Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 12.09.2018 HFWA/008/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 9, Nein: 3 |
Vorlage: | REF4/006/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 73 KB |
Herr Schwarzbeck
berichtet wie folgt:
Bereits in der
mittelfristigen Planung für das Haushaltsjahr 2019 ist eine Anhebung der
Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer enthalten. Diese notwendige Anhebung
der Hebesätze war bereits bei der Haushaltsplanung 2018 erkennbar und konnte
nur unter größter Sparsamkeit bei der Haushaltsplanung 2018 noch einmal
aufgeschoben werden.
Aufgrund enorm
ansteigender Preise im Baubereich, tarifliche und gesetzliche Lohn- und
Gehaltssteigerungen, tendenziell rückläufige Steuereinnahmen bei den
Realsteuern und ein für jedermann erkennbarer Investitionsstau, insbesondere
bei den städtischen Straßen, können die notwendigen Ausgaben mit den
vorhandenen Einnahmen dauerhaft und nachhaltig nicht finanziert werden.
Die Stadt Ansbach
hat in der Vergangenheit eine Anhebung der Hebesätze für die Realsteuern
aufgrund einer extremen sparsamen Haushaltswirtschaft vermeiden können. Auf die
vorgenannten Gründe für erheblich gestiegene Ausgaben hat die Stadt Ansbach
wenig Einfluss. Zu den genannten laufenden hohen Ausgaben muss das Problem der
Finanzierung von ANregiomed noch gesehen werden. Die Stadt Ansbach hat sich
verpflichtet im Jahr 2019 zusätzlich 1,8 Mio. Euro Trägerausgleichszahlungen
bereitzustellen. Im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung bis 2022 sind
weitere erhebliche Trägerausgleichszahlungen fällig, die den
Investitionshaushalt erheblich einschränken.
Im Bereich der
Kinderbetreuung stehen für die kommenden Jahre Investitionskosten an, die trotz
hoher staatlicher Förderung auch den Haushalt der Stadt Ansbach belasten.
Ebenso entstehen hohe Ausgaben für Schulbaumaßnahmen (Schalkhausen, Staatl.
Berufsschule, Generalsanierung Meinhardswinden und Brodswinden), die in der
genannten Höhe bisher nicht eingeplant waren.
Die Verwaltung wird
zur Optimierung der Ergebnislage in den kommenden Monaten alle Ausgaben
überprüfen und dem Stadtrat entsprechende Maßnahmen vorstellen. Kurzfristig
kann jedoch nicht mit einer Verbesserung gerechnet werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, die Hebesätze für alle drei gemeindlichen Realsteuern ab dem
Haushaltsjahr 2019 auf 380 von Hundert anzuheben.
Die Hebesätze wurden
letztmals wie folgt angehoben:
Grundsteuer A im
Jahr 2010 von 200 v. H. auf 360 v. H.
Grundsteuer B im
Jahr 2000 von 320 v. H. auf 360 v. H.
Gewerbesteuer im
Jahr 1992 von 335 v. H. auf 360 v. H.
Die sich daraus
ergebenden jährlichen Mehreinnahmen von rd. 2,0 Mio. Euro dienen im
Haushaltsjahr 2019 und für die mittelfristigen Jahre bis 2022 den sich
ergebenden Mehrausgaben durch die vorgenannten Gründe.
Frau OB Seidel weist
auf die jährlich steigenden Kosten und Ausgaben eindringlich hin. Auch für
ANregiomed sind in den nächsten Jahren Beträge in Millionenhöhe zu veranschlagen.
Es sei wichtig, den Haushalt nachhaltig zu sichern und sich der Thematik
anzunehmen. Sie stehe sicher nicht im
Verdacht, unnötig Steuererhöhungen zu befürworten. Wie aus den letzten Jahren
deutlich ersichtlich ist, stehe man aber einer veränderten Situation gegenüber
und dies sei notwendig. Die Steigerung sei auch sehr moderat.
Herr Schwarzbeck führt
aus, dass sich ohne eine Steuererhöhung kein ausgeglichener Haushalt für 2019
aufstellen lasse. Für den Haushalt 2018 sei dies nur dank großer Sparsamkeit
und einer trotzdem notwendigen Neuverschuldung gelungen.
