Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
24.11.2015 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 3 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck
führt aus: Für die
Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender seien
die Jugendämter zuständig. Im Zusammenhang mit
der kurzfristigen Zuteilung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge wurden
zum 01.08.2015 zwei Gebäude angemietet. Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten wurden hierfür mit
Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 14.08.2015 außerplanmäßig 65.000,00
€ bereitgestellt. Die Begutachtung eines Gebäudes nach einem Trägerwechsel ergab, dass für
bauliche Veränderungen sowie Mobiliarausstattung zusätzlich nochmals 25.000,00 € benötigt werden. Die
Mittelbereitstellung erfolgte nochmals durch eine dringliche Anordnung nach
Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste
reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte. Die bei der
Entscheidung vorgesehene Deckung der zusätzlichen Mittel sei durch Kostenersatz
des Freistaates Bayern nicht gegeben. Nur die laufenden Kosten werden durch den
Freistaat Bayern gedeckt. Investitionen der
Kommunen werden nach Aussage der Regierung von Mittelfranken nicht ersetzt. Ebenso fallen Kosten
für junge Volljährige nicht unter die Kostenübernahme des Freistaates Bayern. Herr Schalk möchte
wissen, um welche zwei Gebäude und um wieviel Personen es sich handelt. Herr Schwarzbeck
antwortet, dass es sich um zwei privat angemietete Wohnhäuser in Eyb und
Kurzendorf, für jeweils bis zu 15 unbegleitete Minderjährige, handle. | |||||||
01.12.2015 Stadtrat | 3 | öffentlich | Kenntnisnahme | ||||
Beratungsergebnisse Herr Schwarzbeck
berichtet, dass für die
Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender die
Jugendämter zuständig sind. Im Zusammenhang mit der kurzfristigen Zuteilung
unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge wurden zum 01.08.2015 zwei Gebäude
angemietet. Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten wurden hierfür
mit Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 14.08.2015 außerplanmäßig 65.000,00
€ bereitgestellt. Die Begutachtung eines Gebäudes nach einem Trägerwechsel
ergab, dass für bauliche Veränderungen sowie Mobiliarausstattung zusätzlich
nochmals 25.000,00 € benötigt werden. Die
Mittelbereitstellung erfolgte nochmals durch eine dringliche Anordnung nach
Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste
reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte. Die bei der
Entscheidung vorgesehene Deckung der zusätzlichen Mittel ist durch Kostenersatz
des Freistaates Bayern nicht gegeben. Investitionen der Kommunen werden nach
Aussage der Regierung von Mittelfranken nicht ersetzt. Ebenso fallen Kosten für
junge Volljährige nicht unter die Kostenübernahme des Freistaates Bayern. Ein
Teil der Kosten für die Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger wird in
derzeit nicht bekannter Höhe bei der Stadt verbleiben. |