Haushaltsplanung 2019 - Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

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12.09.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck berichtet wie folgt:

 

Bereits in der mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer enthalten. Diese notwendige Anhebung der Hebesätze war bereits bei der Haushaltsplanung 2018 erkennbar und konnte nur unter größter Sparsamkeit bei der Haushaltsplanung 2018 noch einmal aufgeschoben werden.

 

Aufgrund enorm ansteigender Preise im Baubereich, tarifliche und gesetzliche Lohn- und Gehaltssteigerungen, tendenziell rückläufige Steuereinnahmen bei den Realsteuern und ein für jedermann erkennbarer Investitionsstau, insbesondere bei den städtischen Straßen, können die notwendigen Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen dauerhaft und nachhaltig nicht finanziert werden.

 

Die Stadt Ansbach hat in der Vergangenheit eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern aufgrund einer extremen sparsamen Haushaltswirtschaft vermeiden können. Auf die vorgenannten Gründe für erheblich gestiegene Ausgaben hat die Stadt Ansbach wenig Einfluss. Zu den genannten laufenden hohen Ausgaben muss das Problem der Finanzierung von ANregiomed noch gesehen werden. Die Stadt Ansbach hat sich verpflichtet im Jahr 2019 zusätzlich 1,8 Mio. Euro Trägerausgleichszahlungen bereitzustellen. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 sind weitere erhebliche Trägerausgleichszahlungen fällig, die den Investitionshaushalt erheblich einschränken.

 

Im Bereich der Kinderbetreuung stehen für die kommenden Jahre Investitionskosten an, die trotz hoher staatlicher Förderung auch den Haushalt der Stadt Ansbach belasten. Ebenso entstehen hohe Ausgaben für Schulbaumaßnahmen (Schalkhausen, Staatl. Berufsschule, Generalsanierung Meinhardswinden und Brodswinden), die in der genannten Höhe bisher nicht eingeplant waren.

 

Die Verwaltung wird zur Optimierung der Ergebnislage in den kommenden Monaten alle Ausgaben überprüfen und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorstellen. Kurzfristig kann jedoch nicht mit einer Verbesserung gerechnet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für alle drei gemeindlichen Realsteuern ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 380 von Hundert anzuheben.

 

Die Hebesätze wurden letztmals wie folgt angehoben:

 

Grundsteuer A    im Jahr 2010      von 200 v. H. auf 360 v. H.

Grundsteuer B    im Jahr 2000      von 320 v. H. auf 360 v. H.

Gewerbesteuer   im Jahr 1992      von 335 v. H. auf 360 v. H.

 

Die sich daraus ergebenden jährlichen Mehreinnahmen von rd. 2,0 Mio. Euro dienen im Haushaltsjahr 2019 und für die mittelfristigen Jahre bis 2022 den sich ergebenden Mehrausgaben durch die vorgenannten Gründe.

 

Frau OB Seidel weist auf die jährlich steigenden Kosten und Ausgaben eindringlich hin. Auch für ANregiomed sind in den nächsten Jahren Beträge in Millionenhöhe zu veranschlagen. Es sei wichtig, den Haushalt nachhaltig zu sichern und sich der Thematik anzunehmen.  Sie stehe sicher nicht im Verdacht, unnötig Steuererhöhungen zu befürworten. Wie aus den letzten Jahren deutlich ersichtlich ist, stehe man aber einer veränderten Situation gegenüber und dies sei notwendig. Die Steigerung sei auch sehr moderat.

 

Herr Schwarzbeck führt aus, dass sich ohne eine Steuererhöhung kein ausgeglichener Haushalt für 2019 aufstellen lasse. Für den Haushalt 2018 sei dies nur dank großer Sparsamkeit und einer trotzdem notwendigen Neuverschuldung gelungen.

 

Auch sei zu berücksichtigen, dass die Preise in der Baubranche steigen und die Stadtbeschäftigen durch die Tarifsteigerungen mehr verdienen. In Teilbereichen hat die Stadt sinkende Einnahmen. Die Gewerbesteuer liegt derzeit ~ 3,4 Mio. € hinter den Erwartungen.

 

Frau OB Seidel ergänzt, dass dafür auch die „Segnungen des Steuerrechts“ verantwortlich seien. Den Ansbacher Unternehmen gehe es weiterhin sehr gut.  

