Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 21.09.2017 SR/008/2017 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 22, Nein: 15 |
Vorlage: | 31/035/2017 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 243 KB | ||
Übersicht Visualisierungen 30 KB |
Frau OB Seidel erklärt einleitend, dass im Bauausschuss am
12.09.2017 verschiedene Varianten
vorgestellt wurden. Die Thematik wurde nach ausführlicher Diskussion in die
Fraktionen verwiesen und Beschlussalternativen dem Gremium heute zur Verfügung
gestellt.
Herr Büschl verweist auf die ausführliche Vorlage zum
Bauausschuss und erläutert, dass für die Basis der Untersuchungen und
Visualisierung fraktionsübergreifende Anträge für einen Außenaufzug vorlagen.
Im März des Jahres wurden für die Visualisierung eines Außenaufzuges
außerplanmäßige Mittel bereitgestellt. Die Verwaltung habe drei
Architekturbüros, Peter Friedrich aus Ansbach, das Büro Feulner & Häffner
aus Ellingen und die Architekten Krampulz und Meyer aus Stuttgart eingeladen
eine Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus zu erstellen. Ergänzend
habe das Hochbauamt selbst einen Vorschlag erarbeitet. Darüber hinaus hätten
auch zwei Ansbacher Architekten, Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber,
unaufgefordert Vorschläge eingereicht. Herr Büschl erläutert die einzelnen
Vorschläge anhand einer digitalen Präsentation:
Entwurf Architekt
Friedrich:
Ø
Glasaufzug
an der Südseite
Ø
Fluchttreppe
im Norden
Ø
stärkerer
Substanzeingriff in den Giebelmauern in allen Geschossen
Ø
städtebaulich
äußerst problematische Sichtbeziehung
Entwurf Architekten
Feulner und Häffner:
Ø
Außenaufzug
an der Ostseite
Ø
Eingriff
in den Sitzungssaal
Ø
gotische
Ausführung
Ø
städtebaulich
die (noch) am wenigsten beeinträchtigende Lage
Entwurf Hochbauamt:
Ø
Turm am
Montgelasplatz
Ø
relativ
dominantes Gebäude
Ø
Erschließung
über Stege in das 1. und 2. Obergeschoss
Entwurf Krampulz
und Meyer:
Ø
Aufzug
und Wendeltreppe am Südgiebel
Ø
zwei
unterschiedlich große Röhren
Ø
erheblicher
Eingriff in die innere Grundrissorganisation
Ø
stark
polarisierend
Entwurf Architekt
Kolb (über Seniorenbeirat):
Ø
eigenständiger
Aufzugturm zwischen Gumbertuskirche und
Stadthaus
Ø
Erschließung
über Glasstege in das 1. und 2. Obergeschoss
Ø
Fahrverbindung
zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch einen knapp 3,50
m hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt.
Entwurf Architekt
Eberhard Gruber:
Ø
Aufzugs-
und Treppenanbau am Südgiebel
Ø
Zugang
von außen möglich
Ø
architektonisch
und städtebaulich denkmalpflegerisch negative Aspekte entsprechend der anderen
Entwürfe an dieser Fassade
ursprünglicher
Entwurf Innenaufzug Architekt Friedrich:
Ø
vergleichsweise
geringer Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle
Ø
geringerer
Eingriff in die Raumorganisation
Herr Büschl betont nochmals, dass es sich bislang nur
um Visualisierungen handelt und noch keine ausgearbeiteten Entwürfe vorliegen,
da dies die Honorare betreffend eine andere Dimension darstelle. Auch hatte er
damals die Visualisierungen angeregt, um die Dimension und die
städtebaulich-denkmalpflegerischen Konsequenzen eines Außenaufzuges an den
jeweiligen Standorten erkennen zu können, bevor gravierende Entscheidungen
getroffen werden. Er erklärt abschließend, dass die Verwaltung aktuell diverse Beschlussalternativen
vorgelegt habe und ergänzt, dass er die Kosten für einen Wettbewerb und die
Preisgelder auf ca. 60.000 € schätze.
Herr Stephan befürwortet weiterhin einen Innenaufzug mit
einem geringen Eingriff in die Bausubstanz und verweist auf die Stadt
Rothenburg, die ebenfalls einen Innenaufzug im Rathaus plane. Ein Sitzungssaal
im Rathauskomplex, wie von den Freien Wählern gefordert, sei, wie schon des Öfteren erläutert, nicht
möglich.
Für Herr Dr. Schoen stellt sich die
grundsätzliche Frage, ob die Verwaltung und der Sitzungssaal weiterhin im
Stadthaus angesiedelt werden müsse. Darüber solle seiner Meinung nach zuerst
beschlossen werden. Sollte dies eine Mehrheit im Stadtrat finden, gäbe es keine
Alternative zum Fahrstuhl. Dann müsse allerdings den Mitarbeitern ein 2.
Fluchtweg angeboten werden. Er stelle heute den Antrag ein klares Statement zu
geben für oder gegen den Verbleib der Verwaltung und des Sitzungssaales im
Stadthaus.
Herr Dr. Kupser ist der Meinung, dass noch nicht alle
Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen barrierefreien Sitzungssaal außerhalb
des Stadthauses zu finden. Der Sitzungssaal im Stadthaus sei nicht mehr
zeitgemäß. Städtebaulich gefalle ihm keine Variante. Vieles sei noch ungeklärt,
wie zum Beispiel auch die Möglichkeit behindertengerechter Toiletten. Seine
Fraktion sei gegen die Beschlussalternativen der Verwaltung.
Herr Meyer wünscht sich ein anderes Vorgehen. In Barrierefreiheit müsse investiert
werden und Prioritäten müssen gesetzt werden, vor allem im öffentlichen Raum.
Zunächst solle der zentrale Busumsteigeplatz „Schlossplatz“ und dann das
Standesamt behindertengerecht umgebaut werden. Barrierefreie Sitzungen könnten
im Bezirksrathaus durchgeführt werden.
Herr Seiler erklärt, er stehe einem Außenaufzug äußert
kritisch gegenüber. Er bittet zu überlegen, ob man mit dem Denkmalschutz über
einem „Deal“ verhandeln könnte, indem man anbietet, keinen Eingriff ins
Stadthaus vorzunehmen, wenn man die Erlaubnis zum Abriss des Schrammhauses
bekäme.
Herr Porzner begrüßt den Vorschlag von Herrn Seiler und
bittet darum, die Meinung des Denkmalamtes nochmals einzuholen. Ansonsten sei
seine Fraktion für einen Außenaufzug am Südgiebel, um alle 3 Stockwerke
erschließen zu können. Seines Erachtens
könne der Sitzungssaal nie barrierefrei werden, sodass weiterhin nach
Alternativen gesucht werden müsse, Räumlichkeiten für barrierefreie Sitzungen
zu finden. Er plädiere daher für weitere verwaltungsinterne Voruntersuchungen.
Herr Schalk fordert, das Stadthaus für die Verwaltung
zu erhalten. Die dazu benötigte Barrierefreiheit sei dann am besten mit einem
Außenaufzug am Südgiebel mit Erschließung aller drei Stockwerke zu erreichen.
Ansonsten müsse man im Stadthaus in den Obergeschossen Lagerräume einrichten.
Frau OB Seidel weist darauf hin, dass das Thema
Barrierefreiheit in den letzten Jahren, seitdem man sich das letzte Mal mit
einem Aufzug im Stadthaus beschäftigt habe, insgesamt bei allen Maßnahmen
stärker in den Fokus gerückt sei. Das Stadthaus sei wichtig als Arbeitsplatz,
als Anlaufstelle für Bürger und als Sitzungsort.
Herr Büschl macht deutlich, dass der Bau eines Aufzuges
nur ein Aspekt der Barrierefreiheit sei. Er schließt aufgrund der
Präzedenzfallwirkung aus, mit dem Denkmalamt, wie von Herrn Seiler
vorgeschlagen, aufrechnende Verhandlungen über einen Abriss des Schrammhauses
zu führen. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung versucht habe den fraktionsübergreifenden
Antrag zu bearbeiten und mögliche Beschlussalternativen aufzuzeigen.
Auf die Frage von Herr Sauerhammer nach der Meinung von
Frau OB Seidel zur Thematik erklärt Frau
OB Seidel. Der geringste Eingriff in die Bausubstanz sei durch einen
Innenaufzug gegeben. Der Nachteil sei hier, dass der 3. Stock nicht erschlossen
werden könnte. Einzige Alternative sei ein Außenaufzug an der Südseite, der
nicht in die gotische Halle eingreife und auch den 3. Stock mit erschließe.
Frau Koch erklärt, dass das Stadthaus als
öffentliches Gebäude der Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen
müsse. Sie plädiert für eine Realisierung auf der Nordseite, da diese im
Gegensatz zur Südseite für Passanten weniger erlebbar sei.
