Tagesordnungspunkt

TOP Ö 1: Breitbandförderprogramm:
Bericht über das Markterkundungsverfahren und Beschluss über weiteres Vorgehen

BezeichnungInhalt
Sitzung:01.12.2015   SR/011/2015 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  20/005/2015 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Albrecht informiert, dass im HFWA bereits ausführlich berichtet wurde und er deshalb die Thematik heute nur noch kurz zusammenfassen möchte.

 

Der Stadt Ansbach stehen max. 740.000 Euro Fördersumme im Rahmen des Breitbandförderprogramms zur Verfügung. Hinzu kommen noch 50.000 € für interkommunale Zusammenarbeit. Die Markterkundung habe ergeben, dass in den von Vodafone Kabel Deutschland versorgten Gebieten und in den Bereichen, die von der Telekom Deutschland bzw. von den Stadtwerken Ansbach mit mehr als 30 MBit/s versorgt werden, keine Förderung möglich sei.

 

Herr Albrecht stellt anhand einer graphischen Darstellung die einzelnen Erschließungsgebiete dar.

 

Er berichtet, die Zielsetzung sei, dass alle Anschlussnehmer in diesen Gebieten mindesten 30 MBit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload erhalten. Für Gewerbegebiete sollen mindestens 100 MBit/s. im Download und 10 MBit/s. im Upload vorgegeben werden

 

Die nächsten Schritte seien nun die Veröffentlichung des Ergebnisses der Markterkundung (Schritt 3) und die Veröffentlichung der Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Schritt 4) durch eine öffentliche Ausschreibung. Hierfür ist eine Veröffentlichung auf dem Portal www.schnelles-internet-in-bayern.de vorzunehmen. Schritt 4 muss nach Vorgabe des Breitbandförderprogramms innerhalb von vier Wochen nach Schritt 3 erfolgen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt- Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 24.11.2015:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Markterkundung zu veröffentlichen und binnen vier Wochen nach Veröffentlichung der Markterkundung den Start des Auswahlverfahrens mit einer Mindestleistung in den Gewerbegebieten von mind. 100 MBit/s im Downstream und mind. 10 MBit/s im Upstream sowie in den übrigen Ortsteilen von mind. 30 MBit/s im Downstream sowie 2 MBit/s im Upstream über das Portal www.schnelles-internet-in-bayern.de zu vollziehen.