Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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22.11.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 3 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor: Für den Neubau des Geh- und Radwegs von Ansbach nach Rügland entlang der Staatsstraße 2255 wurde der Deckungsring 230 eingerichtet. Im Haushalt 2020 beträgt das veranschlagte Ausgabevolumen in dem Deckungsring 500.000,00 €. Für fällige Rechnungen werden bis Jahresende noch rund 400.000,00 € benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Ein Großteil der Ausgaben wird vom staatlichen Bauamt erstattet. So stehen den Mehrausgaben für den Bau des Geh- und Radwegs auch entsprechende Mehreinnahmen bei der HHSt. 02.6344.3620 (Investitionszuweisungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden) gegenüber, die zur Deckung herangezogen werden können. Beschluss: Im Deckungsring DR 230 (Radweg Ansbach – Rügland) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahmen bei den Investitionszuweisungen (HHSt. 02.6344.3620). | |||||||
29.11.2022 Stadtrat | 12 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs verzichtet auf einen ausfürhlichen Sachverhaltsvortrag da es eine einstimmige Empfehlung aus dem HFWA gebe. Für fällige Rechnungen werden bis Jahresende noch rund 400.000,00 € benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Beschluss
entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.11.2022: Im Deckungsring DR 230 (Radweg Ansbach – Rügland) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahmen bei den Investitionszuweisungen (HHSt. 02.6344.3620). |