Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 22.11.2022 HFWA/010/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 40/114/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 248 KB |
Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt:
Die Stadt Ansbach übernimmt im Rahmen der sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für hilfebedürftige Familien folgende Kosten:
- Leistungen für ein- oder mehrtägige Ausflüge von Kindertages-/Schuleinrichtungen
- Leistungen mit Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- (in Einzelfällen) Leistungen der Schülerbeförderung
- Leistungen für eine angemessene Lernförderung
- Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen
- Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben
Im Haushaltsjahr 2021 gingen die Ausgaben in den o.g. Bereichen coronabedingt zurück. Im Haushaltsjahr 2022 sind jedoch verstärkt Anträge auf sog. BuT-Leistungen bzw. entsprechende Bewilligungen zu verzeichnen. Vor allem im Bereich „Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertages-/Schuleinrichtungen“ (HHSt. 01.4820.7826 sowie HHSt. 01.4960.7816) ist eine deutliche Zunahme der Anträge und damit einhergehend eine deutliche Überschreitung der geplanten Mittel zu verzeichnen.
Die im Deckungsring 035 – Leistungen für Bildung und Teilhabe – zusammengefassten Haushaltsstellen haben im laufenden Haushalt 2022 ein Ausgabevolumen von 234.000 €.
Der Deckungsring ist bereits völlig ausgeschöpft. Seitens des Fachamtes werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 €
beantragt. Die Bereitstellung der Mittel ist zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben zwingend erforderlich.
Die Deckung der Mehrausgaben im Deckungsring 035 ist durch Minderausgaben im Deckungsring 032 – Sozialhilfe örtlicher Träger – gewährleistet.
Beschluss:
Im Deckungsring 035 (Leistungen für Bildung und Teilhabe) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € bewilligt.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Deckungsring 032 (Sozialhilfe örtlicher Träger).