Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 26.03.2019 SR/003/2019 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 32, Nein: 7 |
Vorlage: | 40/006/2019 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 148 KB | ||
Anlage 1 24 KB | ||
Anlage 2 103 KB |
Herr Jakobs verweist
auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung im
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 19.03.2019 und trägt nochmals die
wichtigsten Punkte vor.
Ø begonnene Maßnahmen werden fortgeführt
Ø §§ 19 sowie 79 KommHV-Kameralistik regeln die
haushaltsrechtliche Bereitstellung der Mittel für ein weiteres Jahr
Ø Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten ist
nur für 1 Jahr und nur im Bereich des Vermögenshaushaltes (Zuwendung für
Investitionen, Kreditermächtigungen) möglich
Ø Die Verwaltung war bei der Aufstellung und
Beratung für den Haushalt bemüht, nur Mittel einzuplanen, mit deren Abfluss
nach dem Stand der Vorbereitungen gerechnet werden konnte
Ø 9,27 Mio € (45% der Haushaltsansätze 2018 für
Investitionen) müssen auf 2019 übertragen werden.
Ø die wichtigsten Projekte sind hier:
o Umstellung der ILS auf Digitalfunk
o Rettipalais
o Beschaffung von Fahrzeugen für Feuerwehr und
Bauhof
o Grunderwerb und Erschließung weiterer
Siedlungsgebiete
Ø aus dem Jahr 2017 und den vorherigen Jahren
müssen 8,64 Mio € übertragen werden
Ø die wichtigsten Projekte sind hier:
o Sanierungsmaßnahme Martin-Luther-Platz
o Generalsanierung der Berufs- und
Wirtschaftsschule
o Sanierungsmaßnahme Luitpoldschule
o Hochwasserschutzmaßnahme
o Breitbandausbau
o Erweiterung der Bauschuttdeponie
o Grunderwerb zur Siedlungsentwicklung
Ø erneute Übertragung nach Prüfung der
Einzelfälle und Begründung durch das zuständige Amt
Ø Reste für die Sanierung des Rezatparkplatzes
wurden nicht übertragen. Diese werden nach Fertigstellung des Hochwasserschutzkonzeptes
neu veranschlagt
Ø die wichtigsten Projekte sind hier:
o Umstellung der ILS auf Digitalfunk
o Generalsanierung der Weinbergschule
o Generalsanierung der Wirtschaftsschule
o Städtebauförderungsmaßnahmen (Rettipalais und
Neugestaltung Neustadt)
Frau OB Seidel
ergänzt, dass auf Seite 2 und 3 der Vorlage Maßnahmen aufgeführt sind, die mit
dem Kommunalinvestitionsprogramm gefördert werden. Sie habe bereits bei den
Haushaltsberatungen darauf aufmerksam gemacht, mit Augenmaß Beschlüsse für
Maßnahmen zu fassen.
Herr Porzner
bittet um Information, was genau in das nächste Jahr übertragen werde.
Bei den
Haushaltsberatungen seien ja überraschend 300.000 € für den Eigenbetrieb
Stadtbau eingezogen worden. Er bittet um eine komplette Darstellung der durch
die Verwaltung eingezogenen Mittel und Informationen über die Reihung von
Projekten.
Herr Jakobs verweist
darauf, dass kein Einzug von Haushaltsresten erfolge. Grundsätzlich sind
Haushaltsreste wie auch Haushaltsansätze im Rahmen der regulären
Haushaltsplanung von den jeweils zuständigen Fachämtern nach tatsächlichem
Bedarf und Notwendigkeit anzumelden. Damit sollen unnötige Haushaltsreste
vermieden werden.
