noch nicht begonnen sei oder die Maßnahme zurückgenommen werde und dies der Stadtrat beschließe.

 

Herr Hayduk moniert, dass der Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zu viele Projekte beschließe, obwohl abzusehen sei, dass diese in dem genannten Haushaltsjahr nicht abgearbeitet werden könnten. Genau aus diesem Grund habe er dem letzten Haushalt nicht zugestimmt. Er fragt nach dem Grund, warum bestimmte, immer wiederkehrende Maßnahmen wie Sanierung Drechselsgarten oder Urlasstraße nicht in Angriff genommen werden.

 

Herr Büschl erwidert, er warne jedes Jahr davor, zu viele Maßnahmen in den Haushalt aufzunehmen. Die gute Baukonjunktur sowie die knappe personelle Situation mit unbesetzten Stellen im Baureferat können nicht, wie gewünscht, abgearbeitet werden. Verzögerungen entstehen auch, da weitgehender Auftragsvergaben teilweise selbst die Bauherrenaufgaben mit dem bestehenden Personal kaum zu leisten seien. Im Bereich des Drechselgartens habe der Ausbau vor kurzem begonnen.

 

Herr Jakobs ergänzt, dass aktuell 28 Stellenbesetzungsverfahren anstehen. Überregional und auch auf unkonventionellem Wege werde versucht Personal zu gewinnen. Die konjunkturelle Hochlage erschwere die Personalgewinnung. Intern werde auch versucht, die Prozesse zu optimieren. Die Lage sei schwierig, da vieles abzuarbeiten sei, was bereits beschlossen wurde.

 

Herr Hüttinger merkt an, dass Haushaltsreste seit Jahrzehnten übertragen werden. Unter den gegebenen Umständen sei es verwunderlich und gleichzeitig erfreulich, dass nur 18 Millionen € übertragen werden.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

-           HAR im Verwaltungshaushalt                                                     81.563,29 €

 

-           HAR im Vermögenshaushalt                                                           17.917.349,32 €

 

-           HER im Vermögenshaushalt                                                             3.609.338,60 €

 

in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.

26.03.2019 Stadtrat10öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 19.03.2019 und trägt nochmals die wichtigsten Punkte vor.

 

Ø  begonnene Maßnahmen werden fortgeführt

Ø  §§ 19 sowie 79 KommHV-Kameralistik regeln die haushaltsrechtliche Bereitstellung der Mittel für ein weiteres Jahr

Ø  Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten ist nur für 1 Jahr und nur im Bereich des Vermögenshaushaltes (Zuwendung für Investitionen, Kreditermächtigungen) möglich

Ø  Die Verwaltung war bei der Aufstellung und Beratung für den Haushalt bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der Vorbereitungen gerechnet werden konnte

Ø  9,27 Mio € (45% der Haushaltsansätze 2018 für Investitionen) müssen auf 2019 übertragen werden.

Ø  die wichtigsten Projekte sind hier:

o   Umstellung der ILS auf Digitalfunk

o   Rettipalais

o   Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehr und Bauhof

o   Grunderwerb und Erschließung weiterer Siedlungsgebiete

Ø  aus dem Jahr 2017 und den vorherigen Jahren müssen 8,64 Mio € übertragen werden

Ø  die wichtigsten Projekte sind hier:

o   Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz

o   Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule

o   Sanierungsmaßnahme Luitpoldschule

o   Hochwasserschutzmaßnahme

o   Breitbandausbau

o   Erweiterung der Bauschuttdeponie

o   Grunderwerb zur Siedlungsentwicklung

Ø  erneute Übertragung nach Prüfung der Einzelfälle und Begründung durch das zuständige Amt

Ø  Reste für die Sanierung des Rezatparkplatzes wurden nicht übertragen. Diese werden nach Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes neu veranschlagt

Ø  die wichtigsten Projekte sind hier:

o   Umstellung der ILS auf Digitalfunk

o   Generalsanierung der Weinbergschule

o   Generalsanierung der Wirtschaftsschule

o   Städtebauförderungsmaßnahmen (Rettipalais und Neugestaltung Neustadt)

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass auf Seite 2 und 3 der Vorlage Maßnahmen aufgeführt sind, die mit dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden. Sie habe bereits bei den Haushaltsberatungen darauf aufmerksam gemacht, mit Augenmaß Beschlüsse für Maßnahmen zu fassen.

