Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||||||
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21.11.2022 Bauausschuss | 6 | öffentlich | Vorberatung | |||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Frau Lautenbacher erläutert den Sachverhalt zum Jahresabschluss für das
Wirtschaftsjahr 2021 des Eigenbetriebes Stadtbau Ansbach. Nach § 25 Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. mit § 5 der Satzung des
Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ vom 21.03.2018 hat der Bau- und Werkausschuss
einen Vorschlag über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und über
die Behandlung des Jahresergebnisses dem Stadtrat zu unterbreiten. Zudem ist nach § 6 der Satzung des
Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ die Werkleitung zu entlasten. Der
Jahresabschluss zum 30.09.2021 wurde von der Steuerkanzlei Fürst & Partner
erstellt. Die Prüfungsarbeiten des Jahresabschlusses, die Erfolgsübersicht und der
Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner im
Oktober 2022 durchgeführt. Mit dem Beschluss
des Stadtrates der Stadt Ansbach vom 22.06.2021 erfolgte die Auflösung des
Eigenbetriebes zum 30.09.2021 und die Eingliederung in die Stadt Ansbach als
„Geschäftsbereich STADTBAU ANSBACH“. Der Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend vorgestellt, da dieser erst
mit der Prüfung des Wirtschaftsprüfers seine Gültigkeit erlangt. Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 30.09.2021 wie folgt ab:
Die Werkleitung
schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € auf neue Rechnung
vorzutragen. Zusammenfassend stellt die Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner in ihrem Prüfungsbericht (siehe Anlage) folgendes fest: „Der Bilanzaufbau ist im Jahr 2021 sehr überschaubar. In 2020 wurden
Einlagen geleistet. Die Bilanzsumme beträgt nunmehr T€ 834. Die Finanzlage ist geordnet. Es bestehen zum 30.09.2021 Bankguthaben in
Höhe von T€ 833. Der ESA erwirtschaftete in 2021 ein
ausgeglichenes Jahresergebnis. Für eine Rückzahlungsverpflichtung aus
Ertragszuschüssen wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 218 gebildet. Die Geschäftsführung ist ordnungsgemäß.“ Die
Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner erteilt für den Jahresabschluss
sowie für den Lagebericht des Rumpfgeschäftsjahres 2021 am 25.10.2022 jeweils
einen Bestätigungsvermerk. Beschluss: Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021. Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Entlastung der Werkleitung für den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH für das Jahr 2021 wird beschlossen.
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ liegt gemäß § 25 Abs. 4 S. 3 EBV nach der mehrheitlichen Beschlussfassung des Stadtrates am 29.11.2022 in der Zeit vom 05.12.2022 bis 16.12.2022 in den Amtsräumen der STADTBAU ANSBACH, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. | ||||||||||||||||||||||
29.11.2022 Stadtrat | 5 | öffentlich | Entscheidung | |||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Herr Büschl berichtet, der Jahresabschluss zum 30.09.2021 wurde von der
Steuerkanzlei Fürst & Partner erstellt. Die Prüfungsarbeiten des Jahresabschlusses,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden von der
Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner im Oktober 2022 durchgeführt. Mit dem Beschluss
des Stadtrates der Stadt Ansbach vom 22.06.2021 erfolgte die Auflösung des
Eigenbetriebes zum 30.09.2021 und die Eingliederung in die Stadt Ansbach als
„Geschäftsbereich STADTBAU ANSBACH“. Der Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend vorgestellt, da dieser erst
mit der Prüfung des Wirtschaftsprüfers seine Gültigkeit erlangt. Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 30.09.2021 wie folgt ab:
Die Werkleitung
schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € auf neue Rechnung
vorzutragen. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 21.11.2022: Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021. Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Entlastung der Werkleitung für den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH für das Jahr 2021 wird beschlossen.
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ liegt gemäß § 25 Abs. 4 S. 3 EBV nach der mehrheitlichen Beschlussfassung des Stadtrates am 29.11.2022 in der Zeit vom 05.12.2022 bis 16.12.2022 in den Amtsräumen der STADTBAU ANSBACH, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus. |