Barrierefreier Zugang zum Stadthaus - Außenaufzug

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11.09.2017 Bauausschuss11öffentlichKenntnisnahme  
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Beratungsergebnisse

Herr Büschl stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2017 wurde im Zuge von Anträgen mehrerer Stadtratsfraktionen zuletzt über das Thema (Außen-)aufzug beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat in der Sitzung vom 07.03.2017 außerplanmäßige Mittel i. H. v. 25.000,- € für die Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus bereitgestellt.

 

Die Verwaltung hat drei Architekturbüros

 

           Peter Friedrich, Ansbach

           Feulner & Häffner, Ellingen

           Renderstueble GbR, Stuttgart (Krampulz Meyer Architekten)

 

eingeladen, eine fotorealistische Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus darzustellen. Im Vorgriff dazu wurde nochmals das Landesamt für Denkmalpflege eingebunden.

 

Ergänzend hat das Hochbau- und Bauordnungsamt selbst auch noch eine Lösung erarbeitet.

 

Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit auch zwei Ansbacher Architekten (Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber) unaufgefordert des Themas „ Außenaufzug am Stadthaus“ angenommen, deren Beiträge vorgestellt werden sollen. Diese können jedoch aufgrund der Darstellung nicht mit den detaillierteren Visualisierungen direkt verglichen werden.

 

Eine Kostenschätzung in diesem Stadium wurde bisher nicht abverlangt, da hierfür das Leistungsbild der HOAI einschlägig wird und die Kosten für die drei Architekturbüros nicht mehr mit dem vorhandenen Mitteln gedeckt werden können.

 

Um dem Gremium ergänzend zu den Darstellungen der Architekten, weitere Aspekte zum jeweiligen Entwurf zu erläutern, wurden die Arbeiten unter den Kriterien:

 

           Denkmalpflegerischer Aspekt; Substanzeingriff

           Städtebaulich-denkmalpflegerischer Aspekt

           Grundrissorganisation

           Bauordnung

 

bewertet.

 

Letzterer spielt vorwiegend bei einer Betrachtung des über den Bestandsschutz hinausgehenden Aspekts eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Gebäude eine Rolle.

 

Darüber hinaus wird auch der bereits ausgearbeitete Entwurf des Innenaufzuges in Vergleich gezogen.

 

Die Ergebnisse sollen im Bauausschuss anhand der Entwürfe präsentiert werden.

 

 

Zusammenfassende Stellungnahme zu den einzelnen Vorschlägen:

 

Entwurf Arch. Friedrich:

 

Der Verfasser hat über die angeforderte fotorealistische Visualisierung hinaus ein digitales dreidimensionales Modell des Stadthauses angefertigt und für eine Außenerschließung mehrere Standorte „angeboten“. Damit dies nicht in eine Beliebigkeit abgleitet, spricht sich der Verfasser jedoch als Favorit für den Bau eines Glasaufzuges am Südgiebel, sowie einer gewendelten Fluchttreppe im Norden (Montgelasplatz) aus. Bestehende Fensteröffnungen bleiben dabei weitgehend unangetastet, allerdings bedeutet der jeweilige Standort auch einen stärkeren Substanzeingriff in die jeweiligen Giebelmauern in allen Geschossen. Architektonisch gefällig stellt sich die zylindrische Form von Treppe und Aufzug dar. Der Entwurfsverfasser zitiert dabei eine dem Retro-Futurismus angelehnte Stilrichtung des sogenannten „Steampunk“, indem er die jeweiligen zylindrischen Erschließungen mit filigranen, vertikalen Stäben und horizontalen Ringprofilen in graubrauner Farbigkeit umgibt. Eine konsequente Umsetzung des Aufzugsturmes würde zwingend die Ausführung von gebogenem Glas (Kostenaspekt) voraussetzen, um nicht in seiner Qualität Einbußen zu erfahren. Ein deutliches Manko wird jedoch aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht erkennbar, indem Treppenturm und Aufzug sowohl die Gesimse der Giebel zum Dachgeschoss verdecken, als auch beide Sichtbezüge (vom Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz) stark beeinträchtigen. Selbst unter Verzicht des gewendelten Treppenhauses am Montgelasplatz erzeugt die Anordnung am Johann-Sebastian-Bach-Platz (Südgiebel) sowohl städtebaulich, als auch bezogen auf den Bestand des Giebels, äußerst problematische Fügungen. Lobend hervorgehoben wird der Versuch des Verfassers einen Kompromiss zwischen moderner Stahl/Glasarchitektur und der historischen Gestalt des Stadthauses mit den Sandsteingewänden zu finden.

