Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.03.2019 HFWA/003/2019 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/006/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 148 KB | ||
Anlage 1 24 KB | ||
Anlage 2 103 KB |
Herr Jakobs erläutert den vorliegenden Sachverhalt:
Im Rahmen der Rechnungslegung 2018 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2019 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.
Durch die Bildung
von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen
(Ansätze des Haushaltsplanes 2018 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein
weiteres Jahr verfügbar.
Die Bildung von
Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig;
sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu
deren Deckung bei.
1. Haushaltsausgabereste
Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen
ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins
Haushaltsjahr 2019 übertragen werden:
a) Verwaltungshaushalt 81.563,29 €
b) Vermögenshaushalt 17.917.349,32 €
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Der Gesamtbetrag der HAR mit 17.998.912,61 €
hat sich gegenüber dem Vorjahr (8.276.551,30)€
um 0,28 Mio. € verringert.
Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der
Aufstellung und Beratung des Haushalts 2018 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel
einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung
gerechnet werden konnte.
Dennoch müssen 9,27 Mio. €, das sind 45 % der Haushaltsansätze 2018 für Investitionen,
als HAR übertragen werden (Vorjahr 47 %). Hiervon entfallen 1,2 Mio. € auf die
Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk und einen
Investitionszuschuss von 1,0 Mio. € für das Retti-Palais.
Für die Beschaffung von Fahrzeugen werden 0,9 Mio. € übertragen.
Weitere HAR von 1,1 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der
Erschließung weiterer Siedlungsgebiete.
Von den HAR aus 2017 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 9,36 Mio.
€ weiter übertragen werden (Vorjahr 6,07 Mio. €). Hiervon 2,2 Mio. € für die
Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,1 Mio. € für die
Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II und 0,3 Mio. € für
Sanierungsmaßnahmen an der Luitpoldschule.
Weitere 0,19 Mio. € für Hochwasserschutzmaßnahmen, 0,3 Mio. € für den
Breitbandausbau und 0,4 Mio. € für die Erweiterung der Bauschuttdeponie.
Für Grunderwerbe (einschl.
Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung müssen 1,3 Mio. € weiter
übertragen werden.
Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den
zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende
Schlussrechnungen, sowie Verzögerungen bei der Abrechnung die Ursache für die
erneute Restebildung.
Reste i. H. v. 0,5 Mio. € für die Sanierung des Rezatparkplatzes werden 2020
neu veranschlagt.
Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:
a) Stadtsanierung (u.a.
Schrammhaus und Retti-Palais) 4,2 Mio. €.
b) Brand- und
Katastrophenschutz (u.a. Digitalfunk ILS)
2,0
Mio. €.
b) Hochbaumaßnahmen (ohne
Stadtsanierung) 2,5 Mio. €
hiervon:
Generalsan. BSCH/WIS – BA II 0,31 Mio. €
Energetische
Sanierung, barrierefreier
Zugang und
Brandschutz Verwaltungsgebäude 0,26
Mio. €
Kita-Maßnahmen 0,19 Mio. €
Sanierungsmaßnahmen Luitpoldschule 0,29 Mio. €
Sanierungsmaßnahmen Onoldiasaal 0,27
Mio. €.
c) Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung) 4,4 Mio. €
hiervon:
- Straßen-
u. Brückenbaumaßnahmen:
Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED) 0,20 Mio. €
Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf 0,29 Mio. €
Ausbau Ernst-Körner-Ring 0,22
Mio. €
Ausbau Straße Am Drechselsgarten 0,30 Mio. €
Ausbau Maximilianstraße 0,11 Mio. €
Radweg B13 nach Höfstetten 0,21 Mio. €
- Hochwasserschutz,
Hochwasserschutzkonzept 0,25 Mio.
€
- Sanierung
Onolzbach-/Dombachgewölbe 0,13
Mio. €
-
Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge 0,35
Mio. €.
d) Erwerb von Grundstücken 2,3 Mio. €.
Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, deren Förderung erst Ende 2018
bewilligt wurden und somit erst 2019 durchgeführt werden können. U.a. sind
dies:
a) Sanierung Fenster und
Sonnenschutz Luitpoldschule 0,27 Mio. €
b) Karolinenschule – Brand-
u. Schallschutzmaßnahmen 0,14 Mio. €
c) Fenstersanierung GS Eyb 0,07 Mio. €
d) Gymn. Carolinum –
Sanierung Physikübungsrau 0,05 Mio. €
e) FOS/BOS –
Brandschutzmaßnahmen 0,04 Mio. €.
Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht
abgerechnet sind, müssen auch weiterhin Haushaltsausgabereste übertragen
werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung
der Promenade/Maximilianstraße mit ca. 0,3 Mio. und die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes
mit ca. 0,13 Mio. €.
2. Haushaltseinnahmereste (HER)
HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr
gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die
Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von
3.609.338,60 € nach 2019 zu übertragen sind (Vorjahr: 6.538.880,00 €).
Die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren HER sind dadurch begründet, dass
keine Kreditermächtigung ins Jahr 2019 übertragen wird
(Vorjahr: 2.808.550,00 €).
Von den zu übertragenden HER entfallen 1.224.000,00 € auf die Umstellung
der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk, 201.499,60 € auf Generalsanierung
der Weinbergschule BA II und 170.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS
– BA II.
Weitere 1.294.000,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl.
private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a. 600.000,00 € für das Retti-Palais
und 450.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt.
Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der
betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der
bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab.
Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i. H. v. 4.351.266,62
€ bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 7.960.605,22 € ein Gegengewicht zu den
unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.
Die Frage von Herrn Sauerhöfer ob der Haushaltsrest für die
Sanierung des Rezatparkplatzes in 2020 neu veranschlagt werde, wird von Herrn
Jakobs bejaht.
Herr Sauerhöfer beklagt die hohe Restsituation in den
zurückliegenden Jahren und bittet darum, die Gelder für dringend anstehende
Maßnahmen zu verwenden.
Frau OB Seidel bestätigt, dass bei einer bereits
beschlossenen Maßnahme die Verpflichtung besteht, die Mittel weiterhin zur
Verfügung zu stellen. Man bewege sich hier in einem öffentlichen rechtlich
geregelten Bereich. Keine Bildung von Haushaltsreste sei nur möglich, wenn eine
Maßnahme noch nicht begonnen sei oder die Maßnahme zurückgenommen werde und
dies der Stadtrat beschließe.
Herr Hayduk moniert, dass der Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zu viele Projekte beschließe, obwohl abzusehen sei, dass diese in dem genannten Haushaltsjahr nicht abgearbeitet werden könnten. Genau aus diesem Grund habe er dem letzten Haushalt nicht zugestimmt. Er fragt nach dem Grund, warum bestimmte, immer wiederkehrende Maßnahmen wie Sanierung Drechselsgarten oder Urlasstraße nicht in Angriff genommen werden.
Herr Büschl erwidert, er warne jedes Jahr davor, zu viele Maßnahmen in den Haushalt aufzunehmen. Die gute Baukonjunktur sowie die knappe personelle Situation mit unbesetzten Stellen im Baureferat können nicht, wie gewünscht, abgearbeitet werden. Verzögerungen entstehen auch, da weitgehender Auftragsvergaben teilweise selbst die Bauherrenaufgaben mit dem bestehenden Personal kaum zu leisten seien. Im Bereich des Drechselgartens habe der Ausbau vor kurzem begonnen.
Herr Jakobs ergänzt, dass aktuell 28 Stellenbesetzungsverfahren anstehen. Überregional und auch auf unkonventionellem Wege werde versucht Personal zu gewinnen. Die konjunkturelle Hochlage erschwere die Personalgewinnung. Intern werde auch versucht, die Prozesse zu optimieren. Die Lage sei schwierig, da vieles abzuarbeiten sei, was bereits beschlossen wurde.
Herr Hüttinger merkt an, dass Haushaltsreste seit Jahrzehnten
übertragen werden. Unter den gegebenen Umständen sei es verwunderlich und
gleichzeitig erfreulich, dass nur 18 Millionen € übertragen werden.
Beschluss:
die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen
- HAR
im Verwaltungshaushalt 81.563,29 €
- HAR
im Vermögenshaushalt 17.917.349,32 €
- HER
im Vermögenshaushalt 3.609.338,60 €
in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, sowie die
Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich
ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu
berücksichtigen.