Auch sei zu
berücksichtigen, dass die Preise in der Baubranche steigen und die
Stadtbeschäftigen durch die Tarifsteigerungen mehr verdienen. In Teilbereichen
hat die Stadt sinkende Einnahmen. Die Gewerbesteuer liegt derzeit ~ 3,4 Mio. €
hinter den Erwartungen.
Frau OB Seidel
ergänzt, dass dafür auch die „Segnungen des Steuerrechts“ verantwortlich seien.
Den Ansbacher Unternehmen gehe es weiterhin sehr gut.
Auch sei die
Sanierung der Berufsschule am Beckenweiher, der Neubau der Grundschule
Schalkhausen sowie womöglich Millionenausgaben nötig, um die Grundschulen
Brodswinden sowie Meinhardswinden zu erhalten.
Herr Schwarzbeck
weist auch darauf hin, dass die Stadt Ansbach im März 2019 1,8 Mio. € an
den Klinikverband ANregiomed überweisen müsse, zusätzlich zu dem normalen
Trägerausgleich. Dies hat der Stadtrat bereits beschlossen.
Ergänzend weist der
Kämmerer noch auf Zahlen hin, wie die Stadt Ansbach im Verhältnis zu anderen
Städten steht.
a)
Gewerbesteuer
·
drei
der 25 kreisfreien Städte in Bayern haben einen niedrigeren Hebesatz
·
Ansbach
hat die zweitniedrigsten Einnahmen je Einwohner an der Gewerbesteuer:
Ansbach 393 €
Hof 449 €
Weiden 476 €
Bamberg 639 €
·
dies,
obwohl Ansbach eine nur knapp unterdurchschnittliche Steuerkraft habe
Augsburg,
Fürth, Bamberg, Kempten und einige andere (7 Städte) haben je Einwohner eine
niedrigere Steuerkraft
(die
Steuerkraft wird mit Nivellierungshebesätze ermittelt)
Ansbach nutzt
sein Potenzial bei der Gewerbesteuer nicht aus.
b)
Grundsteuer B
·
Anhebung
des Hebesatzes auf 380 v. H. führt bei einer durchschnittlichen 80 m2
Wohnung zu ~6,40 € Mehrausgaben
·
die
in der Größe vergleichbaren Städte haben bis auf Amberg erheblich höhere
Hebesätze:
Schwabach 450
Weiden 400
Hof 410
Straubing 390
Kaufbeuren 385
Durch die höheren
Steuereinnahmen erwartet die Stadt bis zu 2 Mio. € Mehreinnahmen.
Frau OB Seidel weist
ausdrücklich darauf hin, dass dies das Minimum sei, dass die Stadt benötige. Die
Stadt habe seit Jahren immens steigende Kosten und Ausgaben zu bewältigen.
Herr Schwarzbeck
weist noch einmal eindringlich auf die oben angeführten Punkte hin. Nur durch
eine Steuererhöhung sei es möglich den städtischen Haushalt nachhaltig zu
sichern.
Die BAP, Offene
Linke, ÖDP, Freien Wähler, SPD sowie Hr. Illig von den Grünen stimmen dem zu.
Herr Sauerhöfer
(CSU) spricht sich gegen eine Erhöhung der Steuern aus, dies sei der falsche
Weg. Die Bürger würden damit erheblich mehr belastet. Massiv betroffen wären
Landwirte, Mieter sowie viele Mittelständler die einen Großteil an Arbeitsplätzen
anbieten. Auch drohe die Gefahr, dass Betriebe in den Landkreis auswandern
würden.
Nicht umsonst habe
die CSU für den Haushalt 2018 keine Anträge gestellt.
Herr Sauerhöfer
schlug vor, aus den vielen Haushaltsresten Geld abzuziehen, z. B. für ANregiomed.
Herr Schwarzbeck
entgegnet dem:
Die Gewerbesteuer
sei eine reine Gewinnsteuer, deswegen gehe keine Firma pleite und kein
Unternehmen stelle deswegen Leute aus.
Im Übrigen habe die
CSU während des Jahres 2018 beantragt in der Rothenburger Straße den
zweiten Bauabschnitt zu bauen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird
ermächtigt für die Haushaltssatzung 2019 folgende Hebesätze einzuplanen:
Grundsteuer A 380 von
Hundert
Grundsteuer B 380 von
Hundert
Gewerbesteuer 380 von
Hundert