Tagesordnungspunkt

TOP Ö 7: Barrierefreier Zugang zum Stadthaus - Außenaufzug

BezeichnungInhalt
Sitzung:21.09.2017   SR/008/2017 
Beschluss:Mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 15
Vorlage:  31/035/2017 

Frau OB Seidel erklärt einleitend, dass im Bauausschuss am 12.09.2017  verschiedene Varianten vorgestellt wurden. Die Thematik wurde nach ausführlicher Diskussion in die Fraktionen verwiesen und Beschlussalternativen dem Gremium heute zur Verfügung gestellt.

 

Herr Büschl verweist auf die ausführliche Vorlage zum Bauausschuss und erläutert, dass für die Basis der Untersuchungen und Visualisierung fraktionsübergreifende Anträge für einen Außenaufzug vorlagen. Im März des Jahres wurden für die Visualisierung eines Außenaufzuges außerplanmäßige Mittel bereitgestellt. Die Verwaltung habe drei Architekturbüros, Peter Friedrich aus Ansbach, das Büro Feulner & Häffner aus Ellingen und die Architekten Krampulz und Meyer aus Stuttgart eingeladen eine Visualisierung eines Außenaufzuges am Stadthaus zu erstellen. Ergänzend habe das Hochbauamt selbst einen Vorschlag erarbeitet. Darüber hinaus hätten auch zwei Ansbacher Architekten, Manfred F. Kolb und Eberhard Gruber, unaufgefordert Vorschläge eingereicht. Herr Büschl erläutert die einzelnen Vorschläge anhand einer digitalen Präsentation:

 

Entwurf Architekt Friedrich:

Ø  Glasaufzug an der Südseite

Ø  Fluchttreppe im Norden

Ø  stärkerer Substanzeingriff in den Giebelmauern in allen Geschossen

Ø  städtebaulich äußerst problematische Sichtbeziehung

 

Entwurf Architekten Feulner und Häffner:

Ø  Außenaufzug an der Ostseite

Ø  Eingriff in den Sitzungssaal

Ø  gotische Ausführung

Ø  städtebaulich die (noch) am wenigsten beeinträchtigende Lage

 

Entwurf Hochbauamt:

Ø  Turm am Montgelasplatz

Ø  relativ dominantes Gebäude

Ø  Erschließung über Stege in das 1. und 2. Obergeschoss

 

Entwurf Krampulz und Meyer:

Ø  Aufzug und Wendeltreppe am Südgiebel

Ø  zwei unterschiedlich große Röhren

Ø  erheblicher Eingriff in die innere Grundrissorganisation

Ø  stark polarisierend

 

Entwurf Architekt Kolb (über Seniorenbeirat):

Ø  eigenständiger Aufzugturm zwischen Gumbertuskirche und  Stadthaus

Ø  Erschließung über Glasstege in das 1. und 2. Obergeschoss

Ø  Fahrverbindung zwischen Johann-Sebastian-Bach-Platz und Montgelasplatz durch einen knapp 3,50 m hohen Bereich unter den Stegen stärker beeinträchtigt.

 

Entwurf Architekt Eberhard Gruber:

Ø  Aufzugs- und Treppenanbau am Südgiebel

Ø  Zugang von außen möglich

Ø  architektonisch und städtebaulich denkmalpflegerisch negative Aspekte entsprechend der anderen Entwürfe an dieser Fassade

 

ursprünglicher Entwurf Innenaufzug Architekt Friedrich:

Ø  vergleichsweise geringer Substanzeingriff keine Auswirkungen auf die gotische Halle

Ø  geringerer Eingriff in die Raumorganisation

 

Herr Büschl betont nochmals, dass es sich bislang nur um Visualisierungen handelt und noch keine ausgearbeiteten Entwürfe vorliegen, da dies die Honorare betreffend eine andere Dimension darstelle. Auch hatte er damals die Visualisierungen angeregt, um die Dimension und die städtebaulich-denkmalpflegerischen Konsequenzen eines Außenaufzuges an den jeweiligen Standorten erkennen zu können, bevor gravierende Entscheidungen getroffen werden. Er erklärt abschließend, dass die Verwaltung aktuell diverse Beschlussalternativen vorgelegt habe und ergänzt, dass er die Kosten für einen Wettbewerb und die Preisgelder auf ca. 60.000 € schätze.

 

Herr Stephan befürwortet weiterhin einen Innenaufzug mit einem geringen Eingriff in die Bausubstanz und verweist auf die Stadt Rothenburg, die ebenfalls einen Innenaufzug im Rathaus plane. Ein Sitzungssaal im Rathauskomplex, wie von den Freien Wählern gefordert,  sei, wie schon des Öfteren erläutert, nicht möglich.

