Tagesordnungspunkt

TOP Ö 14: Haushaltsplanung 2019 - Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 13
Vorlage:  REF4/006/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Schwarzbeck verweist auf die Vorberatung im HFWA und trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Bereits in der mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Anhebung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer enthalten. Diese notwendige Anhebung der Hebesätze war bereits bei der Haushaltsplanung 2018 erkennbar und konnte nur unter größter Sparsamkeit bei der Haushaltsplanung 2018 noch einmal aufgeschoben werden.

 

Aufgrund enorm ansteigender Preise im Baubereich, tarifliche und gesetzliche Lohn- und Gehaltssteigerungen, tendenziell rückläufige Steuereinnahmen bei den Realsteuern und ein für jedermann erkennbarer Investitionsstau, insbesondere bei den städtischen Straßen, können die notwendigen Ausgaben mit den vorhandenen Einnahmen dauerhaft und nachhaltig nicht finanziert werden.

 

Die Stadt Ansbach hat in der Vergangenheit eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern aufgrund einer extremen sparsamen Haushaltswirtschaft vermeiden können. Auf die vorgenannten Gründe für erheblich gestiegene Ausgaben hat die Stadt Ansbach wenig Einfluss. Zu den genannten laufenden hohen Ausgaben muss das Problem der Finanzierung von ANregiomed noch gesehen werden. Die Stadt Ansbach hat sich verpflichtet im Jahr 2019 zusätzlich 1,8 Mio. Euro Trägerausgleichszahlungen bereitzustellen. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 sind weitere erhebliche Trägerausgleichszahlungen fällig, die den Investitionshaushalt erheblich einschränken.

 

Herr Schwarzbeck macht auf die seit 2 Jahren rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen aufmerksam, diese liege derzeit mit rund 3,4 Mio. Euro hinter den Erwartungen.

 

Im Bereich der Kinderbetreuung stehen für die kommenden Jahre Investitionskosten an, die trotz hoher staatlicher Förderung auch den Haushalt der Stadt Ansbach belasten. Ebenso entstehen hohe Ausgaben für Schulbaumaßnahmen (Schalkhausen, Staatl. Berufsschule, Generalsanierung Meinhardswinden und Brodswinden), die in der genannten Höhe bisher nicht eingeplant waren.

 

Die Verwaltung wird zur Optimierung der Ergebnislage in den kommenden Monaten alle Ausgaben überprüfen und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorstellen. Kurzfristig kann jedoch nicht mit einer Verbesserung gerechnet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Hebesätze für alle drei gemeindlichen Realsteuern ab dem Haushaltsjahr 2019 auf 380 von Hundert anzuheben.

 

Die Hebesätze wurden letztmals wie folgt angehoben:

 

Grundsteuer A    im Jahr 2010      von 200 v. H. auf 360 v. H.

Grundsteuer B    im Jahr 2000      von 320 v. H. auf 360 v. H.

Gewerbesteuer   im Jahr 1992      von 335 v. H. auf 360 v. H.

 

Die sich daraus ergebenden jährlichen Mehreinnahmen von rd. 2,0 Mio. Euro dienen im Haushaltsjahr 2019 und für die mittelfristigen Jahre bis 2022 den sich ergebenden Mehrausgaben durch die vorgenannten Gründe.

 

Anschließend trägt Herr Schwarzbeck den Beschlussvorschlag vor.

 

Frau OB Seidel bittet, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

Im Anschluss werden folgende Stellungnahmen abgegeben:

 

  • Herr Sauerhöfer verweist auf die Ausführungen im HFWA, dass die Bürger damit erheblich mehr belastet würden und spricht sich gegen eine Steuererhöhung aus.

 

  • Herr Porzner möchte aufgrund der Steuererhöhung keine Neuverschuldung mehr und eine Rücklagenerhöhung.

 

  • Herr Schaudig argumentiert, dass die Grundsteuererhöhung aufgrund der derzeitigen Überarbeitung durch den Gesetzgeber rechtlich bedenklich sei und spricht sich gegen die vorgeschlagene Steuererhöhung aus.

 

  • Herr Seiler, Herr Illig und Herr Hüttinger sprechen sich für eine moderate Hebesätzeanhebung aus.

 

  • Herr Fröhlich ist gegen eine Steuererhöhung.

 

  • Herr Schwarzbeck macht deutlich, dass aus den Einnahmen aus der Gewerbe- und Grundsteuer keine Rücklagen gebildet werden können, diese werden für die laufende Finanzierung benötigt.

 

  • Frau Beyer-Nießlein macht auf die erhöhte Klagebefugnis der Bürger wegen Verfassungswidrigkeit bei einer Steueranhebung aufmerksam.

 

Auf Antrag von Herrn Dr. Schoen erfolgt eine getrennte Beschlussabstimmung.

 

Sodann werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 34  Nein 3 

Mehrheitlich beschlossen.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird ermächtigt für die Haushaltssatzung 2019 folgende Hebesätze einzuplanen:

 

Grundsteuer A          380 von Hundert

 

Abstimmungsergebnis: Ja 24  Nein 13 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Grundsteuer B          380 von Hundert

 

Abstimmungsergebnis: Ja 23  Nein 14 

Mehrheitlich beschlossen.

 

Gewerbesteuer         380 von Hundert