Frau OB Seidel
informiert, dass aber eine Priorisierungsliste zu den aktuellen Maßnahmen heute
vorliege und diese gerne mit dem Protokoll mitversandt werden könnte. Was den
Eigenbetrieb Stadtbau betrifft, so stehen derzeit Mittel in Höhe von 600.000 €
zur Verfügung, davon 400.000 € Haushaltsausgaberest. Es stehen damit ausreichend
Mittel zur Verfügung, die nun erst verausgabt werden müssten. Herr Büschl werde
jetzt über die, eigentlich als Bekanntgabe vorgesehene, Projektreihung der aktuellen
MAßnahmen im Tiefbauamt informieren.
Herr Büschl
erläutert die Maßnahmen und Projektverteilung auf die Mitarbeiter im Tiefbauamt
für das Jahr 2019 anhand einer Tabelle. Eine Neuerstellung der Verteilung der
Projekte auf die vorhandenen Mitarbeiter musste erfolgen, da zwei Mitarbeiter
die Stadt verlassen haben bzw. verlassen werden, sowie weitere Stellen nicht
besetzt seien. Er habe mit dem Fachamt folgende Projektreihung mit nachrangiger
Abwicklung und sukzessive abhängig von der Wiederbesetzung der vakanten Stellen
erstellt.
Reihung
Weiterbearbeitung/ Wiederaufnahme |
Maßnahme
|
Begründung |
A) |
BG Brechhausäcker BA II |
Bauwünsche und bereits
laufende Kanalmaßnahmen |
A) |
Ernst-Körner-Ring 2. BA |
Vorausgehende Baumaßnahme
Leitungsträger bedingt gewissen Zugzwang |
B) |
Ausbau Rothenburger Straße |
Funktionsfähige
Straßenverbindung. Keine Bauaufträge ausgelöst. MA ist u.a. mit
Abrechungsmaßnahmen ausgelastet |
B) |
LSW Königsbergerstraße-
Westtangente |
Betreuung durch STBA nach
Klärung der dort aufgeworfenen Fragen |
C) |
G/R Gösseldorf-Wolfartswinden |
Zurückstellung durch RvM, da
nicht in Volumen Zuwendung aufgenommen. |
C) |
Beckenweiher, Stichstraße |
Verkehrsbedeutung gering.
Keine Abrechnung E-Kosten mögl. |
Neu hinzu gekommen
sei die Maßnahme Ergänzung Lärmschutzwand Königsberger Straße-Westtangente. Ein
Teilstück sei vor Übergabe an die Stadt Ansbach durch das Staatliche Bauamt
nicht ausgeführt worden, was der Stadt Ansbach erst nachträglich bekannt wurde.
Die Eigentümergemeinschaft pocht auf den Abschluss. eine Unterstützung bei der
Projektdurchführung sei vom Staatlichen Bauamt zugesagt worden, wenngleich eine
Begleitung der Stadt erforderlich sei. Da ein Rechtsanspruch aus dem
Planungsfeststellungsverfahren besteht, müsse die Maßnahme auch durchgeführt
werden. Dazu seien zunächst jedoch noch vorbereitende Dinge zu klären.
Herr Deffner
weist darauf hin, dass Straßenbaumaßnahmen, wie alle Investitionsmaßnahmen
grundsätzlich der Entscheidung des Stadtrates unterliegen und eine Änderung
ebenfalls im Stadtrat vorgestellt und beschlossen werden müsste. Er bittet
darum, dies zukünftig wieder zu beachten.
Frau OB Seidel
führt aus, dass im Bauausschuss deutlich gemacht wurde, dass die
Personalveränderungen im Tiefbauamt ganz aktuell aufgetreten seien und man erst
einmal selber wissen musste, wie man weiter vorgehen könne. Die Reihung der
aktuellen Maßnahmen sei nun erfolgt und wäre dem Gremium sowieso heute
präsentiert worden.
Herr Büschl
verweist nochmals auf die angespannte personelle Situation im Tiefbauamt und
die damit verbundene Priorisierung der Projekte, da es auch zum Schutz der noch
vorhandenen Mitarbeiter geboten war, eine Reihung vorzunehmen, nachdem nicht
noch zusätzliche Arbeitsverdichtung möglich sei. Die Vielzahl an Maßnahmen und
Projekten hätte auch ohne eine Reihung bedeutet, dass es unweigerlich zu
Verzögerungen kommen werde. Vielmehr sei dieses Vorgehen ein Zeichen von
Transparenz.
