Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Leistungen für Bildung und Teilhabe; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

BezeichnungInhalt
Sitzung:22.11.2022   HFWA/010/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  40/114/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Jakobs erläutert folgenden Sachverhalt:

 

Die Stadt Ansbach übernimmt im Rahmen der sog. Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) für hilfebedürftige Familien folgende Kosten:

 

- Leistungen für ein- oder mehrtägige Ausflüge von Kindertages-/Schuleinrichtungen

- Leistungen mit Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf

- (in Einzelfällen) Leistungen der Schülerbeförderung

- Leistungen für eine angemessene Lernförderung

- Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen

- Leistungen zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben

 

Im Haushaltsjahr 2021 gingen die Ausgaben in den o.g. Bereichen coronabedingt zurück. Im Haushaltsjahr 2022 sind jedoch verstärkt Anträge auf sog. BuT-Leistungen bzw. entsprechende Bewilligungen zu verzeichnen. Vor allem im Bereich „Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen in Kindertages-/Schuleinrichtungen“ (HHSt. 01.4820.7826 sowie HHSt. 01.4960.7816) ist eine deutliche Zunahme der Anträge und damit einhergehend eine deutliche Überschreitung der geplanten Mittel zu verzeichnen.

 

Die im Deckungsring 035 – Leistungen für Bildung und Teilhabe – zusammengefassten Haushaltsstellen haben im laufenden Haushalt 2022 ein Ausgabevolumen von 234.000 €.

 

Der Deckungsring ist bereits völlig ausgeschöpft. Seitens des Fachamtes werden überplanmäßige Mittel in Höhe von                                                                                                            50.000 €

beantragt. Die Bereitstellung der Mittel ist zur Erfüllung der vorgegebenen Aufgaben zwingend erforderlich.

 

Die Deckung der Mehrausgaben im Deckungsring 035 ist durch Minderausgaben im Deckungsring 032 – Sozialhilfe örtlicher Träger – gewährleistet.


Beschluss:

 

Im Deckungsring 035 (Leistungen für Bildung und Teilhabe) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 50.000 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben im Deckungsring 032 (Sozialhilfe örtlicher Träger).