Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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12.05.2021 Umwelt- und Verkehrsausschuss | 8 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Wießner erläutert den Sachverhalt: In der letzten Sitzung des UVKA am 12.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation am Klinikum Ansbach zu prüfen. Die Überprüfung der drei in der Sitzung erarbeiteten Szenarien hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Voraussetzung, dass der Technologierpark weiterhin in beide Richtungen befahrbar bleibt, umsetzbar. Die von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschläge werden allgemein begrüßt. Zudem wird darum gebeten, a. auf die neue Regelung deutlich hinzuweisen, um unnötige Wendemanöver zu vermeiden b. die Einfahrt vom Technologiepark in die Ortsverbindungsstraße zu überprüfen, da neben der Einfahrt parkende Fahrzeuge die Sicht behindert können. c. eine echte Einbahnstraßenregelung einzurichten, um Wendemanöver zu vermeiden Beschluss: Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Stadtrat eine Empfehlung auszusprechen, dem Baureferat einen Prüfauftrag zum Bau eines Parkstreifens an der Straße am Klinikum Ansbach zu erteilen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen und eine echte Einbahnstraßenregelung für die Straße am Klinikum Ansbach einzurichten. | |||||||
27.07.2021 Stadtrat | 2 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Kleinlein informiert, dass die Angelegenheit bereits seit längerer Zeit in verschiedenen Ausschüssen behandelt wurde. In der letzten Sitzung des UVKA am 12.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation am Klinikum Ansbach zu prüfen. Die Überprüfung der drei in der Sitzung erarbeiteten Szenarien hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Voraussetzung, dass der Technologierpark weiterhin in beide Richtungen befahrbar bleibt, umsetzbar. Herr Stephan stellt den Antrag, anstelle der Schaffung eines Parkstreifens, zu prüfen, ob entsprechende Halteverbotsschilder aufgestellt werden können. Hierdurch könnte die Problematik ohne größeren Aufwand und hohe Kosten gelöst werden. Dies solle dann die nächsten 3 Jahre beobachtet werden. Herr Kleinlein führt aus, dass Halteverbotsschilder nur innerorts aufgestellt werden können. OB Deffner erklärt, dass der Antrag von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft werden müsse. Beschluss: Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister einen Prüfauftrag zum Bau eines Parkstreifens an der Straße am Klinikum Ansbach. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses und Kostenermittlung soll über den Bau des Parkstreifens sowie der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung beraten werden. |