Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 01.12.2015 SR/011/2015 |
Beschluss: | Dient zur Kenntnis. |
Vorlage: | 40/038/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 91 KB |
Herr Schwarzbeck
berichtet, dass für die
Unterbringung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge bzw. Asylsuchender die
Jugendämter zuständig sind. Im Zusammenhang mit der kurzfristigen Zuteilung
unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge wurden zum 01.08.2015 zwei Gebäude
angemietet. Für Miet- und Mobiliarkosten, sowie sonstiger Kosten wurden hierfür
mit Entscheidung nach Art. 37 Abs. 3 GO vom 14.08.2015 außerplanmäßig 65.000,00
€ bereitgestellt. Die Begutachtung eines Gebäudes nach einem Trägerwechsel
ergab, dass für bauliche Veränderungen sowie Mobiliarausstattung zusätzlich
nochmals 25.000,00 € benötigt werden.
Die
Mittelbereitstellung erfolgte nochmals durch eine dringliche Anordnung nach
Art. 37 Abs. 3 GO, da wegen der Eilbedürftigkeit der Maßnahme die nächste
reguläre Sitzung des zuständigen Stadtrats nicht abgewartet werden konnte.
Die bei der
Entscheidung vorgesehene Deckung der zusätzlichen Mittel ist durch Kostenersatz
des Freistaates Bayern nicht gegeben. Investitionen der Kommunen werden nach
Aussage der Regierung von Mittelfranken nicht ersetzt. Ebenso fallen Kosten für
junge Volljährige nicht unter die Kostenübernahme des Freistaates Bayern. Ein
Teil der Kosten für die Inobhutnahme unbegleiteter Minderjähriger wird in
derzeit nicht bekannter Höhe bei der Stadt verbleiben.