Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020-2026)

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19.07.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss4öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Peters erläutert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                                   Frau Lisa-Maria Buntebarth

 

Ein stellvertretendes beratendes Mitglied war nicht benannt.

 

Nunmehr wurde ab 01.03.2022 als neues stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Herr

Maximilian Staub

 

benannt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat

Herrn Maximilian Staub als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

26.07.2022 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Peters verweist auf die einstimmige Beschlussempfehlung aus dem HFWA.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses vom 19.7.2022:

 

Herrn Maximilian Staub wird als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss bestellt.