Tagesordnungspunkt

TOP Ö 13: Theater Ansbach - Kultur am Schloss eG;
Wirtschaftsplan 2019

BezeichnungInhalt
Sitzung:18.09.2018   SR/008/2018 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6
Vorlage:  40/020/2018 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Porzner nimmt an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Frau OB Seidel verweist auf die Diskussion im HFWA und auf die Entwicklung des ständig steigenden Betriebsmittel- und Investitionszuschusses der Stadt Ansbach

 

Ein Vorschlag der Verwaltung zur Entwicklung der Zuschüsse für die Jahre bis zum Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag erarbeitet habe, der den HFWA-Mitgliedern übersandt wurde:

 

Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:

 

·         Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von                               951.300 €

·         Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von                23.000 €

·         Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung von 2 % rund              19.000 €

 

Betriebskostenzuschuss insgesamt im Jahr 2019                                      993.000 €

 

Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach 2020 – 2022 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.

 

Der Investitionskostenzuschuss wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf jährlich 31.000 € festgeschrieben.

 

In der anschließenden Diskussion wird Folgendes zur Aussprache gebracht:

 

  • Die Arbeit des Theaters erfährt eine sehr große Wertschätzung.

 

  • Herr Müller beantragt, den ungekürzten Zuschussbedarf anzuerkennen (gestiegene Pacht, leisten hervorragende Arbeit).

 

  • Die CSU-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag zu, wenn bei den Kosten aus der Mieterhöhung die Mehrwertsteuer dazugerechnet wird (rund 4.000 €). Der Betriebskostenzuschuss wäre somit insgesamt noch immer unter einer Mio. €.
  • Herr Schwarzbeck erläutert, dass eine Vertragsänderung nicht notwendig werde.

 

  • Frau OB Seidel erklärt sich mit der Zurechnung der Mehrwertsteuer einverstanden und macht auf die finanzielle Planungssicherheit für das Theater durch den Verwaltungsvorschlag aufmerksam.

 

  • Die BAP-Fraktion stimmt dem Verwaltungsvorschlag mit Einrechnung der Mehrwertsteuer zu.

 

  • Herr Schober spricht sich für den ungekürzten Zuschussbedarf aus.

 

  • Herr Seiler schließt sich dem Vorschlag der CSU-Fraktion an. Seinen Kollegen im Stadtrat bittet er, möglichst oft ins Theater zu gehen.

 

  • Herr Meyer fordert, dass auch andere Kulturvereine mehr Geld erhalten. Die Spreizung bei den Kulturzuschüssen dürfe nicht größer werden. Konkret geht es ihm um einen Antrag (zusätzlich 40.000 €) der beiden Vereine „Brücke 92“ und „Speckdrumm“, die sich zum Kultur-Forum-Ansbach zusammenschließen. Er möchte wissen, ob dieser Antrag von der Verwaltung aufgenommen wird oder nicht. Frau OB Seidel verweist ihn an den Stadtrat. Herr Schwarzbeck macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass es sich hier um freiwillige Zuschüsse der Stadt Ansbach und beim Theater um vertragliche Regelungen handele.

 

Sodann wird über den weitest gehenden Antrag von Herrn Müller, den ungekürzten Zuschussbedarf anzuerkennen, abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: Ja 7  Nein 30

Mehrheitlich abgelehnt.


Beschluss:

 

Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:

 

·         Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von gerundet 951.000 €

·         Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von gerundet           27.000 €

·         Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung i.H.v. 2 % gerundet   19.000 €

 

Der von der Stadt Ansbach aufgrund des vorgelegten Wirtschaftsplanes anerkannte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019 beträgt folglich insgesamt        997.000 €

 

Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach (2020 – 2022) stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.

 

Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2019 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2022 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.