Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf beschließende Ausschüsse; Aufhebung des Beschlusses vom 23.3.2021

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22.06.2021 Stadtrat3öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein berichtet, dass der Stadtrat mit Beschluss vom 23.3.2021 auf Empfehlung des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migration seine Entscheidungsbefugnisse bis 31.7.2021 weitgehend auf die beschließenden Ausschüsse übertragen hat.

 

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nunmehr mit Entscheidung vom 10.6.2021 den diesem Beschluss zugrundeliegenden Art. 120b Abs. 3 GO für verfassungswidrig und nichtig erklärt, da dieser gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl verstößt.

 

Für gefasste Beschlüsse dieser Ausschüsse hat die genannte Entscheidung keine Auswirkungen. Entsprechende Übertragungsbeschlüsse sind mit Wirkung ab dem 12.6.2021 aufzuheben (IMS vom 11.6.2021).

 

Herr Kleinlein ergänzt, dass das Datum der Beschlussfassung auf den heutigen Tag geändert wird.


Beschluss:

 

Der Beschluss des Stadtrats vom 23.3.2021 wird mit Wirkung ab dem 22.6.2021 aufgehoben.