Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): Änderung der Taxitarifordnung (TTO)

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21.06.2022 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Dr. Bucka verweist auf die bereits vorausgegangenen Diskussionen in der Mai-Sitzungsrunde.

 

Herr Kleinlein stellt den Sachverhalt vor bzw. führt die in der vergangenen Stadtratssitzung geforderte Änderung des Stadtrates kurz aus und verweist auf die angepasste Sitzungsvorlage. Inhaltlich habe sich folgendes geändert: Wegfall der Anfahrtspauschale, dafür Fahrpreise um 10 Cent pro Kilometer erhöht. Die nicht zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage vorliegenden Stellungnahmen der acht angehörten Taxi-Unternehmen und –Verbände lägen nun vor. Er teilt mit, dass das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht, die IHK Nürnberg, der Taxi-Unternehmer e. V. sowie zwei Einzelunternehmen dem Satzungsvorschlag zugestimmt hätten. Die IHK hätte nur nochmals angemerkt, dass, wie bereits zur letzten vorgeschlagenen Satzungsänderung, die Stadt Ansbach immer noch im unteren Tarifbereich von Mittelfranken liegen würde.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 08.06.2022 wird erlassen.

 

Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

28.06.2022 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein berichtet, dass die Taxivereinigung Ansbach e. V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Hans Ebert, mit Schreiben vom 22.02.2022 und 02.06.2022 eine Erhöhung des geltenden Taxitarifes beantragt hat.

 

Hintergrund der Änderung des Antrages vom 22.02.2022 war, dass in der Sitzung des Stadtrates am 01.06.2022 mehrere Fraktionen erklärten, dass sie der Aufteilung des Stadtgebietes in zwei Tarifzonen und der Einführung einer Anfahrtspauschale für die Zone 2 nicht zustimmen werden. Stattdessen wurde vorgeschlagen, als Ausgleich die beantragten Kilometer-Preise des Antrages um 0,10 € je Kilometer zu erhöhen.

 

Die Taxivereinigung Ansbach e. V. gibt in ihrem Schreiben an, dass sich die Mitglieder der „Taxivereinigung Ansbach e. V.“, die „Taxiunternehmer Ansbach e. V.“ sowie die Einzelunternehmer A. Kemmethmüller und J. Nebert mit dem Vorschlag einverstanden erklärten.

 

Die Erhöhung ist wie folgt beantragt:

 

1.    Tag-Tarif Erhöhung um durchschnittlich 15,2 %.

2.    Nacht-, Sonn- und Feiertagstarif (NSF) – Tarif-Erhöhung um durchschnittlich 14,0 %.

3.    Erhöhung des Grundpreises von 3,30 € auf 3,70 €.

4.    Anhebung des Mindestfahrpreises von 3,50 € auf 3,90 €.

 

Begründet wird der Erhöhungsantrag mit wirtschaftlichen Zwängen, die im Wesentlichen aus den erhöhten Kosten im geschäftlichen und privaten Bereich seit der letzten Erhöhung im August 2019 resultieren. Insbesondere die Erhöhung des Mindestlohns seit der letzten Erhöhung von 9,19 € auf 12,00 € pro Stunde ab Oktober 2022 sowie die gestiegenen Treibstoffkosten sind Gründe für eine Tariferhöhung. Die beantragte Anpassung des Fahrpreises sei nötig, da sonst kein Fahrpersonal mehr wirtschaftlich beschäftigt werden könne und dadurch die Verfügbarkeit von Taxen erheblich eingeschränkt wäre.

 

Wegen der zwischenzeitlich seit der Erstellung des ursprünglichen Antrages nochmals gestiegenen Treibstoffkosten und der hohen Inflationsrate sei die Steigerung der Kilometerpreise um nochmals 0,10 € gerechtfertigt.

 

Der Antrag auf Aufteilung des Stadtgebiets in zwei Tarifzonen und der Einführung einer Anfahrtspauschale für die Zone 2, wird zurückgenommen.

 

Unter Beachtung der Ansbacher Verhältnisse, vergleichbarer Tarifentwicklungen, der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, der Erhöhung des Mindestlohns zum 01.10.2022 und der vorstehenden Ausführungen und der Tatsache, dass seit August 2019 keine Tariferhöhung mehr erfolgte, erscheint die vorgeschlagene Anhebung des Taxitarifs – vorbehaltlich der noch zu erwartenden Stellungnahmen (vgl. IV) – vertretbar.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 21.06.2022:

 

Die Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) in der Fassung des Entwurfs vom 08.06.2022 wird erlassen.

 

Dieser Entwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 1).