 

Für Herr Dr. Schoen stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Verwaltung und der Sitzungssaal weiterhin im Stadthaus angesiedelt werden müsse. Darüber solle seiner Meinung nach zuerst beschlossen werden. Sollte dies eine Mehrheit im Stadtrat finden, gäbe es keine Alternative zum Fahrstuhl. Dann müsse allerdings den Mitarbeitern ein 2. Fluchtweg angeboten werden. Er stelle heute den Antrag ein klares Statement zu geben für oder gegen den Verbleib der Verwaltung und des Sitzungssaales im Stadthaus.

 

Herr Dr. Kupser ist der Meinung, dass noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, einen barrierefreien Sitzungssaal außerhalb des Stadthauses zu finden. Der Sitzungssaal im Stadthaus sei nicht mehr zeitgemäß. Städtebaulich gefalle ihm keine Variante. Vieles sei noch ungeklärt, wie zum Beispiel auch die Möglichkeit behindertengerechter Toiletten. Seine Fraktion sei gegen die Beschlussalternativen der Verwaltung.

 

Herr Meyer wünscht sich ein anderes Vorgehen. In Barrierefreiheit müsse investiert werden und Prioritäten müssen gesetzt werden, vor allem im öffentlichen Raum. Zunächst solle der zentrale Busumsteigeplatz „Schlossplatz“ und dann das Standesamt behindertengerecht umgebaut werden. Barrierefreie Sitzungen könnten im Bezirksrathaus durchgeführt werden.

 

Herr Seiler erklärt, er stehe einem Außenaufzug äußert kritisch gegenüber. Er bittet zu überlegen, ob man mit dem Denkmalschutz über einem „Deal“ verhandeln könnte, indem man anbietet, keinen Eingriff ins Stadthaus vorzunehmen, wenn man die Erlaubnis zum Abriss des Schrammhauses bekäme.

 

Herr Porzner begrüßt den Vorschlag von Herrn Seiler und bittet darum, die Meinung des Denkmalamtes nochmals einzuholen. Ansonsten sei seine Fraktion für einen Außenaufzug am Südgiebel, um alle 3 Stockwerke erschließen zu können.  Seines Erachtens könne der Sitzungssaal nie barrierefrei werden, sodass weiterhin nach Alternativen gesucht werden müsse, Räumlichkeiten für barrierefreie Sitzungen zu finden. Er plädiere daher für weitere verwaltungsinterne Voruntersuchungen.

 

Herr Schalk fordert, das Stadthaus für die Verwaltung zu erhalten. Die dazu benötigte Barrierefreiheit sei dann am besten mit einem Außenaufzug am Südgiebel mit Erschließung aller drei Stockwerke zu erreichen. Ansonsten müsse man im Stadthaus in den Obergeschossen Lagerräume einrichten.

 

Frau OB Seidel weist darauf hin, dass das Thema Barrierefreiheit in den letzten Jahren, seitdem man sich das letzte Mal mit einem Aufzug im Stadthaus beschäftigt habe, insgesamt bei allen Maßnahmen stärker in den Fokus gerückt sei. Das Stadthaus sei wichtig als Arbeitsplatz, als Anlaufstelle für Bürger und als Sitzungsort.

 

Herr Büschl macht deutlich, dass der Bau eines Aufzuges nur ein Aspekt der Barrierefreiheit sei. Er schließt aufgrund der Präzedenzfallwirkung aus, mit dem Denkmalamt, wie von Herrn Seiler vorgeschlagen, aufrechnende Verhandlungen über einen Abriss des Schrammhauses zu führen. Er weist darauf hin, dass die Verwaltung versucht habe den fraktionsübergreifenden Antrag zu bearbeiten und mögliche Beschlussalternativen aufzuzeigen.

 

Auf die Frage von Herr Sauerhammer nach der Meinung von Frau OB Seidel zur Thematik erklärt Frau OB Seidel. Der geringste Eingriff in die Bausubstanz sei durch einen Innenaufzug gegeben. Der Nachteil sei hier, dass der 3. Stock nicht erschlossen werden könnte. Einzige Alternative sei ein Außenaufzug an der Südseite, der nicht in die gotische Halle eingreife und auch den 3. Stock mit erschließe.

 

Frau Koch erklärt, dass das Stadthaus als öffentliches Gebäude der Nutzung durch die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen müsse. Sie plädiert für eine Realisierung auf der Nordseite, da diese im Gegensatz zur Südseite für Passanten weniger erlebbar sei.

