Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;

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12.09.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss6öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Die Theater Ansbach – Kultur am Schloss eG hat den von Aufsichtsrat und Vorstand beschlossenen Wirtschaftsplan 2019 vorgelegt.

 

Der hierin enthaltene Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach beträgt 1.015.400 €. Dies bedeutet gegenüber 2018 eine Steigerung um 64.100 € (ca. 6,7 %).

 

Ein Grund hierfür ist die Erhöhung der Miete für das Borkholderhaus von jährlich knapp 23.000 € netto. Diese Erhöhung, die vom Bayer. kommunalen Prüfungsverband gefordert wurde, hat für die Stadt entsprechend höhere Einnahmen zur Folge.

Bei den Personalkosten wurden die Tariferhöhungen gem. TVöD eingeplant, für die
außertariflich Beschäftigten wurde eine lineare Erhöhung von 2 % berücksichtigt. Die Gesamtpersonalkosten (ohne Honorare für auswärtige Künstler sowie für Gastspiele) erhöhen sich dadurch um voraussichtlich 34.600 €.

 

Der Zuschussbetrag bzw. der gewünschte Betriebsmittelzuschuss der Stadt Ansbach hat sich seit 2013 wie folgt entwickelt:

 

                        Betriebskostenzuschuss    Investitionszuschuss          Gesamt

 

2013                           848.000,00 €                         46.000,00 €               894.000,00 €

2014                           935.522,90 €                         46.000,00 €               981.522,90 €

2015                           938.700,00 €                         31.000,00 €               969.700,00 €

2016                           927.744,48 €                         31.000,00 €               958.744,48 €

2017                           935.400,00 €                         31.000,00 €               966.400,00 €

2018                           951.300,00 €                         31.000,00 €               982.300,00 €

2019                       1.015.400,00 €                          31.000,00 €           1.046.400,00 €

 

Die Gesamterlöse werden mit 585.380 € und damit um 11.560 € niedriger als im Wirtschaftsplan 2018 kalkuliert. Der Zuschuss vom Freistaat Bayern erhöht sich voraussichtlich von 320.000 € auf 330.000 €.

 

Neben dem Betriebsmittelzuschuss wird wieder ein Investitionszuschuss beantragt, der wie in den Vorjahren bei 31.000 € liegt.

 

Der Wirtschaftsplan der Genossenschaft bedarf gem. § 4 der vertraglichen Vereinbarung der Zustimmung der Stadt Ansbach.

 

Ein Vorschlag der Verwaltung zur Entwicklung der Zuschüsse für die Jahre bis zum Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 mehrheitlich abgelehnt.

 

Frau OB Seidel führt an, dass man sehr stolz auf das Theater in Ansbach sei, dies werde selbstverständlich nach Kräften unterstützt. Man habe jedoch vielstimmig im Stadtrat in den letzten Jahren von der Schallgrenze von 1 Mio. € gesprochen. Auch für sie sei dies eine Schallgrenze. Nun müsse man zeigen, dass man zu den Aussagen der letzten Jahre stehe. Man müsse auch bei der hohen Wertschätzung für das Theater die Kosten im Auge behalten.

 

Herr Illig teilt mit, dass es immer nur um Zahlen gehe und nicht wirklich um eine Wertschätzung. Das Theater Ansbach könne schließlich nichts für die Mieterhöhung der Stadt Ansbach. Die Genossenschaft jetzt dafür zu bestrafen „gehe gar nicht“. Er werde der Planung für 2019 zustimmen.

 

Herr Dr. Bucka merkt an, dass seit Jahren davon gesprochen werde eine Schallgrenze zu setzen. Das Theater erhalte vom Freistaat Bayern noch einen weiteren Zuschuss von 10.000,00 €, den man hier nicht berücksichtigt habe.

 

Herr Seiler schlägt vor, die Mieterhöhung von 23.000,00 € noch aufzuschlagen und dem Theater einen Betrag von 1.023.000,00 € zukommen zu lassen. Frau OB Seidel erinnert an die Erneuerung des Bühnenbodens.

 

Herr Meyer erachtet es als ungerecht, nur das Theater zu unterstützen. Auch kleinere Einrichtungen würden Unterstützung benötigen. Das Theater wird weitaus mehr unterstützt als bspw. die Kammerspiele etc.

 

Er beantragt einen Verweis an die Fraktionen.

 

Frau Homm-Vogel gibt an, dass dem Theater die letzten 5 Jahre (2013 – 2017) ca. 100.000,00 € mehr bezahlt wurde, als festgelegt. Des Weiteren wurde auf eine Mieterhöhung lange Zeit verzichtet. Auch sie befürworte die Einhaltung der Schallgrenze. Es sei zu überprüfen ob Stellen eingespart werden können.

 

Herr Reisner, Herr Hüttinger und Frau Frauenschläger stimmen dem zu und sprechen sich für eine Schallgrenze aus.