 

 

Entwurf Feulner und Häffner Architekten:

 

Die Entwurfsverfasser lehnen eine Darstellung eines Aufzuges an den Giebelseiten konsequent ab und begründen dies damit, dass dies weder stadt- noch innenräumlich vertretbar ist. Stattdessen wird die Platzierung eines Außenaufzuges an der Ostfassade in Höhe der zweiten Fensterachse von Norden gesehen vorgeschlagen. Dadurch entsteht zwar ein vergleichsweise geringer Substanzeingriff, allerdings zieht dies auch eine nötige Überprüfung, bzw. Veränderung der Sitzordnung im ohnehin schon beengten Ratssaal nach sich, da ein Großteil der Zuschauerplätze wegfallen würde. Architektonisch zitieren die Verfasser die historischen Architekturprinzipien der Sandsteingewände bzw. Maßwerke der Gotik des Stadthauses, indem eine „zeitgemäß umgesetzte Anmutung von Maßwerk“ in Form von eingefärbtem Faserbeton vorgeschlagen wird. Die über dem Aufzugsturm noch aufgesetzte Walmbedachung ist verzichtbar und wird eher als Anbiederung an den Bestand wahrgenommen.

 

Ausgeführt werden solle der Aufzug als Eckeinsteiger. Allerdings wird durch den Versuch einer möglichst sensiblen substanzschonenden Anbindung auch eine Fläche von mehr als 3m Tiefe zwischen dem Stadthaus und St. Gumbertus beansprucht. Die bewusste Platzierung an der nördlichen zweiten Fensterachse der Ostseite ist bei allen städtebaulich negativen Positionen noch die am wenigsten beeinträchtigende Lage.

 

 

Entwurf Hochbau- und Bauordnungsamt, Stadt Ansbach:

 

Das Hochbau und Bauordnungsamt schlägt in seinem Entwurf die Verbindung von Aufzug und Treppe als zweiten baulichen Rettungsweg am Montgelasplatz vor. Damit die bestehende Sichtachse zwischen Martin-Luther-Platz und der Dreiturmfassade von St. Gumbertus möglichst wenig beeinträchtigt wird, wurde das Bauwerk um etwa 5,50 Meter vom Nordgiebel in den Montgelasplatz hinein abgerückt. Die Erschließung erfolgt deshalb über Stege im ersten und zweiten Obergeschoss. Während dieser Entwurf seinen Schwerpunkt auf der Berücksichtigung städtebaulicher Sichtbezüge und substanzschonender Aspekte setzt, erfolgt dies doch zu Lasten einer dominanten Baukörperform und vergleichsweise aufwändigen Anbindung an die jeweiligen Geschosse. Die städtebaulich-denkmalpflegerischen „Pluspunkte“ werden somit wieder aufgezehrt. Positiv hervorzuheben ist sowohl der bauordnungsrechtliche Aspekt der Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Verbindung mit der barrierefreien Erschließung, als auch die Reaktion auf die innere Organisation des Gebäudes mit möglichst geringem Umbauaufwand.

 

 

Entwurf Krampulz + Meyer Architekten (Renderstueble.de):

 

Die Entwurfsverfasser schlagen einen neuen Erschließungsturm mit Aufzug und Wendeltreppe wie abgefragt am Südgiebel vor. Sie bedienen sich dabei in der runden organischen Ausführung von zwei unterschiedlich großen Röhren eines möglichst geringen Volumens. Zwar wird damit sowohl ein barrierefreier Zugang, als auch ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen, allerdings geschieht dies (wie beim Entwurf Friedrich) auch zu Lasten der inneren Grundrissorganisation, da die Erschließung ausschließlich über die Gotische Halle des Stadthauses erfolgen soll. Die Verfasser verstehen die monolithische und monochrome Ausführung von offensichtlich hellgefärbten Sichtbeton als „additives Ornament des Bestandes“. Die auf den ersten Eindruck hin hart und abweisend wirkende Materialwahl wird durch feine Kannelierung der Oberfläche im Detail aufgelöst. Der Entwurf steht und fällt somit auch mit der Qualität der Ausführung und erzeugt zweifelsohne eine vergleichsweise starke Polarisierung zwischen Akzeptanz und Ablehnung. Im Gegensatz zu allen anderen Vorschlägen mit Glas, bzw. Stahl/Glasanbauten und Ähnlichem, liefert der Entwurf von Krampulz + Meyer jedoch erfrischende Denkanstöße. Zwar stellen die Architekten auch eine Ausführung ohne zusätzliches Fluchttreppenhaus, sowie eine Anbindung an das zweite Dachgeschoss in den Raum, dennoch ist bereits die Entscheidung zur Ausführung über das zweite OG hinaus in Reaktion auf den Bestand des Südgiebels als negativ zu bewerten. Auch hier gilt wie bei allen Entwürfen am Südgiebel, dass dadurch sowohl die Blickachse vom Johann-Sebastian-Bach-Platz auf das Rathaus, als auch die Ansicht auf den Südgiebel stark verstellt und beeinträchtigt wird.

