Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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22.11.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 5 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt: Die Stadt Ansbach übernimmt im Rahmen der sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für hilfebedürftige Familien folgende Kosten: - Leistungen für ein- oder mehrtägige Ausflüge von Kindertages-/Schuleinrichtungen - Leistungen mit Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf - (in Einzelfällen) Leistungen der Schülerbeförderung - Leistungen für eine angemessene Lernförderung - Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen - Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben Im Haushaltsjahr 2021 gingen die Ausgaben in den o.g. Bereichen coronabedingt zurück. Im Haushaltsjahr 2022 sind jedoch verstärkt Anträge auf sog. BuT-Leistungen bzw. entsprechende Bewilligungen zu verzeichnen. Vor allem im Bereich „Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertages-/Schuleinrichtungen“ (HHSt. 01.4820.7826 sowie HHSt. 01.4960.7816) ist eine deutliche Zunahme der Anträge und damit einhergehend eine deutliche Überschreitung der geplanten Mittel zu verzeichnen. Die im Deckungsring 035 – Leistungen für Bildung und Teilhabe – zusammengefassten Haushaltsstellen haben im laufenden Haushalt 2022 ein Ausgabevolumen von 234.000 €. Der Deckungsring ist bereits völlig ausgeschöpft. Seitens des Fachamtes werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € beantragt. Die Bereitstellung der Mittel ist zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben zwingend erforderlich. Die Deckung der Mehrausgaben im Deckungsring 035 ist durch Minderausgaben im Deckungsring 032 – Sozialhilfe örtlicher Träger – gewährleistet. Beschluss: Im Deckungsring 035 (Leistungen für Bildung und Teilhabe) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Deckungsring 032 (Sozialhilfe örtlicher Träger). |