Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Haushaltsreste 2018

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.03.2019   HFWA/003/2019 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/006/2019 

Herr Jakobs erläutert den vorliegenden Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Rechnungslegung 2018 sind u.a. die ins Haushaltsjahr 2019 zu übertragenden Haushaltsreste zu ermitteln.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten (HAR) bleiben die betroffenen Ausgabeermächtigungen (Ansätze des Haushaltsplanes 2018 und HAR aus Vorjahren) für ihren Zweck ein weiteres Jahr verfügbar.

 

Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten (HER) ist nur im Bereich der Investitionen zulässig; sie stehen meist in direkter Beziehung zu entsprechenden HAR und tragen zu deren Deckung bei.

 

1.         Haushaltsausgabereste

 

Mit den Fachämtern hat die Stadtkämmerei geprüft, für welche Maßnahmen ein HAR gebildet werden soll. Im Einvernehmen sollen folgende HAR ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden:

 

            a)         Verwaltungshaushalt                                                            81.563,29 €

            b)         Vermögenshaushalt                                                      17.917.349,32 €

                                                                                                                  -----------------------

Der Gesamtbetrag der HAR mit                                                            17.998.912,61 €

hat sich gegenüber dem Vorjahr                                                           (8.276.551,30)€

um 0,28 Mio. € verringert.

                         

Aufgrund des Kassenwirksamkeitsprinzips war die Verwaltung bei der Aufstellung und Beratung des Haushalts 2018 wie jedes Jahr bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss nach dem Stand der jeweiligen Vorbereitung gerechnet werden konnte.

 

Dennoch müssen 9,27 Mio. €, das sind 45 % der Haushaltsansätze 2018 für Investitionen, als HAR übertragen werden (Vorjahr 47 %). Hiervon entfallen 1,2 Mio. € auf die Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk und einen Investitionszuschuss von 1,0 Mio. € für das Retti-Palais.

 

Für die Beschaffung von Fahrzeugen werden 0,9 Mio. € übertragen.

 

Weitere HAR von 1,1 Mio. € ergeben sich beim Grunderwerb und der Erschließung weiterer Siedlungsgebiete.

 

Von den HAR aus 2017 und den vorausgegangenen Jahren müssen rd. 9,36 Mio. € weiter übertragen werden (Vorjahr 6,07 Mio. €). Hiervon 2,2 Mio. € für die Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz 3 (Schrammhaus), 0,1 Mio. € für die Generalsanierung der Berufs- und Wirtschaftsschule BA II und 0,3 Mio. € für Sanierungsmaßnahmen an der Luitpoldschule.

 

Weitere 0,19 Mio. € für Hochwasserschutzmaßnahmen, 0,3 Mio. € für den Breitbandausbau und 0,4 Mio. € für die Erweiterung der Bauschuttdeponie. Für   Grunderwerbe (einschl. Erschließungsmaßnahmen) zur Siedlungsentwicklung müssen 1,3 Mio. € weiter übertragen werden.

 

Die erneuten Übertragungen sind auch im Einzelfall geprüft und von den zuständigen Ämtern begründet. Hier sind meist bauliche Verzögerungen, fehlende Schlussrechnungen, sowie Verzögerungen bei der Abrechnung die Ursache für die erneute Restebildung.

 

Reste i. H. v. 0,5 Mio. € für die Sanierung des Rezatparkplatzes werden 2020 neu veranschlagt.

 

Größere HAR (über 50.000 €) sind in der Anlage 1 aufgelistet.

 

Hohe Beträge der zu bildenden HAR entfallen auf die Aufgabenbereiche:

 

a)         Stadtsanierung (u.a. Schrammhaus und Retti-Palais)               4,2 Mio. €.

 

b)         Brand- und Katastrophenschutz (u.a. Digitalfunk ILS)              2,0 Mio. €.

           

b)         Hochbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                            2,5 Mio. €

                        hiervon:

 

Generalsan. BSCH/WIS – BA II                                                      0,31 Mio. €

                        Energetische Sanierung, barrierefreier

                        Zugang und Brandschutz Verwaltungsgebäude          0,26 Mio. €

                        Kita-Maßnahmen                                                                 0,19 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Luitpoldschule                                    0,29 Mio. €

Sanierungsmaßnahmen Onoldiasaal                                         0,27 Mio. €.

 

            c)         Tiefbaumaßnahmen (ohne Stadtsanierung)                   4,4 Mio. €

                        hiervon:

 

                        - Straßen- u. Brückenbaumaßnahmen:

                          Straßenbeleuchtung (U.a. Umstellung auf LED)        0,20 Mio. €

                          Straßenerschließung Gewerbegebiet Elpersdorf        0,29 Mio. €

                          Ausbau Ernst-Körner-Ring                                              0,22 Mio. €

                          Ausbau Straße Am Drechselsgarten                             0,30 Mio. €

                          Ausbau Maximilianstraße                                                0,11 Mio. €

                          Radweg B13 nach Höfstetten                                         0,21 Mio. €

                        - Hochwasserschutz, Hochwasserschutzkonzept         0,25 Mio. €

                        - Sanierung Onolzbach-/Dombachgewölbe                   0,13 Mio. €

                        - Bauschuttdeponie; Erweiterung und Nachsorge        0,35 Mio. €.

           

            d)         Erwerb von Grundstücken                                                   2,3 Mio. €.