 

 

Entwurfsskizze Architekt Manfred F. Kolb (über den Seniorenbeirat):

 

Ähnlich wie beim Vorschlag des Hochbauamtes skizziert der Verfasser einen eigenständigen Aufzugturm der mit Stegen jeweils im ersten und zweiten OG an das Stadthaus angebunden ist. Als Standort wird der Aufzugsturm in sechs Metern Abstand von der Ostfassade des Stadthauses, sehr nahe an der Fassade von St. Gumbertus präsentiert. Zwar hat auch dieser Turm mit zwei Stegen einen möglichst geringen Substanzeingriff in das Stadthaus zur Folge und die innenräumliche Situation ließe grundsätzlich dort auch die Erschließung zu. Dies würde jedoch um den Preis eines dominanten und fragwürdigen Bauwerks an einem städtebaulich sehr sensiblen Ort zwischen den beiden hochwertigen Baudenkmälern erfolgen und mit der Dreiturmfassade in Konkurrenz treten. Sowohl der Solitär des mittelalterlichen Stadthauses und die baugeschichtlich äußerst bedeutende Dreiturmfassade von St. Gumbertus vertragen kein zusätzliches Bauvolumen dieser Größenordnung zwischen sich. Unabhängig davon wäre im Gegensatz zum Entwurf des Hochbauamtes auch die Fahrverbindung zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch den knapp 3,50 Meter hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt.

 

 

Entwurf Architekt Eberhard Gruber:

 

Der Architekt bietet einen Aufzugs- und Treppenanbau am Südgiebel des Stadthauses an. Wenngleich hier im Gegensatz zu den Entwürfen Friedrich und Krampulz + Meyer auch ein Zugang von außen möglich sein soll, weist auch dieser Vorschlag die städtebaulich und architektonisch negativen Aspekte der Lösungen am Südgiebel auf. Auch der Versuch eines steilen Satteldaches identischer Neigung wie beim Stadthaus kaschiert nicht die Probleme dieses Standortes, da auch hier das umlaufende Gesims zwischen zweitem OG und DG eine unpassende gestalterische Fügung erfährt.

 

 

Gegenüberstellung zum Innenaufzug (ursprünglicher Entwurf Arch. Friedrich)

 

Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle die Variante Innenaufzug ebenfalls dargestellt. Die damals erstellte Lösung hat bezogen auf den Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle, da noch im Flurbereich des Zugangs von Osten liegend. Auch muss die bauzeitliche Holzbalkendecke über dem zweiten OG nicht angegriffen werden. Selbst der Eingriff in den Erdgeschossfußboden bewegt sich denkmalpflegerisch in einem bereits überformten Bereich, da dort vor Jahrzehnten eine Fußbodenheizung verlegt wurde. Zudem findet kein Eingriff in die städtebauliche Situation und die Sichtachsen auf die verschiedenen Denkmäler im Umfeld statt. In raumorganisatorischer Hinsicht bestehen Nachteile im Bereich des östlichen Zugangs zur gotischen Halle aufgrund des Durchstiegs durch den Aufzug sowie aufgrund des Eingriffs in die Raumstruktur im 1. OG.

 

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • angefragt, ob für den Innenaufzug eine zusätzliche Treppe gebaut werden müsse.

Herr Büschl verneint dies.

  • gebeten, die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen. Man müsse zur Erkenntnis gelangen, dass das Gebäude nicht nur auf Grund des Sitzungssaals, sondern auch der Büros, barrierefrei werden müsse. Es sei nun zu überlegen welcher Standort bevorzugt werde, um die Thematik anschließend im Stadtrat mehrheitlich beschließen zu können.

