Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 19.07.2022 HFWA/007/2022 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/034/2022 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 47 KB |
Herr Peters erläutert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.
Die Gleichstellungsstelle der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:
Beratendes Mitglied: Frau Lisa-Maria Buntebarth
Ein stellvertretendes beratendes Mitglied war nicht benannt.
Nunmehr wurde ab 01.03.2022 als neues stellvertretendes beratendes Mitglied
Herr
Maximilian Staub
benannt.
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat
Herrn Maximilian Staub als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.