Breitbandförderprogramm:

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24.11.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau OB Seidel begrüßt Herrn Langer von der Breitbandberatung Bayern.

 

Herr Langer trägt seine PowerPoint-Präsentation vor:                (siehe Anlage zu TOP 1)

 

Frau OB Seidel bedankt sich bei Herrn Langer für seinen ausführlichen Vortrag und führt weiter aus, dass der Stadtrat am 30.06.2015 beschlossen habe, ins bayerische Förderprogramm „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ einzusteigen und die erforderlichen Maßnahmen zur Vergabeentscheidung durchzuführen.

 

Das Förderprogramm verfolge das Ziel, alle Wohn- und Gewerbegebiete mit gegenwärtiger Versorgung von weniger als 30 Mbit/s mit besseren Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vor allem in den Ansbacher Ortsteilen seien Breitbandanschlüsse mit weniger als 30 Mbit/s zu finden, sodass dort Aussichten auf Fördergelder für Ausbaumaßnahmen bestehen.

 

Herr Dr. Bucka möchte wissen, wie lange es dauern werde, bis die Netze in Betrieb gehen könnten.

 

Herr Langer antwortet, dass Ende April im Gremium darüber entschieden werden könne. Danach werden die Arbeiten ausgeschrieben und anschließend Kooperationsverträge mit den Anbietern geschlossen. Die Netze könnten dann evtl. ab Mai 2017 in Betrieb gehen.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, die Ergebnisse der Markterkundung zu veröffentlichen und binnen vier Wochen nach Veröffentlichung der Markterkundung den Start des Auswahlverfahrens mit einer Mindestleistung in den Gewerbegebieten von mind. 100 Mbit/s im Downstream und mind. 10 Mbit/s im Upstream sowie in den übrigen Ortsteilen von mind. 30 MBit/s im Downstream sowie 2 MBit/s im Upstream über das Portal www.schnelles-internet-in-bayern.de zu vollziehen.

01.12.2015 Stadtrat1öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Albrecht informiert, dass im HFWA bereits ausführlich berichtet wurde und er deshalb die Thematik heute nur noch kurz zusammenfassen möchte.

 

Der Stadt Ansbach stehen max. 740.000 Euro Fördersumme im Rahmen des Breitbandförderprogramms zur Verfügung. Hinzu kommen noch 50.000 € für interkommunale Zusammenarbeit. Die Markterkundung habe ergeben, dass in den von Vodafone Kabel Deutschland versorgten Gebieten und in den Bereichen, die von der Telekom Deutschland bzw. von den Stadtwerken Ansbach mit mehr als 30 MBit/s versorgt werden, keine Förderung möglich sei.

 

Herr Albrecht stellt anhand einer graphischen Darstellung die einzelnen Erschließungsgebiete dar.

 

Er berichtet, die Zielsetzung sei, dass alle Anschlussnehmer in diesen Gebieten mindesten 30 MBit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload erhalten. Für Gewerbegebiete sollen mindestens 100 MBit/s. im Download und 10 MBit/s. im Upload vorgegeben werden

 

Die nächsten Schritte seien nun die Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung (Schritt 3) und die Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Schritt 4) durch eine öffentliche Ausschreibung. Hierfür ist eine Veröffentlichung auf dem Portal www.schnelles-internet-in-bayern.de vorzunehmen. Schritt 4 muss nach Vorgabe des Breitbandförderprogramms innerhalb von vier Wochen nach Schritt 3 erfolgen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 24.11.2015:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Markterkundung zu veröffentlichen und binnen vier Wochen nach Veröffentlichung der Markterkundung den Start des Auswahlverfahrens mit einer Mindestleistung in den Gewerbegebieten von mind. 100 MBit/s im Downstream und mind. 10 MBit/s im Upstream sowie in den übrigen Ortsteilen von mind. 30 MBit/s im Downstream sowie 2 MBit/s im Upstream über das Portal www.schnelles-internet-in-bayern.de zu vollziehen.