 

Frau OB Seidel bittet das Gremium nochmals alle vorgetragenen Vorschläge in Betracht zu ziehen und auch den Innenaufzug in die Überlegungen mit aufzunehmen.

 

  • angefragt, ob der Innenaufzug für den Transport von Elektrorollstühlen geeignet sei.

Herr Büschl erklärt, dass dies grundsätzlich von dessen Größe abhängig sei.

  • angeregt, die Möglichkeit eines Aufzuges im benachbarten Baublock im Norden, mit einer Erschließung des Stadthauses über Stege, zu betrachten.
  • gebeten, den Fraktionen die vorgestellte Präsentation zur Verfügung zu stellen.
  • eingebracht, dass alle öffentlichen Gebäude in Bayern bis 2023 barrierefrei zugänglich gemacht werden sollen.
  • gebeten, das damalige Bürgerbegehren, welches sich gegen einen Aufzug richtete, nicht außer Acht zu lassen.
  • eingebracht, dass die Stadt Ansbach über einen barrierefreien Sitzungssaal zu verfügen habe, jedoch zu überlegen sei, ob dies unbedingt an bestehender Stelle umgesetzt werden müsse.
  • angefragt, ob das Dachgeschoss erschlossen werden müsse. Ohne zweiten Fluchtweg sei zu überdenken, ob Büros im Dachgeschoss legitim wären.

Herr Büschl antwortet, dass die Büros im Dachgeschoss nicht in der Nutzung intensiviert werden dürfen, alles Weitere sei über den Bestandsschutz abgedeckt.

Des Weiteren sei anzumerken, dass der Aufzug im Falle einer Anbindung über die Gotische Halle an die Öffnungszeiten des Amtes für Kultur und Tourismus gebunden wäre.

Um etwaigen Kritiken zu begegnen und die beste Lösung zu finden, wäre ein Wettbewerbsverfahren sinnvoll.

  • vorgeschlagen, den Sitzungssaal über einen Steg vom gegenüberliegenden Schreibwarenladen zu erschließen und die anderen Räumlichkeiten im Stadthaus untergeordnet zu betrachten.

Herr Büschl antwortet, dass auf alten Skizzen ein historischer Steg zwischen Stadt- und Rathaus zu sehen sei. Es sei anzumerken, dass dieser auf Grund der Geschosshöhen beider Gebäude vorstellbar gewesen wäre. Dies trifft jedoch nicht auf die beiden Vorschläge bezüglich des Schreibwarenladens und des Gebhardt-Komplexes zu.

  • eingebracht, dass das Standesamt der Stadt Ansbach einen höheren Parteiverkehr als das Stadthaus aufweise. Es wäre wünschenswert neben dem Stadthaus auch das Standesamt zu betrachten. Hier sei ein barrierefreier Zugang über den Innenhof möglich.

Herr Büschl merkt an, dass nicht nur der Parteiverkehr, sondern auch die Mitarbeiter bezüglich eines barrierefreien Ausbaus beachtet werden sollten.

Bezüglich der Erschließung des Standesamtes sei eine Überdachung des Hofes mit Aufzug sinnvoll.

 

Frau OB Seidel hält abschließend fest, dass dem Stadtrat alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und bittet das Gremium sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzten. Es seien vor allem die Fragen bezüglich „Wo?“ und „in welcher Form?“ zu beantworten, wobei auch die Überlegung bezüglich des Innenaufzugs nicht vernachlässigt werden dürfe, da die Errichtung eines Außenaufzuges mit einem größeren Eingriff in die Substanz verbunden sei.


Folgende Beschlussalternativen stehen zur Verfügung:

 

Der Stadtrat nimmt die vorgestellten Visualisierungen zu den einzelnen Aufzugsstandorten am und im Stadthaus zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt:

 

A) den bereits geplanten Innenaufzug in der Planung weiter vertiefen zu lassen und hierfür die nötigen Baunebenkosten und Baukosten zum Haushalt anzumelden.

 

oder

 

B)  für den Standort an der .... -Fassade einen Planungswettbewerb vorzubereiten. Vorgabe ist eine Erreichbarkeit (Zustieg) von außen ohne Inanspruchnahme des Erdgeschosses. Die nötigen Mittel für die Durchführung des WBW einschl. Der Preisgelder i.H.v geschätzt .... € werden für den Haushalt 2018 verbindlich bereitgestellt.

