Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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10.05.2021 Bauausschuss | 3 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Oberbürgermeister Deffner führt in die Thematik zum Bebauungsplanverfahren Nr. CL-6 Gewerbegebiet Claffheim-Ost ein. Herr Büschl berichtet, dass die Ausgleichsflächenverpflichtung des früheren Eigentümers der Thermoselectanlage gegenüber der Stadt Ansbach in rechtlich zulässiger Weise erfolgte und somit abgeschlossen ist. Die bisherigen baulichen Eingriffe wurden in Absprache mit den Fachämtern im Ausgleich erfüllt. Auch der bilanziellen und tatsächlichen Erfüllung des Ökopunktekontos konnte nachkommen werden. Frau Heinlein stellt im Anschluss den Sachverhalt detailliert dar. Das Gelände der ehemaligen Thermoselect-Anlage soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Planung ist eine „Light-Industrial-Gewerbe-Immobilie“, die multifunktional für diverse Betreiber und Branchen eingesetzt werden kann. Zur Umsetzung des Bauvorhabens wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Damit kann den Vorstellungen des Investors entsprochen werden und gleichzeitig werden Nutzungen ausgeschlossen, die aus städtebaulicher Sicht für diesen Standort ungeeignet sind. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert. Der Bauausschuss der Stadt Ansbach hatte in seiner Sitzung vom 08.02.2021 beschlossen, die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB für den Bebauungsplan Nr. CL-6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage)“ mit integriertem Grünordnungsplan (mit Festsetzungen zu externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 6), sowie für das Deckblatt Nr. 35 zum Flächennutzungsplan im Bereich der ehemaligen Thermoselect-Anlage durchzuführen. Die Offenlegung fand in der Zeit vom 18.03.2021 bis
einschließlich 20.04.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden mit Schreiben vom 18.03.2021 zur Stellungnahme aufgefordert.
Eine vollständige Wiederholung der Offenlegung war erforderlich, da in der
ersten Offenlegung ab 18.02.2021 ein nicht aktualisiertes artenschutzrechtliches
Gutachten (veraltete Version) zu den Zauneidechsen ausgelegen war. Der
Ausgleich des ursprünglichen Eingriffs der Thermoselect-Anlage (Ausgleichsflächenverpflichtung
aus der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 23.04.1996 für die
Thermoselect-Anlage) wurde zwischenzeitlich außerhalb des aktuellen Bebauungsplanverfahrens
geregelt. Frau Heinlein berichtet über
die Offenlegung und Behördenbeteiligung und gibt die Stellungnahmen und
Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wieder. Im Rahmen der
Offenlegung wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Folgende
Behörden bzw. sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne
Einwand abgegeben: - N-Ergie Netz GmbH mit Schreiben vom
19.02.2021 - Markt Lichtenau mit Schreiben vom
11.04.2021 - Amt für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten Ansbach mit Schreiben vom 19.04.2021 - Gemeinde Burgoberbach mit Schreiben
vom 23.04.2021 - Landratsamt Ansbach mit Schreiben
vom 14.04.2021 - Immo Bayern mit Schreiben vom
19.03.2021 - IHK mit Schreiben vom 19.04.2021 - vodafone mit Schreiben vom
18.03.2021 - Gemeinde Aurach mit Schreiben vom
09.03.2021 - Gemeinde Petersaurach mit Schreiben
vom 04.03.2021 Anregungen
brachten vor: - Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 15.03.2021 - Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 16.03.2021 - Abwasserentsorgung Ansbach AöR mit Schreiben vom 19.03.2021 -
Regionaler
Planungsverband Westmittelfranken mit
Schreiben vom 19.03.2021 - Staatliches Bauamt Ansbach mit Schreiben vom 22.03.2021 - Stadt Ansbach Liegenschaftsamt mit Schreiben vom 16.03.2021 - Bayerischer Bauernverband mit
Schreiben vom 12.04.2021 - Stadt Ansbach SG Umweltrecht mit Schreiben vom 16.04.2021 -
Wasserwirtschaftsamt
Ansbach mit Schreiben vom 16.04.2021 -
Stadt Ansbach, Straßenverkehrswesen mit Schreiben vom 20.04.2021 Frau
Heinlein gibt an, dass die Anregungen gesondert in der Abwägungstabelle behandelt
werden, welche auch mit den Sitzungsunterlagen versandt wurde. Die im Rahmen der
Offenlage vorgebrachten Anregungen wirken sich nicht auf die Darstellung des
Flächennutzungsplanes aus. Der
Feststellungsbeschluss kann daher gefasst werden (Fassung vom 30.04.2021). Das 35.
