Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 29.06.2021 SR/016/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Vorlage: | 12/015/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 142 KB | ||
Stammsatzung für das Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte TIZ Kids 35 KB |
Herr Kleinlein berichtet, dass aufgrund der seit 01.10.2020 unbefristeten Betriebserlaubnis für die weitere kommunale Kindertagesstätte „Tiz Kids“, die Stammsatzung für das Kinderhaus Kunterbunt entsprechend zu ändern ist.
Die Satzung wurde redaktionell bezüglich der Kindertagesstätte „Tiz Kids“ ergänzt. Ferner wird nun unter § 11 der Satzung auf die Verpflichtung einer Masernschutzimpfung nach § 20 Abs. 9 IfSG verwiesen und es erfolgte eine Änderung des § 12 Abs. 1 der Satzung dahingehend, dass das Ausscheiden eines Kindes aus der jeweiligen Einrichtung seitens der Erziehungsberechtigten nur noch schriftlich erfolgen kann und das Ausscheiden mit einer Frist von 3 Wochen zum Monatsende erklärt werden muss.
In der Sitzung des JHA hat sich noch eine Änderung in § 2 Ziff. 1 ergeben, nach der die Formulierung „… Wohl der Jugend …“ zu „… Wohl des Kindes …“ geändert wurde.
Beschluss
entsprechend der Empfehlung des JHA vom 16.06.2021:
Die Satzung für das Kommunale Kinderhaus Kunterbunt und die Kindertagesstätte Tiz Kids wird erlassen.