Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.09.2018 SR/008/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 24, Nein: 13 |
Vorlage: | REF4/006/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 73 KB |
Herr Schwarzbeck
verweist auf die Vorberatung im HFWA und trägt folgenden Sachverhalt vor:
Bereits in der
mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Anhebung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer enthalten. Diese notwendige Anhebung
der Hebesätze war bereits bei der Haushaltsplanung 2018 erkennbar und konnte
nur unter größter Sparsamkeit bei der Haushaltsplanung 2018 noch einmal
aufgeschoben werden.
Aufgrund enorm
ansteigender Preise im Baubereich, tarifliche und gesetzliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen, tendenziell rückläufige Steuereinnahmen bei den
Realsteuern und ein für jedermann erkennbarer Investitionsstau, insbesondere
bei den städtischen Straßen, können die notwendigen Ausgaben mit den
vorhandenen Einnahmen dauerhaft und nachhaltig nicht finanziert werden.
Die Stadt Ansbach
hat in der Vergangenheit eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern
aufgrund einer extremen sparsamen Haushaltswirtschaft vermeiden können. Auf die
vorgenannten Gründe für erheblich gestiegene Ausgaben hat die Stadt Ansbach
wenig Einfluss. Zu den genannten laufenden hohen Ausgaben muss das Problem der
Finanzierung von ANregiomed noch gesehen werden. Die Stadt Ansbach hat sich
verpflichtet im Jahr 2019 zusätzlich 1,8 Mio. Euro Trägerausgleichszahlungen
bereitzustellen. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 sind
weitere erhebliche Trägerausgleichszahlungen fällig, die den
Investitionshaushalt erheblich einschränken.
Herr Schwarzbeck
macht auf die seit 2 Jahren rückläufigen Gewerbesteuereinnahmen aufmerksam,
diese liege derzeit mit rund 3,4 Mio. Euro hinter den Erwartungen.
Im Bereich der
Kinderbetreuung stehen für die kommenden Jahre Investitionskosten an, die trotz
hoher staatlicher Förderung auch den Haushalt der Stadt Ansbach belasten.
Ebenso entstehen hohe Ausgaben für Schulbaumaßnahmen (Schalkhausen, Staatl.
Berufsschule, Generalsanierung Meinhardswinden und Brodswinden), die in der
genannten Höhe bisher nicht eingeplant waren.
Die Verwaltung wird
zur Optimierung der Ergebnislage in den kommenden Monaten alle Ausgaben
überprüfen und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorstellen. Kurzfristig
kann jedoch nicht mit einer Verbesserung gerechnet werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Hebesätze für alle drei gemeindlichen Realsteuern ab dem Haushaltsjahr
2019 auf 380 von Hundert anzuheben.
Die Hebesätze wurden
letztmals wie folgt angehoben:
Grundsteuer A im
Jahr 2010 von 200 v. H. auf 360 v. H.
Grundsteuer B im
Jahr 2000 von 320 v. H. auf 360 v. H.
Gewerbesteuer im
Jahr 1992 von 335 v. H. auf 360 v. H.
Die sich daraus
ergebenden jährlichen Mehreinnahmen von rd. 2,0 Mio. Euro dienen im
Haushaltsjahr 2019 und für die mittelfristigen Jahre bis 2022 den sich
ergebenden Mehrausgaben durch die vorgenannten Gründe.
Anschließend trägt
Herr Schwarzbeck den Beschlussvorschlag vor.
Frau OB Seidel
bittet, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.
Im Anschluss werden
folgende Stellungnahmen abgegeben:
Auf Antrag von Herrn
Dr. Schoen erfolgt eine getrennte Beschlussabstimmung.
Sodann werden
folgende Beschlüsse gefasst:
Abstimmungsergebnis:
Ja 34 Nein 3
Mehrheitlich
beschlossen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
ermächtigt für die Haushaltssatzung 2019 folgende Hebesätze einzuplanen:
Grundsteuer A 380 von Hundert
Abstimmungsergebnis:
Ja 24 Nein 13
Mehrheitlich
beschlossen.
Grundsteuer B 380 von Hundert
Abstimmungsergebnis:
Ja 23 Nein 14
Mehrheitlich
beschlossen.
Gewerbesteuer 380 von Hundert