Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach

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19.01.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss2öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein trägt den folgenden Sachverhalt vor:

 

In verschiedenen Gremien sei bereits über die Notwendigkeit eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach diskutiert und diese bejaht worden. Zuletzt habe die AG Gesundheit in ihrer Sitzung am 14.10.2020 einstimmig die Errichtung eines Pflegestützpunktes empfohlen.

 

Erst seit dem 1.1.2020 bestünde wieder der notwendige Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Kranken- und Pflegekassen sowie den Bezirken, durch den die Bedingungen für die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung von Pflegestützpunkten in Bayern geregelt wären. Nach Abschluss des Rahmenvertrages habe im Jahr 2020 auch der Freistaat Bayern seine Fördergrundsätze neu geregelt.

 

Ursprünglich sei angedacht gewesen, dass die Stadt Ansbach und der Landkreis Ansbach unter dem Dach der Gesundheitsregion+ gemeinsam einen Pflegestützpunkt errichten. Ende 2020 habe der Landkreis jedoch überraschend und endgültig beschlossen, hier eigene Wege gehen zu wollen. Dies sei jedoch nicht ausschließlich von Nachteil, da die Stadt Ansbach nun allein agieren könne, wie zum Beispiel beim Festlegen des Standortes und der Organisationsform.

 

Nach § 9 des Rahmenvertrages bestünde eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kooperationsmodell und dem Angestelltenmodell.

Beim Kooperationsmodell würde das Personal von den Pflege- und Krankenkassen, dem Bezirk Mittelfranken und der Stadt Ansbach paritätisch gestellt werden.

Beim Angestelltenmodell sei Anstellungsträger allein der Bezirk und/oder die Stadt Ansbach.

 

Die Trägerschaft durch die Stadt Ansbach würde nach Auffassung der Verwaltung die meisten Vorteile bieten, da eine organisatorische Anbindung an die Stadtverwaltung mit Nutzung der vorhandenen Infrastruktur erfolgen könne und Entscheidungsfreiheit in Personal- und Organisationsangelegenheiten bestehen würde.

 

Die Finanzierungsaufteilung im Angestelltenmodell sei mit 1/3 Pflegekassen, 1/3 Krankenkassen, 1/6 Bezirk Mittelfranken und 1/6 Stadt Ansbach festgelegt.

 

Der Stadt Ansbach stünde nach dem Rahmenvertrag eine 0,7-Stelle zu, bei einer Einstufung in S 15 Stufe 6 TVÖD Sozial- und Erziehungsdienst würden die Personal- und Sachkosten ca. 13.000 € jährlich betragen.

 

Anschließend trägt Herr Nießlein den Beschlussvorschlag vor.

 

Danach erfolgen verschiedene Wortmeldungen aus den Fraktionen, die die Notwendigkeit der Einrichtung eines zentral gelegenen Pflegestützpunktes unterstreichen. Seit 2014 arbeite und plane man dieses Projekt und man freue sich, dass es nun endlich umgesetzt werden könne. Dass die geplante Zusammenarbeit seitens des Landkreises nicht zustande gekommen sei, wurde bedauert.


Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach zu beschließen. Die Organisation soll im Angestelltenmodell in alleiniger Betriebsträgerschaft der Stadt Ansbach erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.

26.01.2021 Stadtrat4öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein verweist auf die Ausführungen im HFWA und die dortige einstimmige Beschlussempfehlung.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach. Die Organisation soll im Angestelltenmodell in alleiniger Betriebsträgerschaft der Stadt Ansbach erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.