Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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11.09.2017 Bauausschuss | 11 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr Büschl stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor. In der Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2017 wurde im Zuge von Anträgen mehrerer Stadtratsfraktionen zuletzt über das Thema (Außen-)aufzug beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat in der Sitzung vom 07.03.2017 außerplanmäßige Mittel i. H. v. 25.000,- € für die Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus bereitgestellt. Die Verwaltung hat drei Architekturbüros • Peter Friedrich, Ansbach • Feulner & Häffner, Ellingen • Renderstueble GbR, Stuttgart (Krampulz Meyer Architekten) eingeladen, eine fotorealistische Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus darzustellen. Im Vorgriff dazu wurde nochmals das Landesamt für Denkmalpflege eingebunden. Ergänzend hat das Hochbau- und Bauordnungsamt selbst auch noch eine Lösung erarbeitet. Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit auch zwei Ansbacher Architekten (Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber) unaufgefordert des Themas „ Außenaufzug am Stadthaus“ angenommen, deren Beiträge vorgestellt werden sollen. Diese können jedoch aufgrund der Darstellung nicht mit den detaillierteren Visualisierungen direkt verglichen werden. Eine Kostenschätzung in diesem Stadium wurde bisher nicht abverlangt, da hierfür das Leistungsbild der HOAI einschlägig wird und die Kosten für die drei Architekturbüros nicht mehr mit dem vorhandenen Mitteln gedeckt werden können. Um dem Gremium ergänzend zu den Darstellungen der Architekten, weitere Aspekte zum jeweiligen Entwurf zu erläutern, wurden die Arbeiten unter den Kriterien: • Denkmalpflegerischer Aspekt; Substanzeingriff • Städtebaulich-denkmalpflegerischer Aspekt • Grundrissorganisation • Bauordnung bewertet. Letzterer spielt vorwiegend bei einer Betrachtung des über den Bestandsschutz hinausgehenden Aspekts eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Gebäude eine Rolle. Darüber hinaus wird auch der bereits ausgearbeitete Entwurf des Innenaufzuges in Vergleich gezogen. Die Ergebnisse sollen im Bauausschuss anhand der Entwürfe präsentiert werden. Zusammenfassende Stellungnahme zu den einzelnen Vorschlägen: Entwurf Arch. Friedrich: Der Verfasser hat über die angeforderte fotorealistische Visualisierung hinaus ein digitales dreidimensionales Modell des Stadthauses angefertigt und für eine Außenerschließung mehrere Standorte „angeboten“. Damit dies nicht in eine Beliebigkeit abgleitet, spricht sich der Verfasser jedoch als Favorit für den Bau eines Glasaufzuges am Südgiebel, sowie einer gewendelten Fluchttreppe im Norden (Montgelasplatz) aus. Bestehende Fensteröffnungen bleiben dabei weitgehend unangetastet, allerdings bedeutet der jeweilige Standort auch einen stärkeren Substanzeingriff in die jeweiligen Giebelmauern in allen Geschossen. Architektonisch gefällig stellt sich die zylindrische Form von Treppe und Aufzug dar. Der Entwurfsverfasser zitiert dabei eine dem Retro-Futurismus angelehnte Stilrichtung des sogenannten „Steampunk“, indem er die jeweiligen zylindrischen Erschließungen mit filigranen, vertikalen Stäben und horizontalen Ringprofilen in graubrauner Farbigkeit umgibt. Eine konsequente Umsetzung des Aufzugsturmes würde zwingend die Ausführung von gebogenem Glas (Kostenaspekt) voraussetzen, um nicht in seiner Qualität Einbußen zu erfahren. Ein deutliches Manko wird jedoch aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht erkennbar, indem Treppenturm und Aufzug sowohl die Gesimse der Giebel zum Dachgeschoss verdecken, als auch beide Sichtbezüge (vom Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz) stark beeinträchtigen. Selbst unter Verzicht des gewendelten Treppenhauses am Montgelasplatz erzeugt die Anordnung am Johann-Sebastian-Bach-Platz (Südgiebel) sowohl städtebaulich, als auch bezogen auf den Bestand des Giebels, äußerst problematische Fügungen. Lobend hervorgehoben wird der Versuch des Verfassers einen Kompromiss zwischen moderner Stahl/Glasarchitektur und der historischen Gestalt des Stadthauses mit den Sandsteingewänden zu finden. Entwurf Feulner und Häffner Architekten: Die Entwurfsverfasser lehnen eine Darstellung eines Aufzuges an den Giebelseiten konsequent ab und begründen dies damit, dass dies weder stadt- noch innenräumlich vertretbar ist. Stattdessen wird die Platzierung eines Außenaufzuges an der Ostfassade in Höhe der zweiten Fensterachse von Norden gesehen vorgeschlagen. Dadurch entsteht zwar ein vergleichsweise geringer Substanzeingriff, allerdings zieht dies auch eine nötige Überprüfung, bzw. Veränderung der Sitzordnung im ohnehin schon beengten Ratssaal nach sich, da ein Großteil der Zuschauerplätze wegfallen würde. Architektonisch zitieren die Verfasser die historischen Architekturprinzipien der Sandsteingewände bzw. Maßwerke der Gotik des Stadthauses, indem eine „zeitgemäß umgesetzte Anmutung von Maßwerk“ in Form von eingefärbtem Faserbeton vorgeschlagen wird. Die über dem Aufzugsturm noch aufgesetzte Walmbedachung ist verzichtbar und wird eher als Anbiederung an den Bestand wahrgenommen. Ausgeführt werden solle der Aufzug als Eckeinsteiger. Allerdings wird durch den Versuch einer möglichst sensiblen substanzschonenden Anbindung auch eine Fläche von mehr als 3m Tiefe zwischen dem Stadthaus und St. Gumbertus beansprucht. Die bewusste Platzierung an der nördlichen zweiten Fensterachse der Ostseite ist bei allen städtebaulich negativen Positionen noch die am wenigsten beeinträchtigende Lage. Entwurf Hochbau- und Bauordnungsamt, Stadt Ansbach: Das Hochbau und Bauordnungsamt schlägt in seinem Entwurf die Verbindung von Aufzug und Treppe als zweiten baulichen Rettungsweg am Montgelasplatz vor. Damit die bestehende Sichtachse zwischen Martin-Luther-Platz und der Dreiturmfassade von St. Gumbertus möglichst wenig beeinträchtigt wird, wurde das Bauwerk um etwa 5,50 Meter vom Nordgiebel in den Montgelasplatz hinein abgerückt. Die Erschließung erfolgt deshalb über Stege im ersten und zweiten Obergeschoss. Während dieser Entwurf seinen Schwerpunkt auf der Berücksichtigung städtebaulicher Sichtbezüge und substanzschonender Aspekte setzt, erfolgt dies doch zu Lasten einer dominanten Baukörperform und vergleichsweise aufwändigen Anbindung an die jeweiligen Geschosse. Die städtebaulich-denkmalpflegerischen „Pluspunkte“ werden somit wieder aufgezehrt. Positiv hervorzuheben ist sowohl der bauordnungsrechtliche Aspekt der Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Verbindung mit der barrierefreien Erschließung, als auch die Reaktion auf die innere Organisation des Gebäudes mit möglichst geringem Umbauaufwand. Entwurf Krampulz + Meyer Architekten (Renderstueble.de): Die Entwurfsverfasser schlagen einen neuen Erschließungsturm mit Aufzug und Wendeltreppe wie abgefragt am Südgiebel vor. Sie bedienen sich dabei in der runden organischen Ausführung von zwei unterschiedlich großen Röhren eines möglichst geringen Volumens. Zwar wird damit sowohl ein barrierefreier Zugang, als auch ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen, allerdings geschieht dies (wie beim Entwurf Friedrich) auch zu Lasten der inneren Grundrissorganisation, da die Erschließung ausschließlich über die Gotische Halle des Stadthauses erfolgen soll. Die Verfasser verstehen die monolithische und monochrome Ausführung von offensichtlich hellgefärbten Sichtbeton als „additives Ornament des Bestandes“. Die auf den ersten Eindruck hin hart und abweisend wirkende Materialwahl wird durch feine Kannelierung der Oberfläche im Detail aufgelöst. Der Entwurf steht und fällt somit auch mit der Qualität der Ausführung und erzeugt zweifelsohne eine vergleichsweise starke Polarisierung zwischen Akzeptanz und Ablehnung. Im Gegensatz zu allen anderen Vorschlägen mit Glas, bzw. Stahl/Glasanbauten und Ähnlichem, liefert der Entwurf von Krampulz + Meyer jedoch erfrischende Denkanstöße. Zwar stellen die Architekten auch eine Ausführung ohne zusätzliches Fluchttreppenhaus, sowie eine Anbindung an das zweite Dachgeschoss in den Raum, dennoch ist bereits die Entscheidung zur Ausführung über das zweite OG hinaus in Reaktion auf den Bestand des Südgiebels als negativ zu bewerten. Auch hier gilt wie bei allen Entwürfen am Südgiebel, dass dadurch sowohl die Blickachse vom Johann-Sebastian-Bach-Platz auf das Rathaus, als auch die Ansicht auf den Südgiebel stark verstellt und beeinträchtigt wird. Entwurfsskizze Architekt Manfred F. Kolb (über den Seniorenbeirat): Ähnlich wie beim Vorschlag des Hochbauamtes skizziert der Verfasser einen eigenständigen Aufzugturm der mit Stegen jeweils im ersten und zweiten OG an das Stadthaus angebunden ist. Als Standort wird der Aufzugsturm in sechs Metern Abstand von der Ostfassade des Stadthauses, sehr nahe an der Fassade von St. Gumbertus präsentiert. Zwar hat auch dieser Turm mit zwei Stegen einen möglichst geringen Substanzeingriff in das Stadthaus zur Folge und die innenräumliche Situation ließe grundsätzlich dort auch die Erschließung zu. Dies würde jedoch um den Preis eines dominanten und fragwürdigen Bauwerks an einem städtebaulich sehr sensiblen Ort zwischen den beiden hochwertigen Baudenkmälern erfolgen und mit der Dreiturmfassade in Konkurrenz treten. Sowohl der Solitär des mittelalterlichen Stadthauses und die baugeschichtlich äußerst bedeutende Dreiturmfassade von St. Gumbertus vertragen kein zusätzliches Bauvolumen dieser Größenordnung zwischen sich. Unabhängig davon wäre im Gegensatz zum Entwurf des Hochbauamtes auch die Fahrverbindung zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch den knapp 3,50 Meter hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt. Entwurf Architekt Eberhard Gruber: Der Architekt bietet einen Aufzugs- und Treppenanbau am Südgiebel des Stadthauses an. Wenngleich hier im Gegensatz zu den Entwürfen Friedrich und Krampulz + Meyer auch ein Zugang von außen möglich sein soll, weist auch dieser Vorschlag die städtebaulich und architektonisch negativen Aspekte der Lösungen am Südgiebel auf. Auch der Versuch eines steilen Satteldaches identischer Neigung wie beim Stadthaus kaschiert nicht die Probleme dieses Standortes, da auch hier das umlaufende Gesims zwischen zweitem OG und DG eine unpassende gestalterische Fügung erfährt. Gegenüberstellung zum Innenaufzug (ursprünglicher Entwurf Arch. Friedrich) Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle die Variante Innenaufzug ebenfalls dargestellt. Die damals erstellte Lösung hat bezogen auf den Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle, da noch im Flurbereich des Zugangs von Osten liegend. Auch muss die bauzeitliche Holzbalkendecke über dem zweiten OG nicht angegriffen werden. Selbst der Eingriff in den Erdgeschossfußboden bewegt sich denkmalpflegerisch in einem bereits überformten Bereich, da dort vor Jahrzehnten eine Fußbodenheizung verlegt wurde. Zudem findet kein Eingriff in die städtebauliche Situation und die Sichtachsen auf die verschiedenen Denkmäler im Umfeld statt. In raumorganisatorischer Hinsicht bestehen Nachteile im Bereich des östlichen Zugangs zur gotischen Halle aufgrund des Durchstiegs durch den Aufzug sowie aufgrund des Eingriffs in die Raumstruktur im 1. OG. In der anschließenden Aussprache wird
Herr Büschl verneint dies.
Frau OB Seidel bittet das Gremium nochmals alle vorgetragenen Vorschläge in Betracht zu ziehen und auch den Innenaufzug in die Überlegungen mit aufzunehmen.
Herr Büschl erklärt, dass dies grundsätzlich von dessen Größe abhängig sei.
Herr Büschl antwortet, dass die Büros im Dachgeschoss nicht in der Nutzung intensiviert werden dürfen, alles Weitere sei über den Bestandsschutz abgedeckt. Des Weiteren sei anzumerken, dass der Aufzug im Falle einer Anbindung über die Gotische Halle an die Öffnungszeiten des Amtes für Kultur und Tourismus gebunden wäre. Um etwaigen Kritiken zu begegnen und die beste Lösung zu finden, wäre ein Wettbewerbsverfahren sinnvoll.
Herr Büschl antwortet, dass auf alten Skizzen ein historischer Steg zwischen Stadt- und Rathaus zu sehen sei. Es sei anzumerken, dass dieser auf Grund der Geschosshöhen beider Gebäude vorstellbar gewesen wäre. Dies trifft jedoch nicht auf die beiden Vorschläge bezüglich des Schreibwarenladens und des Gebhardt-Komplexes zu.
Herr Büschl merkt an, dass nicht nur der Parteiverkehr, sondern auch die Mitarbeiter bezüglich eines barrierefreien Ausbaus beachtet werden sollten. Bezüglich der Erschließung des Standesamtes sei eine Überdachung des Hofes mit Aufzug sinnvoll. Frau OB Seidel hält abschließend fest, dass dem Stadtrat alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und bittet das Gremium sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzten. Es seien vor allem die Fragen bezüglich „Wo?“ und „in welcher Form?“ zu beantworten, wobei auch die Überlegung bezüglich des Innenaufzugs nicht vernachlässigt werden dürfe, da die Errichtung eines Außenaufzuges mit einem größeren Eingriff in die Substanz verbunden sei. Folgende
Beschlussalternativen stehen zur Verfügung: Der Stadtrat nimmt die vorgestellten Visualisierungen zu den einzelnen Aufzugsstandorten am und im Stadthaus zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt: A) den bereits geplanten Innenaufzug in der Planung weiter vertiefen zu lassen und hierfür die nötigen Baunebenkosten und Baukosten zum Haushalt anzumelden. oder B) für den Standort an der .... -Fassade einen Planungswettbewerb vorzubereiten. Vorgabe ist eine Erreichbarkeit (Zustieg) von außen ohne Inanspruchnahme des Erdgeschosses. Die nötigen Mittel für die Durchführung des WBW einschl. Der Preisgelder i.H.v geschätzt .... € werden für den Haushalt 2018 verbindlich bereitgestellt. oder C) das Architekturbüro ... mit der Planung des Aufzuges an der ....Fassade zu beauftragen. Hierfür werden im HH 2018 verbindlich ...€ Planungskosten (BNK) bereitgestellt. | |||||||
21.09.2017 Stadtrat | 7 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Frau OB Seidel erklärt einleitend, dass im Bauausschuss am
12.09.2017 verschiedene Varianten
vorgestellt wurden. Die Thematik wurde nach ausführlicher Diskussion in die
Fraktionen verwiesen und Beschlussalternativen dem Gremium heute zur Verfügung
gestellt. Herr Büschl verweist auf die ausführliche Vorlage zum
Bauausschuss und erläutert, dass für die Basis der Untersuchungen und
Visualisierung fraktionsübergreifende Anträge für einen Außenaufzug vorlagen.
Im März des Jahres wurden für die Visualisierung eines Außenaufzuges
außerplanmäßige Mittel bereitgestellt. Die Verwaltung habe drei
Architekturbüros, Peter Friedrich aus Ansbach, das Büro Feulner & Häffner
aus Ellingen und die Architekten Krampulz und Meyer aus Stuttgart eingeladen
eine Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus zu erstellen. Ergänzend
habe das Hochbauamt selbst einen Vorschlag erarbeitet. Darüber hinaus hätten
auch zwei Ansbacher Architekten, Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber,
unaufgefordert Vorschläge eingereicht. Herr Büschl erläutert die einzelnen
Vorschläge anhand einer digitalen Präsentation: Entwurf Architekt
Friedrich: Ø
Glasaufzug
an der Südseite Ø
Fluchttreppe
im Norden Ø
stärkerer
Substanzeingriff in den Giebelmauern in allen Geschossen Ø
städtebaulich
äußerst problematische Sichtbeziehung Entwurf Architekten
Feulner und Häffner: Ø
Außenaufzug
an der Ostseite Ø
Eingriff
in den Sitzungssaal Ø
gotische
Ausführung Ø
städtebaulich
die (noch) am wenigsten beeinträchtigende Lage Entwurf Hochbauamt: Ø
Turm am
Montgelasplatz Ø
relativ
dominantes Gebäude Ø
Erschließung
über Stege in das 1. und 2. Obergeschoss Entwurf Krampulz
und Meyer: Ø
Aufzug
und Wendeltreppe am Südgiebel Ø
zwei
unterschiedlich große Röhren Ø
erheblicher
Eingriff in die innere Grundrissorganisation Ø
stark
polarisierend Entwurf Architekt
Kolb (über Seniorenbeirat): Ø
eigenständiger
Aufzugturm zwischen Gumbertuskirche und
Stadthaus Ø
Erschließung
über Glasstege in das 1. und 2. Obergeschoss Ø
Fahrverbindung
zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch einen knapp 3,50
m hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt. Entwurf Architekt
Eberhard Gruber: Ø
Aufzugs-
und Treppenanbau am Südgiebel Ø
Zugang
von außen möglich Ø
architektonisch
und städtebaulich denkmalpflegerisch negative Aspekte entsprechend der anderen
Entwürfe an dieser Fassade ursprünglicher
Entwurf Innenaufzug Architekt Friedrich: Ø
vergleichsweise
geringer Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle Ø
geringerer
Eingriff in die Raumorganisation Herr Büschl betont nochmals, dass es sich bislang nur
um Visualisierungen handelt und noch keine ausgearbeiteten Entwürfe vorliegen,
da dies die Honorare betreffend eine andere Dimension darstelle. Auch hatte er
damals die Visualisierungen angeregt, um die Dimension und die
städtebaulich-denkmalpflegerischen Konsequenzen eines Außenaufzuges an den
jeweiligen Standorten erkennen zu können, bevor gravierende Entscheidungen
getroffen werden. Er erklärt abschließend, dass die Verwaltung aktuell diverse Beschlussalternativen
vorgelegt habe und ergänzt, dass er die Kosten für einen Wettbewerb und die
Preisgelder auf ca. 60.000 € schätze. Herr Stephan befürwortet weiterhin einen Innenaufzug mit
einem geringen Eingriff in die Bausubstanz und verweist auf die Stadt
Rothenburg, die ebenfalls einen Innenaufzug im Rathaus plane. Ein Sitzungssaal
im Rathauskomplex, wie von den Freien Wählern gefordert, sei, wie schon des Öfteren erläutert, nicht
möglich. Für Herr Dr. Schoen stellt sich die
grundsätzliche Frage, ob die Verwaltung und der Sitzungssaal weiterhin im
Stadthaus angesiedelt werden müsse. Darüber solle seiner Meinung nach zuerst
beschlossen werden. Sollte dies eine Mehrheit im Stadtrat finden, gäbe es keine
Alternative zum Fahrstuhl. Dann müsse allerdings den Mitarbeitern ein 2.
Fluchtweg angeboten werden. Er stelle heute den Antrag ein klares Statement zu
geben für oder gegen den Verbleib der Verwaltung und des Sitzungssaales im
Stadthaus. Herr Dr. Kupser ist der Meinung, dass noch nicht alle
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen barrierefreien Sitzungssaal außerhalb
des Stadthauses zu finden. Der Sitzungssaal im Stadthaus sei nicht mehr
zeitgemäß. Städtebaulich gefalle ihm keine Variante. Vieles sei noch ungeklärt,
wie zum Beispiel auch die Möglichkeit behindertengerechter Toiletten. Seine
Fraktion sei gegen die Beschlussalternativen der Verwaltung. Herr Meyer wünscht sich ein anderes Vorgehen. In Barrierefreiheit müsse investiert
werden und Prioritäten müssen gesetzt werden, vor allem im öffentlichen Raum.
Zunächst solle der zentrale Busumsteigeplatz „Schlossplatz“ und dann das
Standesamt behindertengerecht umgebaut werden. Barrierefreie Sitzungen könnten
im Bezirksrathaus durchgeführt werden. Herr Seiler erklärt, er stehe einem Außenaufzug äußert
kritisch gegenüber. Er bittet zu überlegen, ob man mit dem Denkmalschutz über
einem „Deal“ verhandeln könnte, indem man anbietet, keinen Eingriff ins
Stadthaus vorzunehmen, wenn man die Erlaubnis zum Abriss des Schrammhauses
bekäme. Herr Porzner begrüßt den Vorschlag von Herrn Seiler und
bittet darum, die Meinung des Denkmalamtes nochmals einzuholen. Ansonsten sei
seine Fraktion für einen Außenaufzug am Südgiebel, um alle 3 Stockwerke
erschließen zu können. Seines Erachtens
könne der Sitzungssaal nie barrierefrei werden, sodass weiterhin nach
Alternativen gesucht werden müsse, Räumlichkeiten für barrierefreie Sitzungen
zu finden. Er plädiere daher für weitere verwaltungsinterne Voruntersuchungen. Herr Schalk fordert, das Stadthaus für die Verwaltung
zu erhalten. Die dazu benötigte Barrierefreiheit sei dann am besten mit einem
Außenaufzug am Südgiebel mit Erschließung aller drei Stockwerke zu erreichen.
Ansonsten müsse man im Stadthaus in den Obergeschossen Lagerräume einrichten. Frau OB Seidel weist darauf hin, dass das Thema
Barrierefreiheit in den letzten Jahren, seitdem man sich das letzte Mal mit
einem Aufzug im Stadthaus beschäftigt habe, insgesamt bei allen Maßnahmen
stärker in den Fokus gerückt sei. Das Stadthaus sei wichtig als Arbeitsplatz,
als Anlaufstelle für Bürger und als Sitzungsort. Herr Büschl macht deutlich, dass der Bau eines Aufzuges
nur ein Aspekt der Barrierefreiheit sei. Er schließt aufgrund der
Präzedenzfallwirkung aus, mit dem Denkmalamt, wie von Herrn Seiler
vorgeschlagen, aufrechnende Verhandlungen über einen Abriss des Schrammhauses
zu führen. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung versucht habe den fraktionsübergreifenden
Antrag zu bearbeiten und mögliche Beschlussalternativen aufzuzeigen. Auf die Frage von Herr Sauerhammer nach der Meinung von
Frau OB Seidel zur Thematik erklärt Frau
OB Seidel. Der geringste Eingriff in die Bausubstanz sei durch einen
Innenaufzug gegeben. Der Nachteil sei hier, dass der 3. Stock nicht erschlossen
werden könnte. Einzige Alternative sei ein Außenaufzug an der Südseite, der
nicht in die gotische Halle eingreife und auch den 3. Stock mit erschließe. Frau Koch erklärt, dass das Stadthaus als
öffentliches Gebäude der Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
müsse. Sie plädiert für eine Realisierung auf der Nordseite, da diese im
Gegensatz zur Südseite für Passanten weniger erlebbar sei. Herr Dr. Schoen betont, er möchte seinen Antrag
aufrechterhalten und bittet um Abstimmung, ob der Sitzungssaal und die
Verwaltung im Stadthaus verbleiben und barrierefrei ausgebaut werden solle. Im
nächsten Schritt könne man dann über einen Innen- oder Außenaufzug diskutieren.
