Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 25.06.2020 SR/007/2020 |
Beschluss: | Mehrheitlich beschlossen. |
Abstimmung: | Ja: 31, Nein: 8 |
Vorlage: | 32/008/2020 |
Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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Vorlage 245 KB |
Herr Büschl teilt
mit, dass der TOP im BA abgesetzt wurde, da es noch Klärungsbedarf hinsichtlich
der Rahmenbedingungen gab.
Im Bauausschuss am
16.04.2018 wurden durch das Staatliche Bauamt Ansbach die geplanten
Straßenbauarbeiten an der Bundesstraße B13 vorgestellt. Hierbei sollen an der
Kreuzung mit den Ortsstraßen „Promenade“ und Kreisstraße ANS 2 „Schlossstraße“
die Verkehrsverhältnisse verbessert werden. Im Verkehrsausschuss vom 15.01.2019
wurde die Beibehaltung der Fußgängerrampe als direkte Fußwegeverbindung von der
Alexanderstraße zur Schlosskreuzung beschlossen.
Vorgesehen sind
u.a. folgende Maßnahmen:
• Anpassung der Fußgänger- und Radwegfurten
(einschl. Inseln und Gehwegen)
nach
den aktuellen Anforderungen der Barrierefreiheit.
• Aufstellung der erforderlichen
Verkehrszeichen, einschl. Lichtzeichenanlage
entsprechend der DIN 32984
• Änderung des Stützbauwerkes im Nordosten der
Kreuzung (Alexanderstr.)
Das
Bundesfernstraßengesetz sieht bei Änderungen bestehender Kreuzungen eine
Kostenverteilung nach Straßenraumbreiten auf die jeweiligen
Straßenbaulastträger vor. Hierzu hat das Staatliche Bauamt eine überarbeitete
Vereinbarung vom 19.06.2020 vorgelegt, die durch die Verwaltung geprüft wurde.
Die Stadt Ansbach hat demnach einen Anteil von 38,78% zu tragen. Auf Grundlage der Kostenschätzung betragen die
anteiligen Kosten der Stadt Ansbach, einschließlich dem üblichen
Verwaltungskostenzuschlag, ca.
910.000,00 Euro.
Der Betrag konnte
aufgrund der im März eingetroffenen Entwürfe nicht im Haushalt der Stadt
Ansbach enthalten sein, deshalb wurde dem Staatlichen Bauamt angekündigt, dass
die Zahlung erst verteilt auf die Jahre 2021 und 2022 erfolgen kann. Anhand der
geplanten Bauabläufe und der vom Staatlichen Bauamt überarbeiteten Vereinbarung
sowie den günstigeren Ausschreibungsergebnissen für die Stützwand sind zur
Erfüllung der Vereinbarung 250.000,00 Euro verbindlich in den Haushalt 2021 und
540.000,00 Euro in den Haushalt 2022 einzustellen.
Frau Erbguth-Feldner teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragen, den Beschluss bis auf nach der Haushaltsklausur zu vertagen, da dann besser ersichtlich sei, welche Finanzmittel wofür vorhanden seien.
Herr Büschl teilt mit, dass die Zuschlagsfrist laufe. Wenn heute kein Beschluss gefasst werde, könne dies mittelbare finanzielle Folgen auch für die Stadt und auch Folgen für die Bauabwicklung haben.
Beschluss:
Der vorliegenden
Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Staatliche Bauamt Ansbach, und der Stadt Ansbach, über die Änderung und den
künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung der Bundesstraße B13 mit der
Ortsstraße „Promenade“ und der Ortsstraße Kreisstraße ANS2 „Schlossstraße“ wird
zugestimmt.
Die Mittel i.H. von
250.000,00 Euro werden im Haushaltsjahr 2021 und i.H. von 540.000,00 Euro für
2022 bereit zu stellen.
Herr
Oberbürgermeister Deffner wird zum Abschluss der Kreuzungsvereinbarung
ermächtigt.