Höchstbetrag der Kassenkredite 2016 -Entscheidung-

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19.11.2015 Stadtrat2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Schwarzbeck informiert, dass die Liquidität während eines Haushaltsjahres Schwankungen unterworfen sei. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.

 

Nach dem Kommunalen Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite im Jahr 2016 von rd. 19,6 Mio. €.

 

Um die Liquidität der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2016 auf 15,0 Mio. € festzusetzen. Die Erhöhung um 3,0 Mio. € gegenüber den Vorjahren ist wegen der Unabsehbarkeit der Ausgaben für Flüchtlinge erforderlich, weil diese von der Stadt Ansbach vorfinanziert werden müssen.


Beschluss:

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2016 wird auf 15,0 Mio. € festgesetzt.