Rechenschaftsbericht 2015

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31.05.2016 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss8öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck führt den Sachverhalt aus.

 

Der Haushaltsplan 2015 wurde auf der Basis der im Herbst 2014 bekannten Daten mit weniger Optimismus als üblich, aber einer Menge neuer Vorhaben vom Stadtrat mehrheitlich beschlossen.

Viele Prognosen, Schätzungen und Vorausberechnungen sind annähernd eingetroffen und haben die positive wirtschaftliche und finanzielle Grundstimmung bestätigt.

Hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen und unbegleiteten Minderjährigen haben sich im Haushaltvollzug deutliche Veränderungen ergeben.

 

Die anhand der Orientierungsdaten und der Steuerschätzung vorsichtig kalkulierten Steuereinnahmen konnten teilweise deutlich übertroffen werden.

Insbesondere die Gewerbesteuer mit netto rd. 3,25 Mio. € höheren Einnahmen trägt zu dem positiven Jahresabschluss 2015 maßgebend bei. Bereits während des Jahres 2015 wurde mehrmals auf diesen erfreulichen Umstand hingewiesen.

Überraschend und Ausdruck der enorm guten wirtschaftlichen Lage sind die um 0,9 Mio. € höheren Einnahmen aus der Beteiligung an der Einkommensteuer. Die Kalkulation anhand der Steuerschätzung vom November 2014 wurde deutlich übertroffen.

 

Neben den genannten höheren Steuereinnahmen hat der Gesamtbereich Asyl, Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige in Ausgaben und Einnahmen den Haushalt 2015 stark erhöht.

Die Stadt Ansbach geht davon aus, dass die Sachkosten für Betreuung der Flüchtlinge weitgehend durch staatliche Zuweisungen ersetzt werden. Aufgrund der hohen Belastung der Mitarbeiter bei der Stadt Ansbach aber auch bei der Regierung von Mittelfranken hinken die Kostenabrechnungen einige Monate hinterher. Hier bestehen hinsichtlich der Kostenerstattung noch Unsicherheiten.

Bekannt und absehbar ist, dass insbesondere die Verwaltungskosten den Kommunen für die Betreuung der Flüchtlinge nicht erstattet werden. Beim Thema Personalkosten werde Herr Schwarzbeck noch einmal kurz auf diesen Punkt eingehen.

 

Die Verwaltung hat einen umfangreichen und aussagekräftigen Rechenschaftsbericht erstellt, der als Unterlage für diese Sitzung zur Verfügung steht.

Herr Schwarzbeck geht auf folgende wichtige Punkte noch etwas näher ein:

 

 

Freie Finanzspanne / Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt:

 

Die erfreulich hohen Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligungen sind die Grundlage für die hohe Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt von 3 Mio. € über dem Haushaltsansatz.

Die freie Finanzspanne für Investitionen beträgt über 10 Mio. € und hat sich gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Auch bei der Genehmigung des Haushalts 2016 wurde seitens der Regierung von Mittelfranken die geplante hohe freie Finanzspanne positiv erwähnt.

 

 

Allgemeine Rücklage:

 

Der Allgemeinen Rücklage wurden im Haushaltsjahr 2015 für über- und außerplanmäßige Investitionen Mittel in Höhe von 545.000 € entnommen. Die im Haushaltsplan veranschlagte Entnahme aus der Rücklage wurde nur in Höhe von 180.000 € vollzogen.

Nach der Zuführung des Sollüberschusses aus dem Jahr 2015 hat die allgemeine Rücklage zum 31.12.2015  einen Stand von                                                        4.540.479 €.

Dies sind mehr als 3,5 Mio. € über der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage. Dieser Rücklagenbestand ist eine gute Basis, um auch in Jahren mit geringeren Steuereinnahmen notwendige Investitionen leisten zu können.

 

Neben der Allgemeinen Rücklage bestehen noch Sonderrücklagen für Stiftungen und kostenrechnende Einrichtungen, die auf Seite 12 und 13 des Rechenschaftsberichts einzeln aufgeführt sind.

Die Überschüsse bei der Abfallbeseitigung und der Bauschuttdeponie, die in „Sonderrücklagen Gebührenschwankungen“ geparkt sind,  werden den Bürgern bei der nächsten Gebührenkalkulation durch entsprechend günstigere Gebühren zurückgegeben.

 

Verschuldung / Kreditaufnahme:

 

Die Aufnahme von Krediten wurde, wie in den letzten Jahren, möglichst hinausgezögert, da die Kassenkredite zur Zwischenfinanzierung von Liquiditätsengpässen zu sehr niedrigen Zinssätzen aufgenommen werden können.

