Antrag zur Protokollberichtigung zur Sitzung des STR v. 23.3.2021 von Frau Stein-Hoberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

BeratungTOPStatusZuständigBeschlussAbstimmung Dokumente 
18.05.2021 Stadtrat2öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr OB Deffner führt aus, dass Sitzungsprotokolle grundsätzlich Ergebnisprotokolle seien. Aus Sicht der Verwaltung ist der Antrag auf Protokollberichtigung abzulehnen, da juristisch nur ein Anspruch darauf bestehe, wenn Aussagen im Protokoll fälschlich wiedergegeben wurden.

 

Frau Stein-Hoberg wiederholt die Begründung ihres Protokollberichtigungsantrages. Die Verwaltung wende analog einen Beschluss des BWA von 1986 an, der explizit ausschließlich die Wahlwerbung mittels Plakaten auf 6 Wochen vor einer Wahl beschränkt. Aufgrund eines bestehenden Beschlusses des BWA von 1977, sind demzufolge Informationsstände von Parteien großzügig zuzulassen, unabhängig von einem Beschränkungszeitraum.


Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt dem Antrag zu Protokollberichtung zum Stadtrat vom 23.3.2021 von Frau Stein-Hoberg zu.