Bezeichnung | Inhalt |
---|---|
Sitzung: | 22.06.2021 SR/006/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | REF1/009/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
---|---|---|
Vorlage 182 KB | ||
IMS Information zu BayVerfGH vom 10-06-2021 77 KB |
Herr Kleinlein
berichtet, dass der Stadtrat mit Beschluss vom 23.3.2021 auf Empfehlung des
Staatsministeriums des Innern, für Sport und Migration seine
Entscheidungsbefugnisse bis 31.7.2021 weitgehend auf die beschließenden
Ausschüsse übertragen hat.
Der Bayerische
Verfassungsgerichtshof hat nunmehr mit Entscheidung vom 10.6.2021 den diesem
Beschluss zugrundeliegenden Art. 120b Abs. 3 GO für verfassungswidrig und
nichtig erklärt, da dieser gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl
verstößt.
Für gefasste
Beschlüsse dieser Ausschüsse hat die genannte Entscheidung keine Auswirkungen. Entsprechende
Übertragungsbeschlüsse sind mit Wirkung ab dem 12.6.2021 aufzuheben (IMS vom
11.6.2021).
Herr Kleinlein
ergänzt, dass das Datum der Beschlussfassung auf den heutigen Tag geändert
wird.
Beschluss:
Der Beschluss des Stadtrats vom 23.3.2021 wird mit Wirkung
ab dem 22.6.2021 aufgehoben.