Die Soll-Verschuldung zum 31.12.2015 (aufgenommene Kredite plus Haushaltsreste plus Kassenreste) beträgt                                                                                       21.771.011 €.  

Die Soll-Pro-Kopf-Verschuldung beträgt auf der Basis des Einwohnerstandes vom 31.12.2014 derzeit 544 €.

Aus den Haushaltsjahren 2014 und 2015 bestehen noch Ermächtigungen zur Kreditaufnahme in Höhe von 1.284.800 €, die in der genannten Soll-Verschuldung enthalten sind.

Die Ist-Verschuldung liegt am 31.12.2015 bei                                       20.486.211 €.

 

Die Belastung für Zins und Tilgung betrug im Jahr 2015 nur            39 Euro je Einwohner.

Diese geringe Belastung der laufenden aber auch der zukünftigen Haushaltspla-

nungen lässt die dringend notwendigen Spielräume für Investitionen in die Zukunft.

 

 

Personalausgaben:

 

Die tatsächlich notwendigen Personalausgaben in 2015 übersteigen die Haushaltsplanung um 1,07 Mio. €  Die Gründe hierfür sind u. a. tarifliche und gesetzliche Lohn- und Besoldungssteigerungen, die über der Kalkulation zum Haushalt 2015 liegen.

Auch für die Betreuung der Flüchtlinge sind zusätzliche Personalaufwendungen entstanden. Diese werden nur teilweise (z. B. Hausmeister) erstattet. Insbesondere die Kosten für das zusätzliche Verwaltungspersonal verbleiben bei der Stadt Ansbach.

Durch die Einigung mit dem Personalrat hinsichtlich der leistungsorientierten Bezahlung entstanden 2015 Lohnzahlungen für mehrere zurückliegende Jahre. Dies wirkte sich mit annähernd 500.000 € auf die Personalkosten 2015 aus.

Rein statistisch gesehen sind die Personalkosten 2015 um rund 4,6 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen.

 

 

Investitionen / Vermögenshaushalt:

 

Der Vermögenshaushalt schließt mit Einnahmen und Ausgaben von  18.745.402 € ab.

Aus Eigenmitteln wurden rd. 75 % finanziert. Der Rest wurde über Herstellungsbeiträge, staatlichen Zuweisungen und Zuschüssen, Verkaufserlöse aus Grundstücksgeschäften sowie durch die im Haushaltsplan veranschlagten Kreditaufnahmen finanziert.

Zu den Investitionen und Investitionszuschüssen bleibt festzustellen, dass nach dem Verwaltungsvorschlag diese mit 13,5 Mio. € abschließen. Reguläre Tilgungen von 1,1 Mio. €, Umschuldungen, Deckung des Fehlbetrags 2013 sowie die Zuführungen zu den Rücklagen sind die weiteren Ausgaben des Vermögenshaushalts.

 

Die Abwicklung des Vermögenshaushalts erfolgte weitgehend im Rahmen der Haushaltsplanung. Die Zuführung zur allgemeinen Rücklage ist die größte Abweichung. Die sonstigen Abweichungen sowie die noch zu beschließenden Mittelbereitstellungen sind im Rechenschaftsbericht sowie in den Anlagen hierzu übersichtlich dargestellt.

 

 

Abschließende Bemerkungen:

 

Der Kämmerer nutzt den Jahresabschluss eines Haushaltsjahres immer auch für Ausblicke auf die zukünftigen Herausforderungen, auf bestehende finanzielle Risiken und Ereignisse, die sich finanziell erheblich auswirken können.

Im Einzelnen verweist Herr Schwarzbeck hierzu auf die Seiten 27 und 28 des vorliegenden Rechenschaftsberichts.

 


Beschluss:

 

Der HFWA empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

Die Punkte a) bis e) auf Seite 29 des allen Stadträten vorliegenden Rechenschafts-berichts werden zur Haushaltsrechnung 2015 beschlossen.

Die Ausführungen auf Seite 29 des Rechenschaftsberichts sind Teil dieses Be-schlusses.

 

 

            Zur Haushaltsrechnung 2015 werden folgende Beschlüsse beantragt:

 

 

            a)      Der Soll-Überschuss in Höhe von                                          2.384.509,76 €

                     wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

            b)      Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

                     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                   385.722,81 €

                     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                 9.469.988,52 €

 

                     sowie der Haushaltseinnahmereste                                                        

                     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                    2.235.896,87 €

                    

                     wird endgültig genehmigt.

