Beratung | TOP | Status | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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19.01.2021 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss | 2 | öffentlich | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein
trägt den folgenden Sachverhalt vor: In verschiedenen Gremien sei
bereits über die Notwendigkeit eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach
diskutiert und diese bejaht worden. Zuletzt habe die AG Gesundheit in ihrer
Sitzung am 14.10.2020 einstimmig die Errichtung eines Pflegestützpunktes
empfohlen. Erst seit dem 1.1.2020 bestünde
wieder der notwendige Rahmenvertrag zwischen den kommunalen Spitzenverbänden,
den Kranken- und Pflegekassen sowie den Bezirken, durch den die Bedingungen für
die Errichtung, den Betrieb und die Finanzierung von Pflegestützpunkten in
Bayern geregelt wären. Nach Abschluss des Rahmenvertrages habe im Jahr 2020
auch der Freistaat Bayern seine Fördergrundsätze neu geregelt. Ursprünglich sei angedacht
gewesen, dass die Stadt Ansbach und der Landkreis Ansbach unter dem Dach der
Gesundheitsregion+ gemeinsam einen Pflegestützpunkt errichten. Ende 2020 habe
der Landkreis jedoch überraschend und endgültig beschlossen, hier eigene Wege
gehen zu wollen. Dies sei jedoch nicht ausschließlich von Nachteil, da die
Stadt Ansbach nun allein agieren könne, wie zum Beispiel beim Festlegen des Standortes
und der Organisationsform. Nach § 9 des Rahmenvertrages
bestünde eine Wahlmöglichkeit zwischen dem Kooperationsmodell und dem
Angestelltenmodell. Beim Kooperationsmodell würde
das Personal von den Pflege- und Krankenkassen, dem Bezirk Mittelfranken und
der Stadt Ansbach paritätisch gestellt werden. Beim Angestelltenmodell sei
Anstellungsträger allein der Bezirk und/oder die Stadt Ansbach. Die Trägerschaft durch die
Stadt Ansbach würde nach Auffassung der Verwaltung die meisten Vorteile bieten,
da eine organisatorische Anbindung an die Stadtverwaltung mit Nutzung der
vorhandenen Infrastruktur erfolgen könne und Entscheidungsfreiheit in Personal-
und Organisationsangelegenheiten bestehen würde. Die Finanzierungsaufteilung
im Angestelltenmodell sei mit 1/3 Pflegekassen, 1/3 Krankenkassen,
1/6 Bezirk Mittelfranken und 1/6 Stadt Ansbach festgelegt. Der Stadt Ansbach stünde nach
dem Rahmenvertrag eine 0,7-Stelle zu, bei einer Einstufung in S 15 Stufe 6 TVÖD
Sozial- und Erziehungsdienst würden die Personal- und Sachkosten ca. 13.000 €
jährlich betragen. Anschließend trägt Herr
Nießlein den Beschlussvorschlag vor. Danach erfolgen verschiedene
Wortmeldungen aus den Fraktionen, die die Notwendigkeit der Einrichtung eines
zentral gelegenen Pflegestützpunktes unterstreichen. Seit 2014 arbeite und
plane man dieses Projekt und man freue sich, dass es nun endlich umgesetzt
werden könne. Dass die geplante Zusammenarbeit seitens des Landkreises nicht
zustande gekommen sei, wurde bedauert. Beschluss: Der Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Errichtung eines
Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach zu beschließen. Die Organisation soll
im Angestelltenmodell in alleiniger Betriebsträgerschaft der Stadt Ansbach erfolgen.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. | |||||||
26.01.2021 Stadtrat | 4 | öffentlich | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Herr Nießlein verweist auf die Ausführungen im HFWA und die dortige einstimmige Beschlussempfehlung. Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Errichtung eines Pflegestützpunktes in der Stadt Ansbach. Die Organisation soll im Angestelltenmodell in alleiniger Betriebsträgerschaft der Stadt Ansbach erfolgen. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt. |