Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 27.07.2021 SR/007/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 20/002/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 514 KB |
Herr Albrecht erläutert den Sachverhalt. Die Erschließung des
Gewerbegebietes ist durch eine langgezogene Kurve und zwei Erschließungsäste
geplant. Im Zuge der Ansiedlung der 2-Mann-Logistik von Hermes konnte auf den
Bau des südlichen Straßenstichs verzichtet werden. Für die Erschließung
weiterer Flächen ist der Bau des nördlichen Erschließungsstichs erforderlich.
Damit werden rd. 1,8 ha vermarkungsfähig. Die Kosten sind bereits in der
Grundstückskalkulation eingespeist (basierend auf der Kostenschätzung von
2013). Das Tiefbauamt der Stadt Ansbach hat in einer ersten Schätzung
Erschließungskosten i.H.v. € 550.000 ermittelt. Diese setzen sich aus
Planungskosten i.H.v. € 50.000 und Baukosten i.H.v. ca. € 500.000 zusammen.
Beschluss:
Für den Bau des nördlichen Erschließungsstichs im
Gewerbepark Ansbach-West werden Bau- und Planungskosten in Höhe von 550.000 €
im Haushalt 2022 bereitgestellt.
Hierfür erfolgt:
1. die Übertragung der verbleibenden Haushaltsausgaberesten (HAR) von 2021 i. H. v. 170.000 € und
2. die verbindliche Einstellung in den Haushalt 2022 i. H. v. 380.000 €.