 

Herr Porzner bittet um Information, was genau in das nächste Jahr übertragen werde.

Bei den Haushaltsberatungen seien ja überraschend 300.000 € für den Eigenbetrieb Stadtbau eingezogen worden. Er bittet um eine komplette Darstellung der durch die Verwaltung eingezogenen Mittel und Informationen über die Reihung von Projekten.

 

Herr Jakobs verweist darauf, dass kein Einzug von Haushaltsresten erfolge. Grundsätzlich sind Haushaltsreste wie auch Haushaltsansätze im Rahmen der regulären Haushaltsplanung von den jeweils zuständigen Fachämtern nach tatsächlichem Bedarf und Notwendigkeit anzumelden. Damit sollen unnötige Haushaltsreste vermieden werden.

 

Frau OB Seidel informiert, dass aber eine Priorisierungsliste zu den aktuellen Maßnahmen heute vorliege und diese gerne mit dem Protokoll mitversandt werden könnte. Was den Eigenbetrieb Stadtbau betrifft, so stehen derzeit Mittel in Höhe von 600.000 € zur Verfügung, davon 400.000 € Haushaltsausgaberest. Es stehen damit ausreichend Mittel zur Verfügung, die nun erst verausgabt werden müssten. Herr Büschl werde jetzt über die, eigentlich als Bekanntgabe vorgesehene, Projektreihung der aktuellen MAßnahmen im Tiefbauamt informieren.

 

Herr Büschl erläutert die Maßnahmen und Projektverteilung auf die Mitarbeiter im Tiefbauamt für das Jahr 2019 anhand einer Tabelle. Eine Neuerstellung der Verteilung der Projekte auf die vorhandenen Mitarbeiter musste erfolgen, da zwei Mitarbeiter die Stadt verlassen haben bzw. verlassen werden, sowie weitere Stellen nicht besetzt seien. Er habe mit dem Fachamt folgende Projektreihung mit nachrangiger Abwicklung und sukzessive abhängig von der Wiederbesetzung der vakanten Stellen erstellt.

 

Reihung Weiterbearbeitung/

Wiederaufnahme

Maßnahme

Begründung

A)

BG Brechhausäcker BA II

Bauwünsche und bereits laufende Kanalmaßnahmen

A)

Ernst-Körner-Ring 2. BA

Vorausgehende Baumaßnahme Leitungsträger bedingt gewissen Zugzwang

B)

Ausbau Rothenburger Straße

Funktionsfähige Straßenverbindung. Keine Bauaufträge ausgelöst. MA ist u.a. mit Abrechungsmaßnahmen ausgelastet

B)

LSW Königsbergerstraße- Westtangente

Betreuung durch STBA nach Klärung der dort aufgeworfenen Fragen

C)

G/R Gösseldorf-Wolfartswinden

Zurückstellung durch RvM, da nicht in Volumen Zuwendung aufgenommen.

C)

Beckenweiher, Stichstraße

Verkehrsbedeutung gering. Keine Abrechnung E-Kosten mögl.

 

 

Neu hinzu gekommen sei die Maßnahme Ergänzung Lärmschutzwand Königsberger Straße-Westtangente. Ein Teilstück sei vor Übergabe an die Stadt Ansbach durch das Staatliche Bauamt nicht ausgeführt worden, was der Stadt Ansbach erst nachträglich bekannt wurde. Die Eigentümergemeinschaft pocht auf den Abschluss. eine Unterstützung bei der Projektdurchführung sei vom Staatlichen Bauamt zugesagt worden, wenngleich eine Begleitung der Stadt erforderlich sei. Da ein Rechtsanspruch aus dem Planungsfeststellungsverfahren besteht, müsse die Maßnahme auch durchgeführt werden. Dazu seien zunächst jedoch noch vorbereitende Dinge zu klären.

 

Herr Deffner weist darauf hin, dass Straßenbaumaßnahmen, wie alle Investitionsmaßnahmen grundsätzlich der Entscheidung des Stadtrates unterliegen und eine Änderung ebenfalls im Stadtrat vorgestellt und beschlossen werden müsste. Er bittet darum, dies zukünftig wieder zu beachten.

