Berufung neuer Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss (Wahlperiode 2014 - 2020)

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18.02.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss1öffentlichVorberatung  
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Beratungsergebnisse

Herr Kleinlein trägt folgenden Sachverhalt vor:

 

Nach Art. 22 Abs. 2 Nr. 4 AGSG endet die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss, wenn das Mitglied von der Stelle, die es vorgeschlagen hat, abberufen wird. Scheidet ein beratendes Mitglied aus, gilt lt. Art. 22 Abs. 3 letzter Satz AGSG, Art. 19 Abs. 2 AGSG.

 

Das Amt für Familie und Jugend der Stadt Ansbach wurde im Jugendhilfeausschuss wie folgt vertreten:

 

Beratendes Mitglied:                       Frau Christine Freitag

Als Vertreterin:                                  Frau Daniela Tischer

 

Durch Ausscheiden (Ruhestand) von Frau Christine Freitag, wird die Jugendamtsleitung seit 01.02.2020 von Frau

 

Sandra Kilian

Amtsrätin

 

wahrgenommen. Stellvertreterin ist weiterhin Frau Daniela Tischer.

 

Die Jugendamtssatzung bestimmt in § 4, dass innerhalb von 2 Monaten ein Nachfolger zu bestellen ist.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, Frau Sandra Kilian als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.

03.03.2020 Stadtrat1öffentlichEntscheidung  
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Beratungsergebnisse

Herr Nießlein erklärt, dass eine einstimmige Beschlussempfehlung des HFWA vorliegt. Er trägt anschließend den Beschlussvorschlag vor.


Beschluss entsprechend der Empfehlung des HFWA vom 18.02.2020:

 

Frau Sandra Kilian wird als neues beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt.