Tagesordnungspunkt

TOP Ö 11: Barrierefreier Zugang zum Stadthaus - Außenaufzug

BezeichnungInhalt
Sitzung:11.09.2017   BA/008/2017 
Beschluss:In die Fraktionen verwiesen.
Vorlage:  31/035/2017 

Herr Büschl stellt die nachstehende Sitzungsvorlage anhand einer digitalen Präsentation vor.

 

In der Sitzung des Bauausschusses am 06.03.2017 wurde im Zuge von Anträgen mehrerer Stadtratsfraktionen zuletzt über das Thema (Außen-)aufzug beraten. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss hat in der Sitzung vom 07.03.2017 außerplanmäßige Mittel i. H. v. 25.000,- € für die Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus bereitgestellt.

 

Die Verwaltung hat drei Architekturbüros

 

           Peter Friedrich, Ansbach

           Feulner & Häffner, Ellingen

           Renderstueble GbR, Stuttgart (Krampulz Meyer Architekten)

 

eingeladen, eine fotorealistische Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus darzustellen. Im Vorgriff dazu wurde nochmals das Landesamt für Denkmalpflege eingebunden.

 

Ergänzend hat das Hochbau- und Bauordnungsamt selbst auch noch eine Lösung erarbeitet.

 

Darüber hinaus haben sich in der Zwischenzeit auch zwei Ansbacher Architekten (Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber) unaufgefordert des Themas „ Außenaufzug am Stadthaus“ angenommen, deren Beiträge vorgestellt werden sollen. Diese können jedoch aufgrund der Darstellung nicht mit den detaillierteren Visualisierungen direkt verglichen werden.

 

Eine Kostenschätzung in diesem Stadium wurde bisher nicht abverlangt, da hierfür das Leistungsbild der HOAI einschlägig wird und die Kosten für die drei Architekturbüros nicht mehr mit dem vorhandenen Mitteln gedeckt werden können.

 

Um dem Gremium ergänzend zu den Darstellungen der Architekten, weitere Aspekte zum jeweiligen Entwurf zu erläutern, wurden die Arbeiten unter den Kriterien:

 

           Denkmalpflegerischer Aspekt; Substanzeingriff

           Städtebaulich-denkmalpflegerischer Aspekt

           Grundrissorganisation

           Bauordnung

 

bewertet.

 

Letzterer spielt vorwiegend bei einer Betrachtung des über den Bestandsschutz hinausgehenden Aspekts eines zweiten baulichen Rettungsweges aus dem Gebäude eine Rolle.

 

Darüber hinaus wird auch der bereits ausgearbeitete Entwurf des Innenaufzuges in Vergleich gezogen.

 

Die Ergebnisse sollen im Bauausschuss anhand der Entwürfe präsentiert werden.

 

 

Zusammenfassende Stellungnahme zu den einzelnen Vorschlägen:

 

Entwurf Arch. Friedrich:

 

Der Verfasser hat über die angeforderte fotorealistische Visualisierung hinaus ein digitales dreidimensionales Modell des Stadthauses angefertigt und für eine Außenerschließung mehrere Standorte „angeboten“. Damit dies nicht in eine Beliebigkeit abgleitet, spricht sich der Verfasser jedoch als Favorit für den Bau eines Glasaufzuges am Südgiebel, sowie einer gewendelten Fluchttreppe im Norden (Montgelasplatz) aus. Bestehende Fensteröffnungen bleiben dabei weitgehend unangetastet, allerdings bedeutet der jeweilige Standort auch einen stärkeren Substanzeingriff in die jeweiligen Giebelmauern in allen Geschossen. Architektonisch gefällig stellt sich die zylindrische Form von Treppe und Aufzug dar. Der Entwurfsverfasser zitiert dabei eine dem Retro-Futurismus angelehnte Stilrichtung des sogenannten „Steampunk“, indem er die jeweiligen zylindrischen Erschließungen mit filigranen, vertikalen Stäben und horizontalen Ringprofilen in graubrauner Farbigkeit umgibt. Eine konsequente Umsetzung des Aufzugsturmes würde zwingend die Ausführung von gebogenem Glas (Kostenaspekt) voraussetzen, um nicht in seiner Qualität Einbußen zu erfahren. Ein deutliches Manko wird jedoch aus städtebaulich-denkmalpflegerischer Sicht erkennbar, indem Treppenturm und Aufzug sowohl die Gesimse der Giebel zum Dachgeschoss verdecken, als auch beide Sichtbezüge (vom Martin-Luther-Platz und Johann-Sebastian-Bach-Platz) stark beeinträchtigen. Selbst unter Verzicht des gewendelten Treppenhauses am Montgelasplatz erzeugt die Anordnung am Johann-Sebastian-Bach-Platz (Südgiebel) sowohl städtebaulich, als auch bezogen auf den Bestand des Giebels, äußerst problematische Fügungen. Lobend hervorgehoben wird der Versuch des Verfassers einen Kompromiss zwischen moderner Stahl/Glasarchitektur und der historischen Gestalt des Stadthauses mit den Sandsteingewänden zu finden.

 

 

Entwurf Feulner und Häffner Architekten:

 

Die Entwurfsverfasser lehnen eine Darstellung eines Aufzuges an den Giebelseiten konsequent ab und begründen dies damit, dass dies weder stadt- noch innenräumlich vertretbar ist. Stattdessen wird die Platzierung eines Außenaufzuges an der Ostfassade in Höhe der zweiten Fensterachse von Norden gesehen vorgeschlagen. Dadurch entsteht zwar ein vergleichsweise geringer Substanzeingriff, allerdings zieht dies auch eine nötige Überprüfung, bzw. Veränderung der Sitzordnung im ohnehin schon beengten Ratssaal nach sich, da ein Großteil der Zuschauerplätze wegfallen würde. Architektonisch zitieren die Verfasser die historischen Architekturprinzipien der Sandsteingewände bzw. Maßwerke der Gotik des Stadthauses, indem eine „zeitgemäß umgesetzte Anmutung von Maßwerk“ in Form von eingefärbtem Faserbeton vorgeschlagen wird. Die über dem Aufzugsturm noch aufgesetzte Walmbedachung ist verzichtbar und wird eher als Anbiederung an den Bestand wahrgenommen.

 

Ausgeführt werden solle der Aufzug als Eckeinsteiger. Allerdings wird durch den Versuch einer möglichst sensiblen substanzschonenden Anbindung auch eine Fläche von mehr als 3m Tiefe zwischen dem Stadthaus und St. Gumbertus beansprucht. Die bewusste Platzierung an der nördlichen zweiten Fensterachse der Ostseite ist bei allen städtebaulich negativen Positionen noch die am wenigsten beeinträchtigende Lage.

 

 

Entwurf Hochbau- und Bauordnungsamt, Stadt Ansbach:

 

Das Hochbau und Bauordnungsamt schlägt in seinem Entwurf die Verbindung von Aufzug und Treppe als zweiten baulichen Rettungsweg am Montgelasplatz vor. Damit die bestehende Sichtachse zwischen Martin-Luther-Platz und der Dreiturmfassade von St. Gumbertus möglichst wenig beeinträchtigt wird, wurde das Bauwerk um etwa 5,50 Meter vom Nordgiebel in den Montgelasplatz hinein abgerückt. Die Erschließung erfolgt deshalb über Stege im ersten und zweiten Obergeschoss. Während dieser Entwurf seinen Schwerpunkt auf der Berücksichtigung städtebaulicher Sichtbezüge und substanzschonender Aspekte setzt, erfolgt dies doch zu Lasten einer dominanten Baukörperform und vergleichsweise aufwändigen Anbindung an die jeweiligen Geschosse. Die städtebaulich-denkmalpflegerischen „Pluspunkte“ werden somit wieder aufgezehrt. Positiv hervorzuheben ist sowohl der bauordnungsrechtliche Aspekt der Schaffung eines zweiten baulichen Rettungsweges in Verbindung mit der barrierefreien Erschließung, als auch die Reaktion auf die innere Organisation des Gebäudes mit möglichst geringem Umbauaufwand.

 

 

Entwurf Krampulz + Meyer Architekten (Renderstueble.de):

 

Die Entwurfsverfasser schlagen einen neuen Erschließungsturm mit Aufzug und Wendeltreppe wie abgefragt am Südgiebel vor. Sie bedienen sich dabei in der runden organischen Ausführung von zwei unterschiedlich großen Röhren eines möglichst geringen Volumens. Zwar wird damit sowohl ein barrierefreier Zugang, als auch ein zweiter baulicher Rettungsweg geschaffen, allerdings geschieht dies (wie beim Entwurf Friedrich) auch zu Lasten der inneren Grundrissorganisation, da die Erschließung ausschließlich über die Gotische Halle des Stadthauses erfolgen soll. Die Verfasser verstehen die monolithische und monochrome Ausführung von offensichtlich hellgefärbten Sichtbeton als „additives Ornament des Bestandes“. Die auf den ersten Eindruck hin hart und abweisend wirkende Materialwahl wird durch feine Kannelierung der Oberfläche im Detail aufgelöst. Der Entwurf steht und fällt somit auch mit der Qualität der Ausführung und erzeugt zweifelsohne eine vergleichsweise starke Polarisierung zwischen Akzeptanz und Ablehnung. Im Gegensatz zu allen anderen Vorschlägen mit Glas, bzw. Stahl/Glasanbauten und Ähnlichem, liefert der Entwurf von Krampulz + Meyer jedoch erfrischende Denkanstöße. Zwar stellen die Architekten auch eine Ausführung ohne zusätzliches Fluchttreppenhaus, sowie eine Anbindung an das zweite Dachgeschoss in den Raum, dennoch ist bereits die Entscheidung zur Ausführung über das zweite OG hinaus in Reaktion auf den Bestand des Südgiebels als negativ zu bewerten. Auch hier gilt wie bei allen Entwürfen am Südgiebel, dass dadurch sowohl die Blickachse vom Johann-Sebastian-Bach-Platz auf das Rathaus, als auch die Ansicht auf den Südgiebel stark verstellt und beeinträchtigt wird.

 

 

Entwurfsskizze Architekt Manfred F. Kolb (über den Seniorenbeirat):

 

Ähnlich wie beim Vorschlag des Hochbauamtes skizziert der Verfasser einen eigenständigen Aufzugturm der mit Stegen jeweils im ersten und zweiten OG an das Stadthaus angebunden ist. Als Standort wird der Aufzugsturm in sechs Metern Abstand von der Ostfassade des Stadthauses, sehr nahe an der Fassade von St. Gumbertus präsentiert. Zwar hat auch dieser Turm mit zwei Stegen einen möglichst geringen Substanzeingriff in das Stadthaus zur Folge und die innenräumliche Situation ließe grundsätzlich dort auch die Erschließung zu. Dies würde jedoch um den Preis eines dominanten und fragwürdigen Bauwerks an einem städtebaulich sehr sensiblen Ort zwischen den beiden hochwertigen Baudenkmälern erfolgen und mit der Dreiturmfassade in Konkurrenz treten. Sowohl der Solitär des mittelalterlichen Stadthauses und die baugeschichtlich äußerst bedeutende Dreiturmfassade von St. Gumbertus vertragen kein zusätzliches Bauvolumen dieser Größenordnung zwischen sich. Unabhängig davon wäre im Gegensatz zum Entwurf des Hochbauamtes auch die Fahrverbindung zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch den knapp 3,50 Meter hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt.

 

 

Entwurf Architekt Eberhard Gruber:

 

Der Architekt bietet einen Aufzugs- und Treppenanbau am Südgiebel des Stadthauses an. Wenngleich hier im Gegensatz zu den Entwürfen Friedrich und Krampulz + Meyer auch ein Zugang von außen möglich sein soll, weist auch dieser Vorschlag die städtebaulich und architektonisch negativen Aspekte der Lösungen am Südgiebel auf. Auch der Versuch eines steilen Satteldaches identischer Neigung wie beim Stadthaus kaschiert nicht die Probleme dieses Standortes, da auch hier das umlaufende Gesims zwischen zweitem OG und DG eine unpassende gestalterische Fügung erfährt.

 

 

Gegenüberstellung zum Innenaufzug (ursprünglicher Entwurf Arch. Friedrich)

 

Der Vollständigkeit halber wird an dieser Stelle die Variante Innenaufzug ebenfalls dargestellt. Die damals erstellte Lösung hat bezogen auf den Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle, da noch im Flurbereich des Zugangs von Osten liegend. Auch muss die bauzeitliche Holzbalkendecke über dem zweiten OG nicht angegriffen werden. Selbst der Eingriff in den Erdgeschossfußboden bewegt sich denkmalpflegerisch in einem bereits überformten Bereich, da dort vor Jahrzehnten eine Fußbodenheizung verlegt wurde. Zudem findet kein Eingriff in die städtebauliche Situation und die Sichtachsen auf die verschiedenen Denkmäler im Umfeld statt. In raumorganisatorischer Hinsicht bestehen Nachteile im Bereich des östlichen Zugangs zur gotischen Halle aufgrund des Durchstiegs durch den Aufzug sowie aufgrund des Eingriffs in die Raumstruktur im 1. OG.

 

 

In der anschließenden Aussprache wird

 

  • angefragt, ob für den Innenaufzug eine zusätzliche Treppe gebaut werden müsse.

Herr Büschl verneint dies.

  • gebeten, die Angelegenheit in die Fraktionen zu verweisen. Man müsse zur Erkenntnis gelangen, dass das Gebäude nicht nur auf Grund des Sitzungssaals, sondern auch der Büros, barrierefrei werden müsse. Es sei nun zu überlegen welcher Standort bevorzugt werde, um die Thematik anschließend im Stadtrat mehrheitlich beschließen zu können.

 

Frau OB Seidel bittet das Gremium nochmals alle vorgetragenen Vorschläge in Betracht zu ziehen und auch den Innenaufzug in die Überlegungen mit aufzunehmen.

 

  • angefragt, ob der Innenaufzug für den Transport von Elektrorollstühlen geeignet sei.

Herr Büschl erklärt, dass dies grundsätzlich von dessen Größe abhängig sei.

  • angeregt, die Möglichkeit eines Aufzuges im benachbarten Baublock im Norden, mit einer Erschließung des Stadthauses über Stege, zu betrachten.
  • gebeten, den Fraktionen die vorgestellte Präsentation zur Verfügung zu stellen.
  • eingebracht, dass alle öffentlichen Gebäude in Bayern bis 2023 barrierefrei zugänglich gemacht werden sollen.
  • gebeten, das damalige Bürgerbegehren, welches sich gegen einen Aufzug richtete, nicht außer Acht zu lassen.
  • eingebracht, dass die Stadt Ansbach über einen barrierefreien Sitzungssaal zu verfügen habe, jedoch zu überlegen sei, ob dies unbedingt an bestehender Stelle umgesetzt werden müsse.
  • angefragt, ob das Dachgeschoss erschlossen werden müsse. Ohne zweiten Fluchtweg sei zu überdenken, ob Büros im Dachgeschoss legitim wären.

Herr Büschl antwortet, dass die Büros im Dachgeschoss nicht in der Nutzung intensiviert werden dürfen, alles Weitere sei über den Bestandsschutz abgedeckt.

Des Weiteren sei anzumerken, dass der Aufzug im Falle einer Anbindung über die Gotische Halle an die Öffnungszeiten des Amtes für Kultur und Tourismus gebunden wäre.

Um etwaigen Kritiken zu begegnen und die beste Lösung zu finden, wäre ein Wettbewerbsverfahren sinnvoll.

  • vorgeschlagen, den Sitzungssaal über einen Steg vom gegenüberliegenden Schreibwarenladen zu erschließen und die anderen Räumlichkeiten im Stadthaus untergeordnet zu betrachten.

Herr Büschl antwortet, dass auf alten Skizzen ein historischer Steg zwischen Stadt- und Rathaus zu sehen sei. Es sei anzumerken, dass dieser auf Grund der Geschosshöhen beider Gebäude vorstellbar gewesen wäre. Dies trifft jedoch nicht auf die beiden Vorschläge bezüglich des Schreibwarenladens und des Gebhardt-Komplexes zu.

  • eingebracht, dass das Standesamt der Stadt Ansbach einen höheren Parteiverkehr als das Stadthaus aufweise. Es wäre wünschenswert neben dem Stadthaus auch das Standesamt zu betrachten. Hier sei ein barrierefreier Zugang über den Innenhof möglich.

Herr Büschl merkt an, dass nicht nur der Parteiverkehr, sondern auch die Mitarbeiter bezüglich eines barrierefreien Ausbaus beachtet werden sollten.

Bezüglich der Erschließung des Standesamtes sei eine Überdachung des Hofes mit Aufzug sinnvoll.

 

Frau OB Seidel hält abschließend fest, dass dem Stadtrat alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und bittet das Gremium sich intensiv mit der Thematik auseinanderzusetzten. Es seien vor allem die Fragen bezüglich „Wo?“ und „in welcher Form?“ zu beantworten, wobei auch die Überlegung bezüglich des Innenaufzugs nicht vernachlässigt werden dürfe, da die Errichtung eines Außenaufzuges mit einem größeren Eingriff in die Substanz verbunden sei.


Folgende Beschlussalternativen stehen zur Verfügung:

 

Der Stadtrat nimmt die vorgestellten Visualisierungen zu den einzelnen Aufzugsstandorten am und im Stadthaus zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt:

 

A) den bereits geplanten Innenaufzug in der Planung weiter vertiefen zu lassen und hierfür die nötigen Baunebenkosten und Baukosten zum Haushalt anzumelden.

 

oder

 

B)  für den Standort an der .... -Fassade einen Planungswettbewerb vorzubereiten. Vorgabe ist eine Erreichbarkeit (Zustieg) von außen ohne Inanspruchnahme des Erdgeschosses. Die nötigen Mittel für die Durchführung des WBW einschl. Der Preisgelder i.H.v geschätzt .... € werden für den Haushalt 2018 verbindlich bereitgestellt.

 

oder

 

C) das Architekturbüro ... mit der Planung des Aufzuges an der ....Fassade zu beauftragen. Hierfür werden im HH 2018 verbindlich ...€ Planungskosten (BNK) bereitgestellt.