Änderung der Stammsatzung für das Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte TIZ Kids

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16.06.2021 Jugendhilfeausschuss5öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Frau Kilian erläutert, dass aufgrund der seit 01.10.2020 unbefristeten Betriebserlaubnis für die weitere kommunale Kindertagesstätte „Tiz Kids“, die Stammsatzung für das Kinderhaus Kunterbunt entsprechend abzuändern ist.

 

Die Satzung wurde redaktionell bezüglich der Kindertagesstätte „Tiz Kids“ ergänzt. Ferner wird nun unter § 11 der Satzung auf die Verpflichtung einer Masernschutzimpfung nach § 20 Abs. 9 IfSG verwiesen. Des Weiteren erfolgte eine Änderung des § 12 Abs. 1 der Satzung dahingehend, dass das Ausscheiden eines Kindes aus der jeweiligen Einrichtung seitens der Erziehungsberechtigten nur noch schriftlich erfolgen kann und das Ausscheiden mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende erklärt werden muss.

 

Herr Huber bittet um Abänderung des Wortes „das Wohl der Jugend“ in § 2 in „das Wohl der Kinder“ abzuändern.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner sichert die Abänderung der Stammsatzung zu.


Beschluss:

 

Dem Stadtrat wird empfohlen, die Satzung für das Kommunale Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte Tiz Kids mit folgender Änderung zu erlassen.

 

§ 2 Gemeinnützigkeit

 

1.         Das Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte TIZ Kids dienen ausschließlich und unmittelbar dem Zweck, das Wohl der Kinder im Rahmen der Jugendhilfe zu fördern.

 

Die Satzung wird der Sitzungsniederschrift beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.

29.06.2021 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein berichtet, dass aufgrund der seit 01.10.2020 unbefristeten Betriebserlaubnis für die weitere kommunale Kindertagesstätte „Tiz Kids“, die Stammsatzung für das Kinderhaus Kunterbunt entsprechend zu ändern ist.

 

Die Satzung wurde redaktionell bezüglich der Kindertagesstätte „Tiz Kids“ ergänzt. Ferner wird nun unter § 11 der Satzung auf die Verpflichtung einer Masernschutzimpfung nach § 20 Abs. 9 IfSG verwiesen und es erfolgte eine Änderung des § 12 Abs. 1 der Satzung dahingehend, dass das Ausscheiden eines Kindes aus der jeweiligen Einrichtung seitens der Erziehungsberechtigten nur noch schriftlich erfolgen kann und das Ausscheiden mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende erklärt werden muss.

 

In der Sitzung des JHA hat sich noch eine Änderung in § 2 Ziff. 1 ergeben, nach der die Formulierung „… Wohl der Jugend …“ zu „… Wohl des Kindes …“ geändert wurde.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des JHA vom 16.06.2021:

 

Die Satzung für das Kommunale Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte Tiz Kids wird erlassen.