 

Die o.g. Summen betreffen auch Maßnahmen, deren Förderung erst Ende 2018 bewilligt wurden und somit erst 2019 durchgeführt werden können. U.a. sind dies:

 

a)         Sanierung Fenster und Sonnenschutz Luitpoldschule             0,27 Mio. €

b)         Karolinenschule – Brand- u. Schallschutzmaßnahmen            0,14 Mio. €

c)         Fenstersanierung GS Eyb                                                                0,07 Mio. €

d)         Gymn. Carolinum – Sanierung Physikübungsrau                       0,05 Mio. €

e)         FOS/BOS – Brandschutzmaßnahmen                                           0,04 Mio. €.

           

Für Maßnahmen, die baulich weitgehend abgeschlossen, aber noch nicht abgerechnet sind, müssen auch weiterhin Haushaltsausgabereste übertragen werden. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere der Ausbau und die Neugestaltung der Promenade/Maximilianstraße mit ca. 0,3 Mio. und die Sanierung des Onolzbach‑/Dombachgewölbes mit ca. 0,13 Mio. €.

 

 

2.         Haushaltseinnahmereste (HER)

 

HER können nur für das dem Jahr der Veranschlagung folgende Haushaltsjahr gebildet werden; eine weitere Übertragung ist rechtlich nicht zulässig. Die Überprüfung der Einzelansätze ergab, dass Einnahmeerwartungen in Höhe von 3.609.338,60 € nach 2019 zu übertragen sind (Vorjahr: 6.538.880,00 €).

 

Die gegenüber dem Vorjahr niedrigeren HER sind dadurch begründet, dass keine Kreditermächtigung ins Jahr 2019 übertragen wird

(Vorjahr: 2.808.550,00 €).

           

Von den zu übertragenden HER entfallen 1.224.000,00 € auf die Umstellung der Integrierten Leitstelle auf Digitalfunk, 201.499,60 € auf Generalsanierung der Weinbergschule BA II und 170.000,00 € auf die Generalsanierung der BSCH/WIS – BA II.

 

Weitere 1.294.000,00 € betreffen Städtebauförderungsmaßnahmen (einschl. private Sanierungsmaßnahmen). Hiervon u.a. 600.000,00 € für das Retti-Palais und 450.000,00 € für die Neugestaltung der Neustadt.

Die HER sind in der beiliegenden Aufstellung B) unter Angabe der betroffenen Maßnahmen aufgeführt. Der Eingang der Zuschüsse hängt von der bewilligten Förderrate oder dem Kostenstand der geförderten Maßnahme ab. Zusammen mit den Kasseneinnahmeresten des Vermögenshaushalts i. H. v. 4.351.266,62 € bilden sie mit einem Gesamtbetrag von 7.960.605,22 € ein Gegengewicht zu den unter Ziff. 1 aufgeführten Haushaltsausgaberesten.

 

Die Frage von Herrn Sauerhöfer ob der Haushaltsrest für die Sanierung des Rezatparkplatzes in 2020 neu veranschlagt werde, wird von Herrn Jakobs bejaht.

 

Herr Sauerhöfer beklagt die hohe Restsituation in den zurückliegenden Jahren und bittet darum, die Gelder für dringend anstehende Maßnahmen zu verwenden.

 

Frau OB Seidel bestätigt, dass bei einer bereits beschlossenen Maßnahme die Verpflichtung besteht, die Mittel weiterhin zur Verfügung zu stellen. Man bewege sich hier in einem öffentlichen rechtlich geregelten Bereich. Keine Bildung von Haushaltsreste sei nur möglich, wenn eine Maßnahme noch nicht begonnen sei oder die Maßnahme zurückgenommen werde und dies der Stadtrat beschließe.

 

Herr Hayduk moniert, dass der Stadtrat bei den Haushaltsberatungen zu viele Projekte beschließe, obwohl abzusehen sei, dass diese in dem genannten Haushaltsjahr nicht abgearbeitet werden könnten. Genau aus diesem Grund habe er dem letzten Haushalt nicht zugestimmt. Er fragt nach dem Grund, warum bestimmte, immer wiederkehrende Maßnahmen wie Sanierung Drechselsgarten oder Urlasstraße nicht in Angriff genommen werden.

 

Herr Büschl erwidert, er warne jedes Jahr davor, zu viele Maßnahmen in den Haushalt aufzunehmen. Die gute Baukonjunktur sowie die knappe personelle Situation mit unbesetzten Stellen im Baureferat können nicht, wie gewünscht, abgearbeitet werden. Verzögerungen entstehen auch, da weitgehender Auftragsvergaben teilweise selbst die Bauherrenaufgaben mit dem bestehenden Personal kaum zu leisten seien. Im Bereich des Drechselgartens habe der Ausbau vor kurzem begonnen.

 

Herr Jakobs ergänzt, dass aktuell 28 Stellenbesetzungsverfahren anstehen. Überregional und auch auf unkonventionellem Wege werde versucht Personal zu gewinnen. Die konjunkturelle Hochlage erschwere die Personalgewinnung. Intern werde auch versucht, die Prozesse zu optimieren. Die Lage sei schwierig, da vieles abzuarbeiten sei, was bereits beschlossen wurde.

 

Herr Hüttinger merkt an, dass Haushaltsreste seit Jahrzehnten übertragen werden. Unter den gegebenen Umständen sei es verwunderlich und gleichzeitig erfreulich, dass nur 18 Millionen € übertragen werden.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen,

 

die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten Haushaltsreste und zwar im Einzelnen

 

-           HAR im Verwaltungshaushalt                                                     81.563,29 €

 

-           HAR im Vermögenshaushalt                                                           17.917.349,32 €

 

-           HER im Vermögenshaushalt                                                             3.609.338,60 €

 

in das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, sowie die Verwaltung zu ermächtigen, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu berücksichtigen.