Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.11.2022 SR/011/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | GSA/031/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 313 KB | ||
ENTWURF Bericht ESA 2021 (1) 1015 KB |
Herr Büschl berichtet, der Jahresabschluss zum 30.09.2021 wurde von der
Steuerkanzlei Fürst & Partner erstellt. Die Prüfungsarbeiten des Jahresabschlusses,
die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden von der
Wirtschaftsprüfungskanzlei Dünkel & Partner im Oktober 2022 durchgeführt.
Mit dem Beschluss
des Stadtrates der Stadt Ansbach vom 22.06.2021 erfolgte die Auflösung des
Eigenbetriebes zum 30.09.2021 und die Eingliederung in die Stadt Ansbach als
„Geschäftsbereich STADTBAU ANSBACH“.
Der Jahresabschluss 2021 wird nachfolgend vorgestellt, da dieser erst
mit der Prüfung des Wirtschaftsprüfers seine Gültigkeit erlangt.
Das Wirtschaftsjahr 2021 schließt zum 30.09.2021 wie folgt ab:
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Bilanzsumme |
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Jahresergebnis |
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€
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€
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2021 |
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833.694,38 |
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0,00 |
Die Werkleitung
schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des BA vom 21.11.2022:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021. Das Jahresergebnis ist auf neue Rechnung vorzutragen. Die Entlastung der Werkleitung für den Eigenbetrieb STADTBAU ANSBACH für das Jahr 2021 wird beschlossen.
Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes „STADTBAU ANSBACH“ liegt gemäß § 25 Abs. 4 S. 3 EBV nach der mehrheitlichen Beschlussfassung des Stadtrates am 29.11.2022 in der Zeit vom 05.12.2022 bis 16.12.2022 in den Amtsräumen der STADTBAU ANSBACH, Nürnberger Straße 26, 91522 Ansbach während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.