 

Auch sei die Sanierung der Berufsschule am Beckenweiher, der Neubau der Grundschule Schalkhausen sowie womöglich Millionenausgaben nötig, um die Grundschulen Brodswinden sowie Meinhardswinden zu erhalten.

 

Herr Schwarzbeck weist auch darauf hin, dass die Stadt Ansbach im März 2019 1,8 Mio. € an den Klinikverband ANregiomed überweisen müsse, zusätzlich zu dem normalen Trägerausgleich. Dies hat der Stadtrat bereits beschlossen.

 

Ergänzend weist der Kämmerer noch auf Zahlen hin, wie die Stadt Ansbach im Verhältnis zu anderen Städten steht.

 

a)    Gewerbesteuer

 

·         drei der 25 kreisfreien Städte in Bayern haben einen niedrigeren Hebesatz

·         Ansbach hat die zweitniedrigsten Einnahmen je Einwohner an der Gewerbesteuer:

Ansbach         393 €

Hof                  449 €

Weiden           476 €

Bamberg         639 €

 

·         dies, obwohl Ansbach eine nur knapp unterdurchschnittliche Steuerkraft habe

Augsburg, Fürth, Bamberg, Kempten und einige andere (7 Städte) haben je Einwohner eine niedrigere Steuerkraft

(die Steuerkraft wird mit Nivellierungshebesätze ermittelt)

 

Ansbach nutzt sein Potenzial bei der Gewerbesteuer nicht aus.

 

b)   Grundsteuer B

 

·         Anhebung des Hebesatzes auf 380 v. H. führt bei einer durchschnittlichen 80 m2 Wohnung zu ~6,40 € Mehrausgaben

·         die in der Größe vergleichbaren Städte haben bis auf Amberg erheblich höhere Hebesätze:

Schwabach                450

Weiden                       400

Hof                               410

Straubing                   390

Kaufbeuren               385

 

Durch die höheren Steuereinnahmen erwartet die Stadt bis zu 2 Mio. € Mehreinnahmen.

 

Frau OB Seidel weist ausdrücklich darauf hin, dass dies das Minimum sei, dass die Stadt benötige. Die Stadt habe seit Jahren immens steigende Kosten und Ausgaben zu bewältigen.

 

Herr Schwarzbeck weist noch einmal eindringlich auf die oben angeführten Punkte hin. Nur durch eine Steuererhöhung sei es möglich den städtischen Haushalt nachhaltig zu sichern.

 

Die BAP, Offene Linke, ÖDP, Freien Wähler, SPD sowie Hr. Illig von den Grünen stimmen dem zu.

 

Herr Sauerhöfer (CSU) spricht sich gegen eine Erhöhung der Steuern aus, dies sei der falsche Weg. Die Bürger würden damit erheblich mehr belastet. Massiv betroffen wären Landwirte, Mieter sowie viele Mittelständler die einen Großteil an Arbeitsplätzen anbieten. Auch drohe die Gefahr, dass Betriebe in den Landkreis auswandern würden.

 

Nicht umsonst habe die CSU für den Haushalt 2018 keine Anträge gestellt.

 

Herr Sauerhöfer schlug vor, aus den vielen Haushaltsresten Geld abzuziehen, z. B. für ANregiomed.

 

Herr Schwarzbeck entgegnet dem:

 

Die Gewerbesteuer sei eine reine Gewinnsteuer, deswegen gehe keine Firma pleite und kein Unternehmen stelle deswegen Leute aus.

 

Im Übrigen habe die CSU während des Jahres 2018 beantragt in der Rothenburger Straße den zweiten Bauabschnitt zu bauen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Haushaltssatzung 2019 folgende Hebesätze einzuplanen:

 

Grundsteuer A          380 von Hundert

Grundsteuer B          380 von Hundert

Gewerbesteuer         380 von Hundert

 

18.09.2018 Stadtrat14öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck verweist auf die Vorberatung im HFWA und trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Bereits in der mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer enthalten. Diese notwendige Anhebung der Hebesätze war bereits bei der Haushaltsplanung 2018 erkennbar und konnte nur unter größter Sparsamkeit bei der Haushaltsplanung 2018 noch einmal aufgeschoben werden.

 

Aufgrund enorm ansteigender Preise im Baubereich, tarifliche und gesetzliche Lohn- und Gehaltssteigerungen, tendenziell rückläufige Steuereinnahmen bei den Realsteuern und ein für jedermann erkennbarer Investitionsstau, insbesondere bei den städtischen Straßen, können die notwendigen Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen dauerhaft und nachhaltig nicht finanziert werden.

