Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.11.2015 SR/010/2015 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/034/2015 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 87 KB |
Herr Schwarzbeck
informiert, dass die Liquidität während eines Haushaltsjahres Schwankungen
unterworfen sei. Zur Sicherung von fälligen Zahlungen bzw. zur
Zwischenfinanzierung sind zeitlich begrenzt Kassenkredite notwendig.
Nach dem Kommunalen
Haushaltsrecht soll der Höchstbetrag der Kassenkredite 1/6 der Ausgaben des
Verwaltungshaushalts nicht überschreiten. Nach dem vorliegenden
Haushaltsentwurf wären dies für die Stadt Ansbach höchstmögliche Kassenkredite
im Jahr 2016 von rd. 19,6 Mio. €.
Um die Liquidität
der Stadtkasse sicherzustellen, wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der
Kassenkredite im Jahr 2016 auf 15,0 Mio. € festzusetzen. Die Erhöhung
um 3,0 Mio. € gegenüber den Vorjahren ist wegen der Unabsehbarkeit
der Ausgaben für Flüchtlinge erforderlich, weil diese von der Stadt Ansbach
vorfinanziert werden müssen.
Beschluss:
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Jahr 2016 wird auf 15,0 Mio. € festgesetzt.