Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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16.03.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Jakobs trägt vor, dass der Seniorenbeirat aufgrund
der Corona-Pandemie seit einem Jahr seine Aufgaben nur sehr eingeschränkt
erledigen konnte. Nach § 3 der Seniorenbeiratssatzung betrage die Amtszeit
der Mitglieder drei Jahre und ende für alle am 31.3.2021. Der Vorsitzende des
Seniorenbeirats beantragt, die Amtszeit der amtierenden Mitglieder um ein Jahr
zu verlängern, um Kontinuität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang
für den neu zu formierenden Seniorenbeirat zu gewährleisten. Hierfür sei eine
Änderung des § 3 der Seniorenbeiratssatzung notwendig. Folgende Formulierung
wird vorgeschlagen: Satz 3 (neu): „Der
Stadtrat kann die Amtszeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verlängern.“ Herr Illig erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem aktuellen Sachstand des
seniorenpolitischen Konzeptes. Frau Homm-Vogel erklärt, dass die Antwort evtl. in der
kommenden Stadtratssitzung nachgereicht werden könne, da ihr aktuell keine
Informationen vorliegen würden. Beschluss: 1.
Der HFWA empfiehlt dem
Stadtrat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in
der Fassung des Entwurfs vom 01.03.2021 zu beschließen. Die angefügte
Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. 2.
Die Amtszeit der
amtierenden Mitglieder des Seniorenbeirats wird bis zum 31.3.2022 verlängert. | |||||||
23.03.2021 Stadtrat | 1 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein verweist
auf die einstimmige Beschlussempfehlung des HFWA vom 16.3.2021 und trägt
anschließend den Beschlussvorschlag vor. Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 16.3.2021: 1. Die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in der Fassung des Entwurfs vom
01.03.2021 wird beschlossen. Die angefügte Satzung ist Bestandteil des
Beschlusses (Anlage 1 der Sitzungsniederschrift). 2. Die Amtszeit der
amtierenden Mitglieder des Seniorenbeirats wird bis zum 31.3.2022 verlängert. |