Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 16.03.2021 HFWA/003/2021 |
Beschluss: | Einstimmig beschlossen. |
Abstimmung: | Anwesend: 15 |
Vorlage: | REF1/004/2021 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 279 KB | ||
Satzung zur Aenderung der Seniorenbeiratsatzung Entwurf vom 01.03.2021 356 KB |
Herr Jakobs trägt vor, dass der Seniorenbeirat aufgrund
der Corona-Pandemie seit einem Jahr seine Aufgaben nur sehr eingeschränkt
erledigen konnte. Nach § 3 der Seniorenbeiratssatzung betrage die Amtszeit
der Mitglieder drei Jahre und ende für alle am 31.3.2021.
Der Vorsitzende des
Seniorenbeirats beantragt, die Amtszeit der amtierenden Mitglieder um ein Jahr
zu verlängern, um Kontinuität sicherzustellen und einen reibungslosen Übergang
für den neu zu formierenden Seniorenbeirat zu gewährleisten. Hierfür sei eine
Änderung des § 3 der Seniorenbeiratssatzung notwendig.
Folgende Formulierung
wird vorgeschlagen:
Satz 3 (neu): „Der
Stadtrat kann die Amtszeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verlängern.“
Herr Illig erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem aktuellen Sachstand des
seniorenpolitischen Konzeptes.
Frau Homm-Vogel erklärt, dass die Antwort evtl. in der
kommenden Stadtratssitzung nachgereicht werden könne, da ihr aktuell keine
Informationen vorliegen würden.
Beschluss:
1.
Der HFWA empfiehlt dem
Stadtrat die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat in
der Fassung des Entwurfs vom 01.03.2021 zu beschließen.
Die angefügte
Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
2.
Die Amtszeit der
amtierenden Mitglieder des Seniorenbeirats wird bis zum 31.3.2022 verlängert.