Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 18.05.2021 SR/005/2021 |
Beschluss: | Mehrheitlich abgelehnt. |
Abstimmung: | Ja: 14, Nein: 27 |
Vorlage: | StOB/003/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 146 KB |
Herr OB Deffner
führt aus, dass Sitzungsprotokolle grundsätzlich Ergebnisprotokolle seien. Aus
Sicht der Verwaltung ist der Antrag auf Protokollberichtigung abzulehnen, da
juristisch nur ein Anspruch darauf bestehe, wenn Aussagen im Protokoll
fälschlich wiedergegeben wurden.
Frau Stein-Hoberg wiederholt die Begründung ihres Protokollberichtigungsantrages. Die Verwaltung wende analog einen Beschluss des BWA von 1986 an, der explizit ausschließlich die Wahlwerbung mittels Plakaten auf 6 Wochen vor einer Wahl beschränkt. Aufgrund eines bestehenden Beschlusses des BWA von 1977, sind demzufolge Informationsstände von Parteien großzügig zuzulassen, unabhängig von einem Beschränkungszeitraum.
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Antrag zu Protokollberichtung zum Stadtrat vom 23.3.2021 von Frau Stein-Hoberg zu.