 

Herr Schaudig empfindet den Ansatz als komplett falsch. Im Theater wird Großartiges geleistet. Viele ehrenamtliche Helfer sowie die Angestellten leisten hier weitaus mehr als oft möglich sei. Das Theater Ansbach halte jährlich seine Pläne ein.

 

Herr Schaudig sowie Herr Hayduk signalisierten ein „Ja“ zum Überschreiten der Schallgrenze.

 

Frau OB Seidel warnt noch einmal eindringlich vor einem unendlichen Wachstum der Ausgaben beim Theater. Wenn keine Grenze gesetzt werde, werden die Kosten wie bisher jährlich weiter ansteigen.

 

Herr Schwarzbeck führt noch an, dass die jährlichen Diskussionen vermeidbar wären, wenn hier eine klare Linie gezogen würde. Er schlägt als Lösungsmöglichkeit vor, dass zu dem Zuschuss von 2018 i. H. v. 951.000,00 € noch 23.000,00 € Mieterhöhung aufgeschlagen werden zzgl. 2 % Steigerung. Diese 2 % werden auch für die Jahre 2020 ‑ 2022 zugesagt. Damit komme man zwar auch über die Schallgrenze von 1 Mio. €, aber beide Seiten haben erst einmal Planungssicherheit für die nächsten Jahre.

 

Nach einiger Diskussion bittet Frau OB Seidel um Vorschläge der Fraktionen bis zur nächsten Stadtratssitzung am 18.09.2018.

 

18.09.2018 Stadtrat13öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Porzner nimmt an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Frau OB Seidel verweist auf die Diskussion im HFWA und auf die Entwicklung des ständig steigenden Betriebsmittel- und Investitionszuschusses der Stadt Ansbach

 

Ein Vorschlag der Verwaltung zur Entwicklung der Zuschüsse für die Jahre bis zum Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag erarbeitet habe, der den HFWA-Mitgliedern übersandt wurde:

 

Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:

 

·         Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von                               951.300 €

·         Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von                23.000 €

·         Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung von 2 % rund              19.000 €

 

Betriebskostenzuschuss insgesamt im Jahr 2019                                      993.000 €

 

Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach 2020 – 2022 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.

 

Der Investitionskostenzuschuss wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf jährlich 31.000 € festgeschrieben.

 

In der anschließenden Diskussion wird Folgendes zur Aussprache gebracht:

 

  • Die Arbeit des Theaters erfährt eine sehr große Wertschätzung.

 

  • Herr Müller beantragt, den ungekürzten Zuschussbedarf anzuerkennen (gestiegene Pacht, leisten hervorragende Arbeit).

 

  • Die CSU-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, wenn bei den Kosten aus der Mieterhöhung die Mehrwertsteuer dazugerechnet wird (rund 4.000 €). Der Betriebskostenzuschuss wäre somit insgesamt noch immer unter einer Mio. €.
  • Herr Schwarzbeck erläutert, dass eine Vertragsänderung nicht notwendig werde.

 

  • Frau OB Seidel erklärt sich mit der Zurechnung der Mehrwertsteuer einverstanden und macht auf die finanzielle Planungssicherheit für das Theater durch den Verwaltungsvorschlag aufmerksam.

 

  • Die BAP-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag mit Einrechnung der Mehrwertsteuer zu.

 

  • Herr Schober spricht sich für den ungekürzten Zuschussbedarf aus.

 

  • Herr Seiler schließt sich dem Vorschlag der CSU-Fraktion an. Seinen Kollegen im Stadtrat bittet er, möglichst oft ins Theater zu gehen.

 

  • Herr Meyer fordert, dass auch andere Kulturvereine mehr Geld erhalten. Die Spreizung bei den Kulturzuschüssen dürfe nicht größer werden. Konkret geht es ihm um einen Antrag (zusätzlich 40.000 €) der beiden Vereine „Brücke 92“ und „Speckdrumm“, die sich zum Kultur-Forum-Ansbach zusammenschließen. Er möchte wissen, ob dieser Antrag von der Verwaltung aufgenommen wird oder nicht. Frau OB Seidel verweist ihn an den Stadtrat. Herr Schwarzbeck macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass es sich hier um freiwillige Zuschüsse der Stadt Ansbach und beim Theater um vertragliche Regelungen handele.

 

Sodann wird über den weitest gehenden Antrag von Herrn Müller, den ungekürzten Zuschussbedarf anzuerkennen, abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 7  Nein 30

Mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:

 

·         Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von gerundet 951.000 €

·         Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von gerundet           27.000 €

·         Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung i.H.v. 2 % gerundet   19.000 €

 

Der von der Stadt Ansbach aufgrund des vorgelegten Wirtschaftsplanes anerkannte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019 beträgt folglich insgesamt        997.000 €

 

Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach (2020 – 2022) stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.

 

Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2019 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2022 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.