Tagesordnungspunkt

TOP Ö 5: Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH -
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021

BezeichnungInhalt
Sitzung:29.11.2022   SR/011/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  GSA/031/2022 

Herr Büschl berichtet, der Jahresabschluss zum 30.09.2021 wurde von der Steuerkanzlei Fürst & Partner erstellt. Die Prüfungsarbeiten des Jahresabschlusses, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden von der Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner im Oktober 2022 durchgeführt.

 

Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Ansbach vom 22.06.2021 erfolgte die Auflösung des Eigenbetriebes zum 30.09.2021 und die Eingliederung in die Stadt Ansbach als „Geschäftsbereich STADTBAU ANSBACH“.

Der Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend vorgestellt, da dieser erst mit der Prüfung des Wirtschaftsprüfers seine Gültigkeit erlangt.

 

Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 30.09.2021 wie folgt ab: 

 

             

 

Bilanzsumme

 

Jahresergebnis

             

 

                      

 

           

2021

 

833.694,38

 

0,00

 

Die Werkleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € auf neue Rechnung vorzutragen.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des BA vom 21.11.2022:

 

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021. Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Entlastung der Werkleitung für den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH für das Jahr 2021 wird beschlossen. 

 

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ liegt gemäß § 25 Abs. 4 S. 3 EBV nach der mehrheitlichen Beschlussfassung des Stadtrates am 29.11.2022 in der Zeit vom 05.12.2022 bis 16.12.2022 in den Amtsräumen der STADTBAU ANSBACH, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.