Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.07.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 4 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Peters erläutert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG. Die Gleichstellungsstelle der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten: Beratendes Mitglied: Frau Lisa-Maria Buntebarth Ein stellvertretendes beratendes Mitglied war nicht benannt. Nunmehr wurde ab 01.03.2022 als neues stellvertretendes beratendes Mitglied Herr Maximilian Staub benannt. Beschluss: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat Herrn Maximilian Staub als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen. | |||||||
26.07.2022 Stadtrat | 4 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Peters verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem HFWA. Beschluss entsprechend
der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19.7.2022: Herrn Maximilian Staub wird als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss bestellt. |