Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Ansbach

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18.10.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss3öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein erläutert die Gründe für die gewünschte Änderung des Seniorenbeirates.

 

Die Vollversammlung des Seniorenbeirats beantragt eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Seniorenbeiratssatzung, welcher den Arbeitsausschuss regelt.

 

Bisher war geregelt, dass dem Arbeitsausschuss sieben Mitglieder des Seniorenbeirats angehören. Der Seniorenbeirat hat aber festgestellt, dass diese Regelung in der Praxis zu Problemen geführt hat und schlägt deshalb folgende Fassung der Vorschrift vor:

 

§ 5

 

(1) Der Arbeitsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Seniorenbeirats, seinem/seiner Stellvertreter/in, einem der Schriftführer/innen und den Sprecher/innen der Arbeitsgruppen.

Die Stellvertreter/innen der Arbeitsgruppensprecher/innen können ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen teilnehmen. Ist ein/e Sprecher/in an der Teilnahme verhindert, wird er/sie durch den/ die Stellvertreterin vertreten.

 

Herr Kleinlein gibt den Hinweis auf einen redaktionellen Fehler im Satzungsentwurf vom 11.10.2022 und stellt die korrekte Version vor (s. Anlage 1, Entwurf vom 18.10.2022).

 

Frau Erbguth-Feldner stellt den Antrag auf eine Änderung in der Satzung, da eine Arbeitsgruppe des Seniorenbeirates zwei gleichberechtigte Sprecherinnen habe, die auch gleichberechtigte bleiben wollen. Daher der Antrag auf folgende Änderung:

Der Arbeitsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Seniorenbeirats, seinem/seiner Stellvertreter/in, einem der Schriftführer/innen und einen oder einer der Sprecher/innen der Arbeitsgruppen.

Dadurch bestünde Klarheit, dass jede Arbeitsgruppe eine Person/Sprecherin habe und dass kein Ranking eingeführt werden müsste.

 

Herr Kleinlein erklärt, dass nach der aktuellen Formulierung in der Satzung genau das Gegenteil der Fall wäre und beide Sprecher der Arbeitsgruppe im Arbeitsausschuss wären, wenn diese gleichberechtigt sind und es sich nicht um Sprecher und Vertreter handelt.

 

Herr Sauerhöfer und Herr Oberbürgermeister Deffner weisen darauf hin, dass dieser Entwurf mit der vorliegenden Formulierung vom Seniorenbeirat eingereicht und somit vorher im Seniorenbeirat beraten sowie beschlossen worden sei. Daher sei es etwas unverständlich, dass nun eine Änderung in diesem Gremium beantragt werde. Wenn der Seniorenbeirat den Wunsch habe, eine weitere Änderung vorzunehmen, könne er sich melden und ggf. auch bis zur kommenden Stadtratssitzung eine Änderung vorlegen, die dann vom Stadtrat beschlossen werden könne.

 

Frau Erbguth-Feldner zieht Ihren Antrag zurück mit Hinweis auf Klärung im Seniorenbeirat.


Beschluss:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirats in der Fassung des Entwurfs vom 18.10.2022 wird erlassen. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

25.10.2022 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein trägt kurz den Sachverhalt vor. Die Vollversammlung des Seniorenbeirats beantragt eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Seniorenbeiratssatzung, welcher den Arbeitsausschuss regelt. Bisher war geregelt, dass dem Arbeitsausschuss sieben Mitglieder des Seniorenbeirats angehören. Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass diese Regelung in der Praxis zu Problemen geführt hat.

 

Herr Kleinlein verweist auf die Diskussion im Ausschuss, in dem darauf hingewiesen wurde, da eine Arbeitsgruppe des Seniorenbeirates zwei gleichberechtigte Sprecherinnen habe, die auch gleichberechtigte bleiben wolle und schlägt daraufhin folgende Fassung der Vorschrift vor:

 

§ 5 Abs. 1:     „(1) Der Arbeitsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Seniorenbeirats, seinem/seiner Stellvertreter/in, einem der Schriftführer/innen und den Sprecher/innen der Arbeitsgruppen. Die Stellvertreter/innen der Arbeitsgruppensprecher/innen können ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen teilnehmen. Ist ein/e Sprecher/in an der Teilnahme verhindert, wird er/sie durch den/ die Stellvertreterin vertreten. Sollte eine Arbeitsgruppe zwei gleichberechtigte Sprecher/innen haben, ist davon nur eine/r stimmberechtigt. Den/die Stimmberechtigte/n benennen die beiden gleichberechtigten Sprecher/innen vor Sitzungsbeginn.“


Beschluss:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirats in der Fassung des Entwurfs vom 20.10.2022 wird erlassen. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).