 

oder

 

C) das Architekturbüro ... mit der Planung des Aufzuges an der ....Fassade zu beauftragen. Hierfür werden im HH 2018 verbindlich ...€ Planungskosten (BNK) bereitgestellt.

21.09.2017 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Frau OB Seidel erklärt einleitend, dass im Bauausschuss am 12.09.2017  verschiedene Varianten vorgestellt wurden. Die Thematik wurde nach ausführlicher Diskussion in die Fraktionen verwiesen und Beschlussalternativen dem Gremium heute zur Verfügung gestellt.

 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Vorlage zum Bauausschuss und erläutert, dass für die Basis der Untersuchungen und Visualisierung fraktionsübergreifende Anträge für einen Außenaufzug vorlagen. Im März des Jahres wurden für die Visualisierung eines Außenaufzuges außerplanmäßige Mittel bereitgestellt. Die Verwaltung habe drei Architekturbüros, Peter Friedrich aus Ansbach, das Büro Feulner & Häffner aus Ellingen und die Architekten Krampulz und Meyer aus Stuttgart eingeladen eine Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus zu erstellen. Ergänzend habe das Hochbauamt selbst einen Vorschlag erarbeitet. Darüber hinaus hätten auch zwei Ansbacher Architekten, Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber, unaufgefordert Vorschläge eingereicht. Herr Büschl erläutert die einzelnen Vorschläge anhand einer digitalen Präsentation:

 

Entwurf Architekt Friedrich:

Ø  Glasaufzug an der Südseite

Ø  Fluchttreppe im Norden

Ø  stärkerer Substanzeingriff in den Giebelmauern in allen Geschossen

Ø  städtebaulich äußerst problematische Sichtbeziehung

 

Entwurf Architekten Feulner und Häffner:

Ø  Außenaufzug an der Ostseite

Ø  Eingriff in den Sitzungssaal

Ø  gotische Ausführung

Ø  städtebaulich die (noch) am wenigsten beeinträchtigende Lage

 

Entwurf Hochbauamt:

Ø  Turm am Montgelasplatz

Ø  relativ dominantes Gebäude

Ø  Erschließung über Stege in das 1. und 2. Obergeschoss

 

Entwurf Krampulz und Meyer:

Ø  Aufzug und Wendeltreppe am Südgiebel

Ø  zwei unterschiedlich große Röhren

Ø  erheblicher Eingriff in die innere Grundrissorganisation

Ø  stark polarisierend

 

Entwurf Architekt Kolb (über Seniorenbeirat):

Ø  eigenständiger Aufzugturm zwischen Gumbertuskirche und  Stadthaus

Ø  Erschließung über Glasstege in das 1. und 2. Obergeschoss

Ø  Fahrverbindung zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch einen knapp 3,50 m hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt.

 

Entwurf Architekt Eberhard Gruber:

Ø  Aufzugs- und Treppenanbau am Südgiebel

Ø  Zugang von außen möglich

Ø  architektonisch und städtebaulich denkmalpflegerisch negative Aspekte entsprechend der anderen Entwürfe an dieser Fassade

 

ursprünglicher Entwurf Innenaufzug Architekt Friedrich:

Ø  vergleichsweise geringer Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle

Ø  geringerer Eingriff in die Raumorganisation

 

Herr Büschl betont nochmals, dass es sich bislang nur um Visualisierungen handelt und noch keine ausgearbeiteten Entwürfe vorliegen, da dies die Honorare betreffend eine andere Dimension darstelle. Auch hatte er damals die Visualisierungen angeregt, um die Dimension und die städtebaulich-denkmalpflegerischen Konsequenzen eines Außenaufzuges an den jeweiligen Standorten erkennen zu können, bevor gravierende Entscheidungen getroffen werden. Er erklärt abschließend, dass die Verwaltung aktuell diverse Beschlussalternativen vorgelegt habe und ergänzt, dass er die Kosten für einen Wettbewerb und die Preisgelder auf ca. 60.000 € schätze.

 

Herr Stephan befürwortet weiterhin einen Innenaufzug mit einem geringen Eingriff in die Bausubstanz und verweist auf die Stadt Rothenburg, die ebenfalls einen Innenaufzug im Rathaus plane. Ein Sitzungssaal im Rathauskomplex, wie von den Freien Wählern gefordert,  sei, wie schon des Öfteren erläutert, nicht möglich.

