Radweg Ansbach - Rügland; Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

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22.11.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Für den Neubau des Geh- und Radwegs von Ansbach nach Rügland entlang der Staatsstraße 2255 wurde der Deckungsring 230 eingerichtet. Im Haushalt 2020 beträgt das veranschlagte Ausgabevolumen in dem Deckungsring                                                              500.000,00 €.

 

Für fällige Rechnungen werden bis Jahresende noch rund                             400.000,00 €

benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen sind.

 

Ein Großteil der Ausgaben wird vom staatlichen Bauamt erstattet. So stehen den Mehrausgaben für den Bau des Geh- und Radwegs auch entsprechende Mehreinnahmen bei der HHSt. 02.6344.3620 (Investitionszuweisungen von Gemeinden u. Gemeindeverbänden) gegenüber, die zur Deckung herangezogen werden können.


Beschluss:

 

Im Deckungsring DR 230 (Radweg Ansbach – Rügland) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahmen bei den Investitionszuweisungen (HHSt. 02.6344.3620).

29.11.2022 Stadtrat12öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs verzichtet auf einen ausfürhlichen Sachverhaltsvortrag da es eine einstimmige Empfehlung aus dem HFWA gebe.

 

Für fällige Rechnungen werden bis Jahresende noch rund 400.000,00 € benötigt, die überplanmäßig bereitzustellen sind.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.11.2022:

 

Im Deckungsring DR 230 (Radweg Ansbach – Rügland) werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 400.000 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch die entsprechenden Mehreinnahmen bei den Investitionszuweisungen (HHSt. 02.6344.3620).