Tagesordnungspunkt

TOP Ö 4: Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2020-2026)

BezeichnungInhalt
Sitzung:19.07.2022   HFWA/007/2022 
Beschluss:Einstimmig beschlossen.
Vorlage:  12/034/2022 
DokumenttypBezeichnungAktionen
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Herr Peters erläutert, dass nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss endet, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein stimmberechtigtes Mitglied aus, ist lt. Art. 22 Abs. 3 Satz 1 AGSG ein Ersatzmitglied zu wählen. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                                   Frau Lisa-Maria Buntebarth

 

Ein stellvertretendes beratendes Mitglied war nicht benannt.

 

Nunmehr wurde ab 01.03.2022 als neues stellvertretendes beratendes Mitglied

 

Herr

Maximilian Staub

 

benannt.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat

Herrn Maximilian Staub als neues stellvertretendes beratendes für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.