 

Für Herr Dr. Schoen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verwaltung und der Sitzungssaal weiterhin im Stadthaus angesiedelt werden müsse. Darüber solle seiner Meinung nach zuerst beschlossen werden. Sollte dies eine Mehrheit im Stadtrat finden, gäbe es keine Alternative zum Fahrstuhl. Dann müsse allerdings den Mitarbeitern ein 2. Fluchtweg angeboten werden. Er stelle heute den Antrag ein klares Statement zu geben für oder gegen den Verbleib der Verwaltung und des Sitzungssaales im Stadthaus.

 

Herr Dr. Kupser ist der Meinung, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen barrierefreien Sitzungssaal außerhalb des Stadthauses zu finden. Der Sitzungssaal im Stadthaus sei nicht mehr zeitgemäß. Städtebaulich gefalle ihm keine Variante. Vieles sei noch ungeklärt, wie zum Beispiel auch die Möglichkeit behindertengerechter Toiletten. Seine Fraktion sei gegen die Beschlussalternativen der Verwaltung.

 

Herr Meyer wünscht sich ein anderes Vorgehen. In Barrierefreiheit müsse investiert werden und Prioritäten müssen gesetzt werden, vor allem im öffentlichen Raum. Zunächst solle der zentrale Busumsteigeplatz „Schlossplatz“ und dann das Standesamt behindertengerecht umgebaut werden. Barrierefreie Sitzungen könnten im Bezirksrathaus durchgeführt werden.

 

Herr Seiler erklärt, er stehe einem Außenaufzug äußert kritisch gegenüber. Er bittet zu überlegen, ob man mit dem Denkmalschutz über einem „Deal“ verhandeln könnte, indem man anbietet, keinen Eingriff ins Stadthaus vorzunehmen, wenn man die Erlaubnis zum Abriss des Schrammhauses bekäme.

 

Herr Porzner begrüßt den Vorschlag von Herrn Seiler und bittet darum, die Meinung des Denkmalamtes nochmals einzuholen. Ansonsten sei seine Fraktion für einen Außenaufzug am Südgiebel, um alle 3 Stockwerke erschließen zu können.  Seines Erachtens könne der Sitzungssaal nie barrierefrei werden, sodass weiterhin nach Alternativen gesucht werden müsse, Räumlichkeiten für barrierefreie Sitzungen zu finden. Er plädiere daher für weitere verwaltungsinterne Voruntersuchungen.

 

Herr Schalk fordert, das Stadthaus für die Verwaltung zu erhalten. Die dazu benötigte Barrierefreiheit sei dann am besten mit einem Außenaufzug am Südgiebel mit Erschließung aller drei Stockwerke zu erreichen. Ansonsten müsse man im Stadthaus in den Obergeschossen Lagerräume einrichten.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass das Thema Barrierefreiheit in den letzten Jahren, seitdem man sich das letzte Mal mit einem Aufzug im Stadthaus beschäftigt habe, insgesamt bei allen Maßnahmen stärker in den Fokus gerückt sei. Das Stadthaus sei wichtig als Arbeitsplatz, als Anlaufstelle für Bürger und als Sitzungsort.

 

Herr Büschl macht deutlich, dass der Bau eines Aufzuges nur ein Aspekt der Barrierefreiheit sei. Er schließt aufgrund der Präzedenzfallwirkung aus, mit dem Denkmalamt, wie von Herrn Seiler vorgeschlagen, aufrechnende Verhandlungen über einen Abriss des Schrammhauses zu führen. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung versucht habe den fraktionsübergreifenden Antrag zu bearbeiten und mögliche Beschlussalternativen aufzuzeigen.

 

Auf die Frage von Herr Sauerhammer nach der Meinung von Frau OB Seidel zur Thematik erklärt Frau OB Seidel. Der geringste Eingriff in die Bausubstanz sei durch einen Innenaufzug gegeben. Der Nachteil sei hier, dass der 3. Stock nicht erschlossen werden könnte. Einzige Alternative sei ein Außenaufzug an der Südseite, der nicht in die gotische Halle eingreife und auch den 3. Stock mit erschließe.

 

Frau Koch erklärt, dass das Stadthaus als öffentliches Gebäude der Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müsse. Sie plädiert für eine Realisierung auf der Nordseite, da diese im Gegensatz zur Südseite für Passanten weniger erlebbar sei.

