Kreuzungsvereinbarung zur Baumaßnahme an der Schlosskreuzung

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15.06.2020 Bauausschuss5öffentlichVorberatung  
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Top wird zurückgestellt.

 

25.06.2020 Stadtrat5öffentlichEntscheidung  
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Herr Büschl teilt mit, dass der TOP im BA abgesetzt wurde, da es noch Klärungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen gab.

 

Im Bauausschuss am 16.04.2018 wurden durch das Staatliche Bauamt Ansbach die geplanten Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße B13 vorgestellt. Hierbei sollen an der Kreuzung mit den Ortsstraßen „Promenade“ und Kreisstraße ANS 2 „Schlossstraße“ die Verkehrsverhältnisse verbessert werden. Im Verkehrsausschuss vom 15.01.2019 wurde die Beibehaltung der Fußgängerrampe als direkte Fußwegeverbindung von der Alexanderstraße zur Schlosskreuzung beschlossen.      

 

Vorgesehen sind u.a. folgende Maßnahmen:

 

   Anpassung der Fußgänger- und Radwegfurten (einschl. Inseln und Gehwegen)

    nach den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit. 

 

   Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen, einschl. Lichtzeichenanlage

    entsprechend der DIN 32984

 

   Änderung des Stützbauwerkes im Nordosten der Kreuzung (Alexanderstr.)

 

Das Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen Straßenbaulastträger vor. Hierzu hat das Staatliche Bauamt eine überarbeitete Vereinbarung vom 19.06.2020 vorgelegt, die durch die Verwaltung geprüft wurde. Die Stadt Ansbach hat demnach einen Anteil von 38,78% zu tragen. Auf Grundlage der Kostenschätzung betragen die anteiligen Kosten der Stadt Ansbach, einschließlich dem üblichen Verwaltungskostenzuschlag, ca. 910.000,00 Euro.

 

Der Betrag konnte aufgrund der im März eingetroffenen Entwürfe nicht im Haushalt der Stadt Ansbach enthalten sein, deshalb wurde dem Staatlichen Bauamt angekündigt, dass die Zahlung erst verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 erfolgen kann. Anhand der geplanten Bauabläufe und der vom Staatlichen Bauamt überarbeiteten Vereinbarung sowie den günstigeren Ausschreibungsergebnissen für die Stützwand sind zur Erfüllung der Vereinbarung 250.000,00 Euro verbindlich in den Haushalt 2021 und 540.000,00 Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.

 

Frau Erbguth-Feldner teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Beschluss bis auf nach der Haushaltsklausur zu vertagen, da dann besser ersichtlich sei, welche Finanzmittel wofür vorhanden seien.

 

Herr Büschl teilt mit, dass die Zuschlagsfrist laufe. Wenn heute kein Beschluss gefasst werde, könne dies mittelbare finanzielle Folgen auch für die Stadt und auch Folgen für die Bauabwicklung haben.


Beschluss:

 

Der vorliegenden Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Staatliche Bauamt Ansbach, und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung der Bundesstraße B13 mit der Ortsstraße „Promenade“ und der Ortsstraße Kreisstraße ANS2 „Schlossstraße“ wird zugestimmt.

 

Die Mittel i.H. von 250.000,00 Euro werden im Haushaltsjahr 2021 und i.H. von 540.000,00 Euro für 2022 bereit zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Deffner wird zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung ermächtigt.