Herr Gowin
sieht die Problematik in der fehlenden Kommunikation. Eine beschlossene
Maßnahme herauszunehmen und nur auf Nachfrage aus dem Gremium darüber zu informieren,
sei nicht der richtige Weg.
Frau OB Seidel
weist nochmals darauf hin, dass die Priorisierung der Projektliste
Tiefbaumaßnahmen nicht im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss zu den
Haushaltsresten stehe. Sie habe lediglich auf Bitte von Herrn Porzner, diese
Information vorgezogen. Die Projektliste werde auf der Tagesordnung des
kommenden Bauausschusses/ Stadtrates stehen, dann ausführlich erläutert und
beschlussmäßig behandelt.
Herr Porzner
stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes. Er
sehe einen Zusammenhang zwischen Haushaltsresten und der Prioritätenliste. Er
bittet darum zunächst die Liste im Bauausschuss zu behandeln und über den TOP
der Haushaltsreste erst im nächsten Stadtrat zu beschließen. Er sehe sich nicht
in der Lage heute zu entscheiden, welche Maßnahme verschoben werden soll.
Frau OB Seidel
erklärt nochmals, dass über die Haushaltsreste heute ein Beschluss gefasst
werden könne, da nicht bekannt sei, dass eine dieser Maßnahme herausgenommen
werden solle.
Herr Meyer
sagt, er sehe keine Grundlage für den Antrag von Herrn Porzner. Es werde keine
Maßnahme gestrichen, sodass über die Haushaltsreste abgestimmt werden könne.
Über das weitere Vorgehen der Projektliste müsse der Bauausschuss in der
nächsten Sitzung beschließen.
Frau OB Seidel
betont, dass die Projektliste und die dort gemachte Priorisierung Maßnahmen des
laufenden Jahres betreffe. Herr Büschl
werde die Liste in der nächsten Sitzungsrunde ausführlich erläutern. Sollte
hier eine andere Reihung, als von der Verwaltung, vorgeschlagen ergeben, stelle
dies kein Problem dar. Der heute gewünschte Beschluss über die Haushaltsreste
berühre die Thematik der Projektliste/ Priorisierung nicht.
Herr Schalk merkt
an, dass auch ihn störe, dass über die Priorisierung der Projektliste keine
Abstimmung im Stadtrat erfolgte. Die Änderung von Prioritäten ohne Wissen des
Gremiums zeige ein schlechtes öffentliches Bild. Er möchte zukünftig bei
Änderung von Schwerpunkten eingebunden sein. Es gehe auch nicht um fehlende
Stellen in der Bauverwaltung. Die Stellen seien vorhanden, könnten allerdings
aus verschiedenen Gründen nicht besetzt werden. Er bittet darum den
Tagesordnungspunkt zu beschließen.
Frau OB Seidel erwidert, man habe zeitnah, sobald man über aktuelle Veränderungen der
Personalsituation Kenntnis hatte, informiert.
Sie schlägt vor über den Punkt abzustimmen, er habe keinen Einfluss auf
eine andere Priorisierung. In der nächsten Sitzungsrunde werde dann die
Prioritätenliste Tiefbauamt behandelt.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss
vom 19.03.2019:
Die im Rahmen der Rechnungslegung festgestellten
Haushaltsreste und zwar im Einzelnen
- HAR
im Verwaltungshaushalt 81.563,29 €
- HAR
im Vermögenshaushalt 17.917.349,32 €
- HER
im Vermögenshaushalt 3.609.338,60 €
werden in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. Die
Verwaltung wird ermächtigt, evtl. bei der Fortführung der Rechnungslegung sich
ergebende geringfügige Veränderungen bei den Haushaltsresten ebenfalls noch zu
berücksichtigen.