 

Herr Dr. Schoen betont, er möchte seinen Antrag aufrechterhalten und bittet um Abstimmung, ob der Sitzungssaal und die Verwaltung im Stadthaus verbleiben und barrierefrei ausgebaut werden solle. Im nächsten Schritt könne man dann über einen Innen- oder Außenaufzug diskutieren.

 

Herr Porzner bittet um eine ordentliche Visualisierung und weist darauf hin, dass die Problematik eines barrierefreien Stadthauses nicht durch einen barrierefreien Sitzungssaal zu lösen sei. Hierzu sei mehr nötig, wie barrierefreier Ausbau der Toiletten. Ein barrierefreier Sitzungssaal sei unabdingbar, was aber nicht im Stadthaus realisierbar sei.

 

Herr Büschl verweist auf die vorliegenden Darstellungen und erläutert anhand der Visualisierung des Architekten Friedrich nochmals die Eingriffe in die Bausubstanz und die städtebaulichen Aspekte bei einem Außenaufzug an der Südseite. Betroffen seien das Bürgermeisterzimmer im 2. Stock, der Sanitärbereich und ein Büro im 1. Stock.

 

Herr Porzner ergänzt, dass er keinen Eingriff in die Gotische Halle wünsche und man sich aus Kostengründen auch für eine achteckige Form der Aufzugsfassade aussprechen könne.

 

Herr Deffner appelliert, nicht in eine verfrühte Detaildiskussion zu gehen.  Heute gehe es darum einen Grundsatzbeschluss zu treffen, welcher Standort bzw. Aufzug gewollt werde. Dies sei ein erster Schritt zur Barrierefreiheit.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Gowin, dass für das Stadthaus ein zweiter baulicher Fluchtweg notwendig sei, da schließlich bis zu 60 Personen einer Stadtratssitzung beiwohnten, antwortet Herr Büschl, dass eine solche Überlegung nicht zwingend mit dem Bau eines Aufzuges verbunden und erst bei einer Nutzungsänderung oder

-intensivierung der Nutzung des Stadthauses im konkreten Einzelfall angebracht sei.

 

Frau OB Seidel stellt den Antrag von Herrn Dr. Schoen zur Abstimmung:

 

Das Stadthaus soll barrierefrei erschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis: Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Nach einer teils kontrovers geführten Diskussion über einen Innen- oder Außenaufzug und einem Antrag von Frau Frauenschläger auf Beendigung der Rednerliste wird der Antrag der SPD und BAP zur Abstimmung gestellt.

 

Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden. Das Architekturbüro Friedrich wird mit der Planung beauftragt. Im Haushalt 2018 werden 100.000 € Planungsnebenkosten bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 17 dagegen.

 

Das von Frau OB Seidel bekanntgegebene Ergebnis wird von den Stadtratsmitgliedern, die gegen den Vorschlag gestimmt haben, nicht anerkannt.

Herr Porzner beantragt eine erneute Abstimmung.

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass sie zwar 18 dafür und 17 dagegen gezählt habe, dass dies allerdings anhand der Anzahl, der zu diesem Zeitpunkt im Saal anwesenden Stadträte, nicht stimmen könne. Es müsste 18 zu 18 heißen. Somit sei der Antrag bei Stimmengleichkeit abgelehnt.

 

Die Nachzählung ergab also folgendes Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 18 dagegen, somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Schalk stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung.

Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.

 

Herr Forstmeier bittet darum, zunächst abzustimmen, ob ein Innen- oder Außenaufzug gewünscht wird.

 

Herr Nießlein erklärt, der weitestgehende Antrag sei der Antrag für einen Außenaufzug, da dieser mit einem größeren Aufwand und einem einschneidendem Ergebnis verbunden sei.

 

Herr Dr. Schoen bezweifelt diese Aussage. Er betont, dass die Grundlage für einen Aufzugsbeschluss nur ein Wettbewerb sein kann.

 

Herr Büschl erläutert, dass tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös feststellbar sei, ob der Aufwand in baulicher und damit in finanzieller Hinsicht größer sei.

 

Frau OB Seidel stellt den Antrag für einen Innenaufzug zur Abstimmung.

 

Für den Innenaufzug sprechen sich 16 Stadtratsmitglieder aus. Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Somit wird über den Antrag von Herrn Schalk abgestimmt.


Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.