Herr Porzner bittet um eine ordentliche Visualisierung
und weist darauf hin, dass die Problematik eines barrierefreien Stadthauses
nicht durch einen barrierefreien Sitzungssaal zu lösen sei. Hierzu sei mehr
nötig, wie barrierefreier Ausbau der Toiletten. Ein barrierefreier Sitzungssaal
sei unabdingbar, was aber nicht im Stadthaus realisierbar sei. Herr Büschl verweist auf die vorliegenden Darstellungen
und erläutert anhand der Visualisierung des Architekten Friedrich nochmals die
Eingriffe in die Bausubstanz und die städtebaulichen Aspekte bei einem
Außenaufzug an der Südseite. Betroffen seien das Bürgermeisterzimmer im 2.
Stock, der Sanitärbereich und ein Büro im 1. Stock. Herr Porzner ergänzt, dass er keinen Eingriff in die
Gotische Halle wünsche und man sich aus Kostengründen auch für eine achteckige
Form der Aufzugsfassade aussprechen könne. Herr Deffner appelliert, nicht in eine verfrühte Detaildiskussion
zu gehen. Heute gehe es darum einen
Grundsatzbeschluss zu treffen, welcher Standort bzw. Aufzug gewollt werde. Dies
sei ein erster Schritt zur Barrierefreiheit. Auf die Anmerkung
von Herrn Gowin, dass für das
Stadthaus ein zweiter baulicher Fluchtweg notwendig sei, da schließlich bis zu
60 Personen einer Stadtratssitzung beiwohnten, antwortet Herr Büschl, dass eine solche Überlegung nicht zwingend mit dem Bau
eines Aufzuges verbunden und erst bei einer Nutzungsänderung oder -intensivierung der
Nutzung des Stadthauses im konkreten Einzelfall angebracht sei. Frau OB Seidel stellt den Antrag von Herrn Dr. Schoen zur
Abstimmung: Das Stadthaus soll
barrierefrei erschlossen werden. Abstimmungsergebnis: Antrag wurde einstimmig angenommen. Nach einer teils
kontrovers geführten Diskussion über einen Innen- oder Außenaufzug und einem
Antrag von Frau Frauenschläger auf Beendigung der Rednerliste wird der Antrag
der SPD und BAP zur Abstimmung gestellt. Der Standort eines Außenaufzuges
an der Südseite soll weiterverfolgt werden. Das Architekturbüro Friedrich wird
mit der Planung beauftragt. Im Haushalt 2018 werden 100.000 €
Planungsnebenkosten bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 17 dagegen. Das von Frau OB
Seidel bekanntgegebene Ergebnis wird von den Stadtratsmitgliedern, die gegen
den Vorschlag gestimmt haben, nicht anerkannt. Herr Porzner beantragt eine erneute Abstimmung. Es erfolgt eine
Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten. Frau OB Seidel erklärt, dass sie zwar 18 dafür und 17
dagegen gezählt habe, dass dies allerdings anhand der Anzahl, der zu diesem
Zeitpunkt im Saal anwesenden Stadträte, nicht stimmen könne. Es müsste 18 zu 18
heißen. Somit sei der Antrag bei Stimmengleichkeit abgelehnt. Die Nachzählung ergab
also folgendes Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 18 dagegen, somit ist
der Antrag abgelehnt. Herr Schalk stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung.
Der Standort eines
Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden. Herr Forstmeier bittet darum, zunächst abzustimmen, ob ein
Innen- oder Außenaufzug gewünscht wird. Herr Nießlein erklärt, der weitestgehende Antrag sei der
Antrag für einen Außenaufzug, da dieser mit einem größeren Aufwand und einem
einschneidendem Ergebnis verbunden sei. Herr Dr. Schoen bezweifelt diese Aussage. Er betont, dass
die Grundlage für einen Aufzugsbeschluss nur ein Wettbewerb sein kann. Herr Büschl erläutert, dass tatsächlich zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht seriös feststellbar sei, ob der Aufwand in baulicher und
damit in finanzieller Hinsicht größer sei. Frau OB Seidel stellt den Antrag für einen Innenaufzug zur
Abstimmung. Für den Innenaufzug
sprechen sich 16 Stadtratsmitglieder aus. Somit ist der Antrag abgelehnt. Somit wird über den
Antrag von Herrn Schalk abgestimmt. Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden. |