Deckblatt zum Flächennutzungsplan bedarf gem. § 6 BauGB der Genehmigung durch
die Regierung von Mittelfranken. Alle Anregungen zum
Bebauungsplan Nr. CL-6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige
Thermoselect-Anlage)“ mit integriertem Grünordnungsplan (mit Festsetzungen zu
externen Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 6) und
zum 35. Deckblatt des Flächennutzungsplanes wurden eingehend geprüft und abgewogen. Die im Rahmen der
Offenlegung vorgebrachten Anregungen veranlassen lediglich textliche
Klarstellungen oder Ergänzungen sowie redaktionelle Änderungen des Bebauungsplanentwurfes
und der Begründung zur Verdeutlichung der bisherigen Festsetzungen, inhaltliche
Änderungen sind nicht veranlasst. Somit kann der Bebauungsplan
Nr. CL-6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage)“
mit integriertem Grünordnungsplan (mit Festsetzungen zu externen
Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 6) in der Fassung vom 30.04.2021 als Satzung beschlossen
werden. Frau Heinlein
informiert, dass die Unterlagen zum Altausgleich bereits nichtöffentlich vor
Sitzungsbeginn ab 15.00 Uhr dem Gremium zur Einsichtnahme zur Verfügung
standen. Frau Heinlein
bezieht sich auf die Abwägungstabelle und trägt alle vorgebrachten Anregungen
und Stellungnahmen zusammengefasst vor. Herr
Oberbürgermeister Deffner fragt zuvor an, ob eine detaillierte Darstellung und
Einzelabstimmung zur Abwägungstabelle gewünscht sei. Dies wurde nachfolgend
abgestimmt und einstimmig verneint. Herr
Oberbürgermeister Deffner dankt für die umfassende Darstellung. Aus dem Gremium wird
in der anschließenden Diskussion
Ø Frau Heinlein berichtet, dass eine
Überprüfung und engmaschige Überwachung durch die Untere Naturschutzbehörde
stattfindet und zeigt entsprechende Schutzmaßnahmen anhand von Bildern.
Ø
Herr
Büschl verweist auf die Regelungen des Bay. Naturschutzgesetzes als Nachfolge
für das Artenschutzvolksbegehren, das u.a. Himmelsstrahler verbietet und
erklärt, man könne bei Erteilung der Baugenehmigung den Bezug zur
Lichtverschmutzung aufnehmen und auf insektenfreundliche Leuchtmittel
hinweisen. Herr Büschl gibt weiterhin an, dass eine Waldrodung bei einem
Bauvorhaben stets schmerzlich sei,
die Alternative für explizit diese Fläche wäre jedoch eine ungenutzte
Industriebrache, ein sogenanntes „Brownfield“. Im Bebauungsplan sei nur das
Recht zur Rodung der festgesetzten Fläche des Waldstreifens erlaubt, nicht
darüber hinaus. Zudem liege eine positive Beurteilung durch das für die
Landesplanung zuständige Ministerium vor. Auch das Wasserrecht wurde im
Bebauungsplan von den Fachbehörden geprüft und abgewogen. Ø Frau Heinlein ergänzt, dass ein
Wasserrechtsverfahren im Baugenehmigungsverfahren noch durchgeführt werden muss
und sowohl ein Absetzbecken, als auch ein Rückhaltebecken vorgesehen sind.
Ø Herr Büschl erklärt, dass ein Ausschluss von
Einzelhandelsbetrieben erfolgt und auch kein FOC möglich ist. Beschluss: Der Bauausschuss
nimmt Kenntnis von der erfolgten Abwägung und den redaktionellen Ergänzungen
und Klarstellungen. Der Bauausschuss beschließt: 1) Für das Deckblatt
Nr. 35 zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 30.04.2021 wird der
Feststellungsbeschluss gefasst. Dazu gilt die Begründung vom 30.04.2021. Das
Deckblatt Nr. 35 wird mit allen Verfahrensunterlagen der Regierung von
Mittelfranken gem. § 6 Abs. 1 BauGB vorgelegt. 2) Der Bebauungsplan
Nr. CL-6 „Gewerbegebiet Claffheim-Ost (ehemalige Thermoselect-Anlage)“
mit integriertem Grünordnungsplan (mit Festsetzungen zu externen
Ausgleichsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. B 6) in der Fassung vom 30.04.2021 wird gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dazu gilt die Begründung vom 30.04.2021. |