Tagesordnungspunkt

TOP Ö 2: Parken am Klinikum Ansbach

BezeichnungInhalt
Sitzung:27.07.2021   SR/007/2021 
Beschluss:Mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 35
Vorlage:  21/001/2021 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Dokument anzeigen: Vorlage Dateigrösse: 47 KBVorlage 47 KB

Herr Kleinlein informiert, dass die Angelegenheit bereits seit längerer Zeit in verschiedenen Ausschüssen behandelt wurde. In der letzten Sitzung des UVKA am 12.11.2020 wurde die Verwaltung beauftragt Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrs- und Parksituation am Klinikum Ansbach zu prüfen.

 

Die Überprüfung der drei in der Sitzung erarbeiteten Szenarien hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

  1. Die Errichtung von Parkplätzen auf dem nordwestlichen Grundstück von ANregiomed kommt nicht in Betracht, da dies anderweitig benötigt wird und daher bereits verplant ist.

 

  1. Die Schaffung eines Parkstreifens an der Straße am Klinikum kann aktuell nicht überprüft werden. Für eine Prüfung müssen dem Baureferat ein Prüfauftrag erteilt und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.

 

  1. Eine Einbahnstraßenregelung für die Straße am Klinikum wäre unter der

Voraussetzung, dass der Technologierpark weiterhin in beide Richtungen

befahrbar bleibt, umsetzbar.

 

Herr Stephan stellt den Antrag, anstelle der Schaffung eines Parkstreifens, zu prüfen, ob entsprechende Halteverbotsschilder aufgestellt werden können. Hierdurch könnte die Problematik ohne größeren Aufwand und hohe Kosten gelöst werden. Dies solle dann die nächsten 3 Jahre beobachtet werden.

 

Herr Kleinlein führt aus, dass Halteverbotsschilder nur innerorts aufgestellt werden können.

 

OB Deffner erklärt, dass der Antrag von der Straßenverkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft werden müsse.


Beschluss:

 

Der Stadtrat erteilt dem Oberbürgermeister einen Prüfauftrag zum Bau eines Parkstreifens an der Straße am Klinikum Ansbach. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses und Kostenermittlung soll über den Bau des Parkstreifens sowie der Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung beraten werden.