Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
20.07.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 6 | öffentlich | Vorberatung | |||||||
Beratungsergebnisse Herr Albrecht erklärt, dass der vorangegangene Bericht
auch eine Einleitung zu folgendem Sachverhalt gewesen sei und führt wie folgt
aus: Im Gewerbepark
Ansbach-West sei eine langgezogene Kurve mit zwei Ästen als Erschließung des
Gewerbegebiets realisiert worden. Damit sei eine Erschließung gewährleistet worden,
die ein optimales Verhältnis von Verkehrs- zu Nutzflächen aufweise. Die
Erschließungsäste seien jedoch noch nicht gebaut worden, bei der
Kaufpreiskalkulation aber bereits berücksichtigt. Im Zuge der Ansiedlung der
2-Mann-Logistik (Fachausdruck) von Hermes konnte auf den Bau des südlichen
Straßenstichs verzichtet werden. Für die
Erschließung weiterer Flächen sei der Bau des nördlichen Erschließungsstichs
erforderlich. Damit würden rd. 1,8 ha vermarktungsfähig werden. Herr Albrecht
stellt die Fläche vor:
Aktuell lägen
Flächenanfragen von attraktiven Interessenten vor, die nur mit Hilfe dieser
Erschließungsstraße für den Standort Ansbach begeistert werden können. Die Kosten für die
Erschließungsstraße seien bereits in der Grundstückskalkulation worden eingepreist
(basierend auf Kostenschätzung von 2013). Das Tiefbauamt der
Stadt Ansbach habe in einer ersten Schätzung Erschießungskosten in Höhe von
550.000 € ermittelt. Diese würden sich aus Planungskosten in Höhe von ca. 50.000 €
und Baukosten in Höhe von ca. 500.000 € zusammensetzen. Herr
Jakobs weist auf den
haushaltsrechtlichen Aspekt hin. Wenn eine Firmenbeauftragung erfolgen würde,
käme es auch in diesem Fall auf einen Vorgriff auf den Haushalt 2022, dies
bedeute, dass die finanziellen Mittel für die Durchführung der Maßnahme bereits
mit dem Beschluss verbindlich im Haushalt 2022 eingeplant werden würden. Beschluss: Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen: Für den Bau des nördlichen Erschließungsstichs im Gewerbepark Ansbach-West werden Bau- und Planungskosten in Höhe von 550.000 € im Haushalt 2022 bereitgestellt. Hierfür erfolgt:
Haushaltsausgaberesten (HAR) von 2021 i. H. v. 170.000 € und
| ||||||||||
27.07.2021 Stadtrat | 3 | öffentlich | Entscheidung | |||||||
Beratungsergebnisse Herr Albrecht erläutert den Sachverhalt. Die Erschließung des
Gewerbegebietes ist durch eine langgezogene Kurve und zwei Erschließungsäste
geplant. Im Zuge der Ansiedlung der 2-Mann-Logistik von Hermes konnte auf den
Bau des südlichen Straßenstichs verzichtet werden. Für die Erschließung
weiterer Flächen ist der Bau des nördlichen Erschließungsstichs erforderlich.
Damit werden rd. 1,8 ha vermarkungsfähig. Die Kosten sind bereits in der
Grundstückskalkulation eingespeist (basierend auf der Kostenschätzung von
2013). Das Tiefbauamt der Stadt Ansbach hat in einer ersten Schätzung
Erschließungskosten i.H.v. € 550.000 ermittelt. Diese setzen sich aus
Planungskosten i.H.v. € 50.000 und Baukosten i.H.v. ca. € 500.000 zusammen. Beschluss: Für den Bau des nördlichen Erschließungsstichs im
Gewerbepark Ansbach-West werden Bau- und Planungskosten in Höhe von 550.000 €
im Haushalt 2022 bereitgestellt. Hierfür erfolgt: 1. die Übertragung der verbleibenden Haushaltsausgaberesten (HAR) von 2021 i. H. v. 170.000 € und 2. die verbindliche Einstellung in den Haushalt 2022 i. H. v. 380.000 €. |