 

Herr Dr. Schoen betont, er möchte seinen Antrag aufrechterhalten und bittet um Abstimmung, ob der Sitzungssaal und die Verwaltung im Stadthaus verbleiben und barrierefrei ausgebaut werden solle. Im nächsten Schritt könne man dann über einen Innen- oder Außenaufzug diskutieren.

 

Herr Porzner bittet um eine ordentliche Visualisierung und weist darauf hin, dass die Problematik eines barrierefreien Stadthauses nicht durch einen barrierefreien Sitzungssaal zu lösen sei. Hierzu sei mehr nötig, wie barrierefreier Ausbau der Toiletten. Ein barrierefreier Sitzungssaal sei unabdingbar, was aber nicht im Stadthaus realisierbar sei.

 

Herr Büschl verweist auf die vorliegenden Darstellungen und erläutert anhand der Visualisierung des Architekten Friedrich nochmals die Eingriffe in die Bausubstanz und die städtebaulichen Aspekte bei einem Außenaufzug an der Südseite. Betroffen seien das Bürgermeisterzimmer im 2. Stock, der Sanitärbereich und ein Büro im 1. Stock.

 

Herr Porzner ergänzt, dass er keinen Eingriff in die Gotische Halle wünsche und man sich aus Kostengründen auch für eine achteckige Form der Aufzugsfassade aussprechen könne.

 

Herr Deffner appelliert, nicht in eine verfrühte Detaildiskussion zu gehen.  Heute gehe es darum einen Grundsatzbeschluss zu treffen, welcher Standort bzw. Aufzug gewollt werde. Dies sei ein erster Schritt zur Barrierefreiheit.

 

Auf die Anmerkung von Herrn Gowin, dass für das Stadthaus ein zweiter baulicher Fluchtweg notwendig sei, da schließlich bis zu 60 Personen einer Stadtratssitzung beiwohnten, antwortet Herr Büschl, dass eine solche Überlegung nicht zwingend mit dem Bau eines Aufzuges verbunden und erst bei einer Nutzungsänderung oder

-intensivierung der Nutzung des Stadthauses im konkreten Einzelfall angebracht sei.

 

Frau OB Seidel stellt den Antrag von Herrn Dr. Schoen zur Abstimmung:

 

Das Stadthaus soll barrierefrei erschlossen werden.

 

Abstimmungsergebnis: Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

Nach einer teils kontrovers geführten Diskussion über einen Innen- oder Außenaufzug und einem Antrag von Frau Frauenschläger auf Beendigung der Rednerliste wird der Antrag der SPD und BAP zur Abstimmung gestellt.

 

Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden. Das Architekturbüro Friedrich wird mit der Planung beauftragt. Im Haushalt 2018 werden 100.000 € Planungsnebenkosten bereitgestellt.

 

Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 17 dagegen.

 

Das von Frau OB Seidel bekanntgegebene Ergebnis wird von den Stadtratsmitgliedern, die gegen den Vorschlag gestimmt haben, nicht anerkannt.

Herr Porzner beantragt eine erneute Abstimmung.

Es erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 20 Minuten.

 

Frau OB Seidel erklärt, dass sie zwar 18 dafür und 17 dagegen gezählt habe, dass dies allerdings anhand der Anzahl, der zu diesem Zeitpunkt im Saal anwesenden Stadträte, nicht stimmen könne. Es müsste 18 zu 18 heißen. Somit sei der Antrag bei Stimmengleichkeit abgelehnt.

 

Die Nachzählung ergab also folgendes Abstimmungsergebnis: 18 dafür und 18 dagegen, somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Herr Schalk stellt den folgenden Antrag zur Abstimmung.

Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.

 

Herr Forstmeier bittet darum, zunächst abzustimmen, ob ein Innen- oder Außenaufzug gewünscht wird.

 

Herr Nießlein erklärt, der weitestgehende Antrag sei der Antrag für einen Außenaufzug, da dieser mit einem größeren Aufwand und einem einschneidendem Ergebnis verbunden sei.

 

Herr Dr. Schoen bezweifelt diese Aussage. Er betont, dass die Grundlage für einen Aufzugsbeschluss nur ein Wettbewerb sein kann.

 

Herr Büschl erläutert, dass tatsächlich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös feststellbar sei, ob der Aufwand in baulicher und damit in finanzieller Hinsicht größer sei.

 

Frau OB Seidel stellt den Antrag für einen Innenaufzug zur Abstimmung.

 

Für den Innenaufzug sprechen sich 16 Stadtratsmitglieder aus. Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

Somit wird über den Antrag von Herrn Schalk abgestimmt.


Der Standort eines Außenaufzuges an der Südseite soll weiterverfolgt werden.