Herr Dr. Schoen betont, er möchte seinen Antrag
aufrechterhalten und bittet um Abstimmung, ob der Sitzungssaal und die
Verwaltung im Stadthaus verbleiben und barrierefrei ausgebaut werden solle. Im
nächsten Schritt könne man dann über einen Innen- oder Außenaufzug diskutieren.
Herr Porzner bittet um eine ordentliche Visualisierung
und weist darauf hin, dass die Problematik eines barrierefreien Stadthauses
nicht durch einen barrierefreien Sitzungssaal zu lösen sei. Hierzu sei mehr
nötig, wie barrierefreier Ausbau der Toiletten. Ein barrierefreier Sitzungssaal
sei unabdingbar, was aber nicht im Stadthaus realisierbar sei.
Herr Büschl verweist auf die vorliegenden Darstellungen
und erläutert anhand der Visualisierung des Architekten Friedrich nochmals die
Eingriffe in die Bausubstanz und die städtebaulichen Aspekte bei einem
Außenaufzug an der Südseite. Betroffen seien das Bürgermeisterzimmer im 2.
Stock, der Sanitärbereich und ein Büro im 1. Stock.
Herr Porzner ergänzt, dass er keinen Eingriff in die
Gotische Halle wünsche und man sich aus Kostengründen auch für eine achteckige
Form der Aufzugsfassade aussprechen könne.
Herr Deffner appelliert, nicht in eine verfrühte Detaildiskussion
zu gehen. Heute gehe es darum einen
Grundsatzbeschluss zu treffen, welcher Standort bzw. Aufzug gewollt werde. Dies
sei ein erster Schritt zur Barrierefreiheit.
Auf die Anmerkung
von Herrn Gowin, dass für das
Stadthaus ein zweiter baulicher Fluchtweg notwendig sei, da schließlich bis zu
60 Personen einer Stadtratssitzung beiwohnten, antwortet Herr Büschl, dass eine solche Überlegung nicht zwingend mit dem Bau
eines Aufzuges verbunden und erst bei einer Nutzungsänderung oder
-intensivierung der
Nutzung des Stadthauses im konkreten Einzelfall angebracht sei.
Frau OB Seidel stellt den Antrag von Herrn Dr. Schoen zur
Abstimmung:
Das Stadthaus soll
barrierefrei erschlossen werden.
Abstimmungsergebnis: Antrag wurde einstimmig angenommen.
Nach einer teils
kontrovers geführten Diskussion über einen Innen- oder Außenaufzug und einem
Antrag von Frau Frauenschläger auf Beendigung der Rednerliste wird der Antrag
der SPD und BAP zur Abstimmung gestellt.
Der Standort eines Außenaufzuges
an der Südseite soll weiterverfolgt werden. Das Architekturbüro Friedrich wird
mit der Planung beauftragt. Im Haushalt 2018 werden 100.000 €
Planungsnebenkosten bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 17 dagegen.
Das von Frau OB
Seidel bekanntgegebene Ergebnis wird von den Stadtratsmitgliedern, die gegen
den Vorschlag gestimmt haben, nicht anerkannt.
Herr Porzner beantragt eine erneute Abstimmung.
Es erfolgt eine
Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten.
Frau OB Seidel erklärt, dass sie zwar 18 dafür und 17
dagegen gezählt habe, dass dies allerdings anhand der Anzahl, der zu diesem
Zeitpunkt im Saal anwesenden Stadträte, nicht stimmen könne. Es müsste 18 zu 18
heißen. Somit sei der Antrag bei Stimmengleichkeit abgelehnt.
Die Nachzählung ergab
also folgendes Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 18 dagegen, somit ist
der Antrag abgelehnt.
Herr Schalk stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung.
Der Standort eines
Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.
Herr Forstmeier bittet darum, zunächst abzustimmen, ob ein
Innen- oder Außenaufzug gewünscht wird.
Herr Nießlein erklärt, der weitestgehende Antrag sei der
Antrag für einen Außenaufzug, da dieser mit einem größeren Aufwand und einem
einschneidendem Ergebnis verbunden sei.
Herr Dr. Schoen bezweifelt diese Aussage. Er betont, dass
die Grundlage für einen Aufzugsbeschluss nur ein Wettbewerb sein kann.
Herr Büschl erläutert, dass tatsächlich zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht seriös feststellbar sei, ob der Aufwand in baulicher und
damit in finanzieller Hinsicht größer sei.
Frau OB Seidel stellt den Antrag für einen Innenaufzug zur
Abstimmung.
Für den Innenaufzug
sprechen sich 16 Stadtratsmitglieder aus. Somit ist der Antrag abgelehnt.
Somit wird über den
Antrag von Herrn Schalk abgestimmt.
Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.