Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für Kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG (DR 044)

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23.11.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss8öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs hält den Sachvortrag.

 

Im Deckungsring 044 sind die Haushaltsstellen zusammengefasst, von denen der kommunale Anteil der kindbezogenen Förderung nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) an die Träger der Kindertagesstätten gezahlt wird.

 

Im Haushaltsplan 2021 seien insgesamt                                                5.058.000,00 €

veranschlagt.

 

Benötigt werden bis zum Jahresende voraussichtlich                      ca. 5.378.00,00 €,

 

so dass                                                                                                             320.000,00 €

überplanmäßig bereitgestellt werden müssen.

 

Die Ausgaben seien unabweisbar, da die Zahlungen aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erfolgen würden.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung (Entnahme aus der Rücklage).


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen:

 

Im Deckungsring 044 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 320.000,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung (Entnahme aus der Rücklage).

30.11.2021 Stadtrat7öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Jakobs erläutert kurz den Sachverhalt und trägt die Beschlussempfehlung aus dem HFWA vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 23.11.2021:

 

Im Deckungsring 044 werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 320.000,00 € bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt im Rahmen der Jahresrechnung (Entnahme aus der Rücklage).