Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Änderung der Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:25.10.2022   SR/009/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  REF1/019/2022 

Herr Kleinlein trägt kurz den Sachverhalt vor. Die Vollversammlung des Seniorenbeirats beantragt eine Änderung des § 5 Abs. 1 der Seniorenbeiratssatzung, welcher den Arbeitsausschuss regelt. Bisher war geregelt, dass dem Arbeitsausschuss sieben Mitglieder des Seniorenbeirats angehören. Der Seniorenbeirat hat festgestellt, dass diese Regelung in der Praxis zu Problemen geführt hat.

 

Herr Kleinlein verweist auf die Diskussion im Ausschuss, in dem darauf hingewiesen wurde, da eine Arbeitsgruppe des Seniorenbeirates zwei gleichberechtigte Sprecherinnen habe, die auch gleichberechtigte bleiben wolle und schlägt daraufhin folgende Fassung der Vorschrift vor:

 

§ 5 Abs. 1:     „(1) Der Arbeitsausschuss besteht aus dem/der Vorsitzenden des Seniorenbeirats, seinem/seiner Stellvertreter/in, einem der Schriftführer/innen und den Sprecher/innen der Arbeitsgruppen. Die Stellvertreter/innen der Arbeitsgruppensprecher/innen können ohne Stimmrecht beratend an den Sitzungen teilnehmen. Ist ein/e Sprecher/in an der Teilnahme verhindert, wird er/sie durch den/ die Stellvertreterin vertreten. Sollte eine Arbeitsgruppe zwei gleichberechtigte Sprecher/innen haben, ist davon nur eine/r stimmberechtigt. Den/die Stimmberechtigte/n benennen die beiden gleichberechtigten Sprecher/innen vor Sitzungsbeginn.“


Beschluss:

 

Die 2. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung des Seniorenbeirats in der Fassung des Entwurfs vom 20.10.2022 wird erlassen. Dieser Entwurf wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).