 

Die Stadt Ansbach hat in der Vergangenheit eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern aufgrund einer extremen sparsamen Haushaltswirtschaft vermeiden können. Auf die vorgenannten Gründe für erheblich gestiegene Ausgaben hat die Stadt Ansbach wenig Einfluss. Zu den genannten laufenden hohen Ausgaben muss das Problem der Finanzierung von ANregiomed noch gesehen werden. Die Stadt Ansbach hat sich verpflichtet im Jahr 2019 zusätzlich 1,8 Mio. Euro Trägerausgleichszahlungen bereitzustellen. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 sind weitere erhebliche Trägerausgleichszahlungen fällig, die den Investitionshaushalt erheblich einschränken.

 

Herr Schwarzbeck macht auf die seit 2 Jahren rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen aufmerksam, diese liege derzeit mit rund 3,4 Mio. Euro hinter den Erwartungen.

 

Im Bereich der Kinderbetreuung stehen für die kommenden Jahre Investitionskosten an, die trotz hoher staatlicher Förderung auch den Haushalt der Stadt Ansbach belasten. Ebenso entstehen hohe Ausgaben für Schulbaumaßnahmen (Schalkhausen, Staatl. Berufsschule, Generalsanierung Meinhardswinden und Brodswinden), die in der genannten Höhe bisher nicht eingeplant waren.

 

Die Verwaltung wird zur Optimierung der Ergebnislage in den kommenden Monaten alle Ausgaben überprüfen und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorstellen. Kurzfristig kann jedoch nicht mit einer Verbesserung gerechnet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für alle drei gemeindlichen Realsteuern ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 380 von Hundert anzuheben.

 

Die Hebesätze wurden letztmals wie folgt angehoben:

 

Grundsteuer A    im Jahr 2010      von 200 v. H. auf 360 v. H.

Grundsteuer B    im Jahr 2000      von 320 v. H. auf 360 v. H.

Gewerbesteuer   im Jahr 1992      von 335 v. H. auf 360 v. H.

 

Die sich daraus ergebenden jährlichen Mehreinnahmen von rd. 2,0 Mio. Euro dienen im Haushaltsjahr 2019 und für die mittelfristigen Jahre bis 2022 den sich ergebenden Mehrausgaben durch die vorgenannten Gründe.

 

Anschließend trägt Herr Schwarzbeck den Beschlussvorschlag vor.

 

Frau OB Seidel bittet, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Im Anschluss werden folgende Stellungnahmen abgegeben:

 

  • Herr Sauerhöfer verweist auf die Ausführungen im HFWA, dass die Bürger damit erheblich mehr belastet würden und spricht sich gegen eine Steuererhöhung aus.

 

  • Herr Porzner möchte aufgrund der Steuererhöhung keine Neuverschuldung mehr und eine Rücklagenerhöhung.

 

  • Herr Schaudig argumentiert, dass die Grundsteuererhöhung aufgrund der derzeitigen Überarbeitung durch den Gesetzgeber rechtlich bedenklich sei und spricht sich gegen die vorgeschlagene Steuererhöhung aus.

 

  • Herr Seiler, Herr Illig und Herr Hüttinger sprechen sich für eine moderate Hebesätzeanhebung aus.

 

  • Herr Fröhlich ist gegen eine Steuererhöhung.

 

  • Herr Schwarzbeck macht deutlich, dass aus den Einnahmen aus der Gewerbe- und Grundsteuer keine Rücklagen gebildet werden können, diese werden für die laufende Finanzierung benötigt.

 

  • Frau Beyer-Nießlein macht auf die erhöhte Klagebefugnis der Bürger wegen Verfassungswidrigkeit bei einer Steueranhebung aufmerksam.

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Schoen erfolgt eine getrennte Beschlussabstimmung.

 

Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 34  Nein 3 

Mehrheitlich beschlossen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Haushaltssatzung 2019 folgende Hebesätze einzuplanen:

 

Grundsteuer A          380 von Hundert

 

Abstimmungsergebnis: Ja 24  Nein 13 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Grundsteuer B          380 von Hundert

 

Abstimmungsergebnis: Ja 23  Nein 14 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Gewerbesteuer         380 von Hundert