 

Frau OB Seidel führt aus, dass im Bauausschuss deutlich gemacht wurde, dass die Personalveränderungen im Tiefbauamt ganz aktuell aufgetreten seien und man erst einmal selber wissen musste, wie man weiter vorgehen könne. Die Reihung der aktuellen Maßnahmen sei nun erfolgt und wäre dem Gremium sowieso heute präsentiert worden.

 

Herr Büschl verweist nochmals auf die angespannte personelle Situation im Tiefbauamt und die damit verbundene Priorisierung der Projekte, da es auch zum Schutz der noch vorhandenen Mitarbeiter geboten war, eine Reihung vorzunehmen, nachdem nicht noch zusätzliche Arbeitsverdichtung möglich sei. Die Vielzahl an Maßnahmen und Projekten hätte auch ohne eine Reihung bedeutet, dass es unweigerlich zu Verzögerungen kommen werde. Vielmehr sei dieses Vorgehen ein Zeichen von Transparenz.

 

Herr Gowin sieht die Problematik in der fehlenden Kommunikation. Eine beschlossene Maßnahme herauszunehmen und nur auf Nachfrage aus dem Gremium darüber zu informieren, sei nicht der richtige Weg.

 

Frau OB Seidel weist nochmals darauf hin, dass die Priorisierung der Projektliste Tiefbaumaßnahmen nicht im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss zu den Haushaltsresten stehe. Sie habe lediglich auf Bitte von Herrn Porzner, diese Information vorgezogen. Die Projektliste werde auf der Tagesordnung des kommenden Bauausschusses/ Stadtrates stehen, dann ausführlich erläutert und beschlussmäßig behandelt.

 

Herr Porzner stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Er sehe einen Zusammenhang zwischen Haushaltsresten und der Prioritätenliste. Er bittet darum zunächst die Liste im Bauausschuss zu behandeln und über den TOP der Haushaltsreste erst im nächsten Stadtrat zu beschließen. Er sehe sich nicht in der Lage heute zu entscheiden, welche Maßnahme verschoben werden soll.

 

Frau OB Seidel erklärt nochmals, dass über die Haushaltsreste heute ein Beschluss gefasst werden könne, da nicht bekannt sei, dass eine dieser Maßnahme herausgenommen werden solle.

 

Herr Meyer sagt, er sehe keine Grundlage für den Antrag von Herrn Porzner. Es werde keine Maßnahme gestrichen, sodass über die Haushaltsreste abgestimmt werden könne. Über das weitere Vorgehen der Projektliste müsse der Bauausschuss in der nächsten Sitzung beschließen.

 

Frau OB Seidel betont, dass die Projektliste und die dort gemachte Priorisierung Maßnahmen des laufenden Jahres betreffe.  Herr Büschl werde die Liste in der nächsten Sitzungsrunde ausführlich erläutern. Sollte hier eine andere Reihung, als von der Verwaltung, vorgeschlagen ergeben, stelle dies kein Problem dar. Der heute gewünschte Beschluss über die Haushaltsreste berühre die Thematik der Projektliste/ Priorisierung nicht.

 

Herr Schalk merkt an, dass auch ihn störe, dass über die Priorisierung der Projektliste keine Abstimmung im Stadtrat erfolgte. Die Änderung von Prioritäten ohne Wissen des Gremiums zeige ein schlechtes öffentliches Bild. Er möchte zukünftig bei Änderung von Schwerpunkten eingebunden sein. Es gehe auch nicht um fehlende Stellen in der Bauverwaltung. Die Stellen seien vorhanden, könnten allerdings aus verschiedenen Gründen nicht besetzt werden. Er bittet darum den Tagesordnungspunkt zu beschließen.

 

Frau OB Seidel erwidert, man habe zeitnah, sobald man über aktuelle Veränderungen der Personalsituation Kenntnis hatte, informiert.  Sie schlägt vor über den Punkt abzustimmen, er habe keinen Einfluss auf eine andere Priorisierung. In der nächsten Sitzungsrunde werde dann die Prioritätenliste Tiefbauamt behandelt.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 19.03.2019:

 

Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

-           HAR im Verwaltungshaushalt                                                                 81.563,29 €

 

-           HAR im Vermögenshaushalt                                                           17.917.349,32 €

 

-           HER im Vermögenshaushalt                                                             3.609.338,60 €

 

werden in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.