Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.09.2018 SR/008/2018 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 6 |
Vorlage: | 40/020/2018 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 134 KB |
Herr Porzner nimmt an
der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Frau OB Seidel verweist auf die Diskussion im HFWA und auf die Entwicklung des ständig steigenden Betriebsmittel- und Investitionszuschusses der Stadt Ansbach
Ein Vorschlag der Verwaltung zur Entwicklung der Zuschüsse für die Jahre bis zum Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Stadtrat am 25.07.2017 mehrheitlich abgelehnt.
Herr Schwarzbeck weist darauf hin, dass die Verwaltung folgenden Beschlussvorschlag erarbeitet habe, der den HFWA-Mitgliedern übersandt wurde:
Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:
· Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von 951.300 €
· Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von 23.000 €
· Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung von 2 % rund 19.000 €
Betriebskostenzuschuss insgesamt im Jahr 2019 993.000 €
Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach 2020 – 2022 stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.
Der Investitionskostenzuschuss wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf jährlich 31.000 € festgeschrieben.
In der anschließenden Diskussion wird Folgendes zur Aussprache gebracht:
Sodann wird über den weitest gehenden Antrag von Herrn Müller, den ungekürzten Zuschussbedarf anzuerkennen, abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Ja 7 Nein 30
Mehrheitlich
abgelehnt.
Beschluss:
Die Stadt Ansbach stimmt gem. § 4 des Vertrags vom 04.03.1993 und der dazu im Jahr 2007 ergangenen Vereinbarung einem Wirtschaftsplan der Genossenschaft zu, der folgende Eckpunkte zu den Betriebs- und Investitionszuschüssen enthält:
· Im Wirtschaftsplan 2019 wird ein Betriebskostenzuschuss anerkannt, der besteht aus dem Betriebskostenzuschuss 2018 in Höhe von gerundet 951.000 €
· Den zusätzlichen Kosten aus der Mieterhöhung von gerundet 27.000 €
· Einer allgemeinen Preis- und Lohnsteigerung i.H.v. 2 % gerundet 19.000 €
Der von der Stadt Ansbach aufgrund des vorgelegten Wirtschaftsplanes anerkannte Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2019 beträgt folglich insgesamt 997.000 €
Für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Ansbach (2020 – 2022) stellt die Stadt Ansbach in Aussicht, dass Betriebskostenzuschüsse in den Wirtschaftsplänen dieser Jahre mit einer Steigerung von 2 v. H. jährlich anerkannt werden.
Der Investitionskostenzuschuss wird für das Jahr 2019 auf 31.000 € festgesetzt sowie für die Finanzplanungsjahre bis 2022 in gleicher Höhe in Aussicht gestellt.