 

 

            c)      Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen

                     Ausgaben

 

                      im Verwaltungshaushalt in Höhe von                                      2.322.862,87 €

                     im Vermögenshaushalt  in Höhe von                                          810.101,21 €

 

                     zusammen:                                                                                    3.132.964,08 €

                     werden genehmigt.

 

 

            d)      Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Jahresabschluss

 

                     im Verwaltungshaushalt

 

                     - bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben von jeweils 115.580.844,24 €

 

                     - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögens-

                       haushalt mit                                                                              11.284.390,17 €

 

 

                     und im Vermögenshaushalt

 

                     - bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben von jeweils 18.745.402,52 €

 

                     dient zur Kenntnis.

 

 

            e)      Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.

07.06.2016 Stadtrat8öffentlichEntscheidung  
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Herr Schwarzbeck verweist auf den ausführlichen Sachvortrag und die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 31.05.2016 und trägt Eckpunkte aus dem Sachbericht vor.

 

Ø  Die Gewerbesteuer habe sich 2015 äußert positiv entwickelt und trug mit rund 3,25 Mio € maßgeblich zu einem positiven Jahresabschluss 2015 bei

Ø  die gute wirtschaftliche Lage brachte eine höhere Einnahmen von 0,9 Mio. € aus der Beteiligung an der Einkommensteuer

Ø  die Bereiche Asyl, Flüchtlinge und unbegleitete Minderjährige habe durch Mehreinnahmen und Ausgaben den Haushalt stark erhöht. Leider konnten die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2015 noch nicht vollständig abgerechnet werden. Man werde aber versuchen die höchstmögliche Kostenerstattung zu erhalten.

Ø  Durch die hohen Einnahmen aus Steuern und Steuerbeteiligung konnten 3 Mio. €  mehr vom Verwaltungshaushalt dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

Ø  Die freie Finanzspanne von über 10 Mio. €. ist ein sehr guter Wert. Bei der Genehmigung des Haushaltes 2016 von der Regierung von Mittelfranken wurde eine freie Finanzspanne von über 10 Mio € als sehr positive Entwicklung herausgestellt.

Ø  Die Rücklagen habe zum 31.12.2015 rund 4,5 Mio. € betragen

Ø  Die Ist-Verschuldung lag am 31.12.2015 bei rund 20 Mio.€

Ø  Die Belastung für Zins und Tilgung betrug im Jahr 2015 nur 39 € je Einwohner.


Beschluss entsprechend der Empfehlung aus dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss vom 31.05.2016:

 

Die Punkte a) bis e) auf Seite 29 des allen Stadträten vorliegenden Rechenschafts-berichts werden zur Haushaltsrechnung 2015 beschlossen.

 

Die Ausführungen auf Seite 29 des Rechenschaftsberichts sind Teil dieses Be-schlusses.

 

            Zur Haushaltsrechnung 2015 werden folgende Beschlüsse beantragt:

 

 

            a)      Der Soll-Überschuss in Höhe von                                          2.384.509,76 €

                     wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

 

            b)      Die Übertragung der Haushaltsausgabereste

 

                     des Verwaltungshaushalts in Höhe von                                   385.722,81 €

                     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                 9.469.988,52 €

 

                     sowie der Haushaltseinnahmereste                                                        

                     des Vermögenshaushalts in Höhe von                                2.235.896,87 €

                    

                     wird endgültig genehmigt.

 

 

            c)      Die bei der Rechnungslegung festgestellten über- und außerplanmäßigen

                     Ausgaben

 

                     im Verwaltungshaushalt in Höhe von                                      2.322.862,87 €

                     im Vermögenshaushalt  in Höhe von                                          810.101,21 €

                                                                                                                            -----------------------

                     zusammen:                                                                                    3.132.964,08 €

                     werden genehmigt.

 

 

            d)      Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Jahresabschluss

 

                     im Verwaltungshaushalt

 

                     - bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben von jeweils 115.580.844,24 €

 

                     - hierin enthalten die Zuführung an den Vermögens-

                       haushalt mit                                                                              11.284.390,17 €

 

 

                     und im Vermögenshaushalt

 

                     - bereinigte Soll-Einnahmen und -Ausgaben von jeweils 18.745.402,52 €

 

                     dient zur Kenntnis.

 

 

            e)      Die Jahresrechnung ist entsprechend Art. 103 GO örtlich zu prüfen.