1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung für städtische Asylbewerberunterkünfte

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22.11.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
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Herr Kleinlein trägt vor:

 

Die Asyldurchführungsverordnung wurde von der Bayerischen Staatsregierung mit Wirkung vom 01.09.2016 geändert.

 

Die Gebührensatzung zur Satzung für städtische Asylbewerberunterkünfte ist entsprechend zu ändern.

 

Bisher betrugen die Gebühren für Unterkunft und Heizung für alleinstehende oder einem Haushalt vorstehende Personen monatlich 185,-- €, für Haushaltsangehörige monatlich 65,-- €. Die genauen Gebührensätze ergeben sich aus § 1 der Änderungssatzung.

 

Es gibt hier noch einige Nachfragen durch Herrn Seiler, Herrn Reisner und Herrn Illig, da hier der Sachverhalt nicht ganz verständlich ist.

 

Herr Kleinlein erläuterte hierzu noch einmal ausführlich die Satzung und teilte hierzu ergänzend mit, dass es für die Anwendbarkeit der Satzung auf den jeweiligen Stand des Asylverfahrens ankäme.


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat, die 1. Änderungssatzung zur Satzung für städtische Asylbewerberunterkünfte in der Fassung des Entwurfs vom 26.10.2016 erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

29.11.2016 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein verweist auf die Ausführungen und die einstimmige Beschlussempfehlung im HFWA.

 

Auf Anfrage teilt Herr Nießlein mit, dass aufgrund der mit Wirkung vom 1.9.2016 geänderten Asyldurchführungsverordnung von der Bayerischen Staatsregierung die Gebührensatzung zur Satzung für städtische Asylbewerberunterkünfte entsprechend zu ändern ist


Beschluss entsprechend der Beschlussempfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 22.11.2016:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Satzung für städtische Asylbewerberunterkünfte in der Fassung des Entwurfs vom 26.10.2016 wird erlassen. Die Änderungssatzung ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1 der Niederschrift).